Tourenveranstalter - Insolvenzversicherung???

Adrenalino

Hawaii 20xx?
Registriert
31. Mai 2004
Reaktionspunkte
2
Ort
Südöstliches Nordmittelhessen
Hi,

bin selbstständiger Handwerker ( Kleinbetrieb mit 2 Angestellten ) und möchte mir aber durch mein Hobby etwas dazuverdienen. Ich möchte eine Mountainbiketour über mehrere Tage in Mittelitalien anbieten! Die Tour steht, Hotels/Pensionen sind ebenfalls ausfindig gemacht und freuen sich schon auf die erste Tour die ich 2008 veranstalten möchte.

Daß ich dies als zusätzliches Gewerbe anmelden muss weiß ich inzwischen. Auch über Haftungsfragen usw. habe ich mich ausführlich ( auch hier im Forum ) informiert. Ein Restrisiko bleibt halt immer!

Nur, wenn ich eine solche Tour anbiete und mich dafür bezahlen lasse dann gelte ich doch als gewerblicher Reiseveranstalter? Und wenn dem so ist, dann bin ich wohl ebenfalls verpflichtet, eine Reiseinsolvenz-Versicherung abzuschließen?
Falls ja dann lasse ich es bleiben, denn billig sind die nicht! Daß sowieso nicht viel bei rum gekommen wäre ist mir klar, aber drauflegen hat ja keinen Zweck.

Also, brauche ich diese Versicherung? Oder brauche ich sie nicht, da ich diese Tour nur 1x im Jahr anbieten kann und deswegen nicht zum Abschluss besagter Versicherung verpflichtet bin? Das hab ich im Web gelesen, ich muss mal sehen ob ich den Link wiederfinde......

Kann mir jemand helfen?

Danke schonmal! :daumen:
 
Die Insolvenzsicherungspflicht ist in § 651k BGB geregelt. In § 651k Abs. 6 Nr. 1 BGB ist dabei vorgesehen, daß die Insolvenzsicherungspflicht nicht gilt, wenn der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet. Die Vorschrift kannst Du unter http://bundesrecht.juris.de/ nachlesen.

Zu der Auslegung dieser Ausnahme von der Insolvenzsicherungspflicht gibt es einen Aufsatz von Bernhard Klose, Die Insolvenzsicherungspflicht von Gelegenheitsreiseveranstaltern nach § 651k BGB, MDR (Monatsschrift für Deutsches Recht 1995, Seite 976-977. Der Verfasser ist der Auffassung, daß das Tatbestandsmerkmal des "gelegentlichen" Reiseveranstalters so auszulegen sei, daß es nichtkommerzielle Reiseveranstalter erfasse, die die jeweils vorab erfolgenden Zahlungen nur unmittelbar für die konkrete Reise verwenden. Ob diese Auffassung richtig ist und ob es hierzu andere Meinungen oder Rechtsprechung gibt, habe ich nicht recherchiert.

Die MDR kannst Du als Bürger in jeder Gerichtsbibliothek einsehen. Dort kannst und solltest Du auch im sog. Palandt (Kommentar zum BGB) nach weiteren Infos suchen, insbesondere weitere Nachweise zu evtl. Rechtsprechung oder Literatur. Wenn auch das nicht weiterhilft, bleibt nur der Gang zum Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Reiserecht.

In jedem Fall solltest Du eine Anfrage bei Deiner privaten Haftpflichtversicherung mit Bitte um Bestätigung der Deckung für die von Dir geschilderte Tätigkeit machen. Ist natürlich Blödsinn, wenn Du das als weiteres Gewerbe anmeldest; in diesem Fall wäre das ein Thema für die Betriebshaftpflicht.
 
Zurück