Unfall gehabt, wer ist Schuld?

Moin,

Bin dann auch nochmal den Radweg abgefahren und hab nach den Schildern geschaut, es ist von meiner Seite aus ein GEMEINSAMER Rad und Fußweg ausgeschildert und von ihrer Seite aus ein GETRENNTER Rad- und Fußweg.
Ich denke da hat auch die Gemeinde eine Mitschuld.

Die Gemeinde hat mit dieser Beschilderung den Kollisiionskurs für den Radverkehr angeordnet.
Ich würde noch mal mit der Dame reden dann einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Gemeinde voll in die Haftung nehmen.
 
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:daumen:
Stimmt!

report.gif
 
Meine Meinung:
3. als angehender Bauing. kann ich nur sagen: klasse Verkehrsführung (Ironie)
lass das, sowas wirft ein schlechtes licht auf bauingenieure ;) denn um das problem der verkehrsführung zu erkennen braucht es kein 1. semester bauing...

fang nach deinem studium beim ADAC an, die sind chefs darin verkehrssicherheit zu schaffen, durch konsequente baumentfernung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das gilt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer und ergibt sich aus der StVO.

Gefährdungshaftung (gegenüber dem "schwächeren" Verkehrsteilnehmer), kennste?

Aber btt: Ich würde diesen Radweg, selbst wenn er mit blauem Lolli gekennzeichnet ist, auf gar keinen Fall benutzen, und das sogar zu Recht. Da muß man ja von einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung ausgehen, selbst wenn man nur Schrittgeschwindigkeit fährt. Damit ist es in diesem Fall erlaubt, auf der Fahrbahn zu fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
man kann den radweg durchaus benutzen, man muss aber vielleicht auf seinen 30er schnitt verzichten und mal gucken was/ob was von vorne kommt. (nicht auf den hier besprochenen vorfall bezogen)
 
Die beidseitige Verpflichtung ist unzulässig, da der Radweg nicht die notwendige Breite von 2,5 m für beidseitigen Radweg aufweist. Einzelne Engstellen (Bäume) dürfen zwar enger sein, aber auch diese Bäume sollten für sich schon gegen zweiseitige Radwege sprechen...
Das ist korrekt und kann bei der Stadt moniert werden, die Benutzungspflicht muß demzufolge aufgehoben werden.

Aber:
...Ein Tip für jedermann: bei sowas nicht den linksseitigen Radweg benutzen, sondern die Straße; es ist in dem Fall egal, ob da ein Radwegschild die Benutzungspflicht anzeigt - der Radweg ist "unzumutbar" und damit die Benutzungspflicht nach gängiger Rechtsprechung bis zum BGH aufgehoben. ...
Das ist mir bislang unbekannt und ich kenne nur gegenteilige Urteile.
Hast Du dazu ein paar Beispiele (Aktenzeichen)?
Dann könnte ich ja auch sagen: das Stopschild ist für mich unzumutbar, also ignoriere ich es.
Aufgestellte Schilder sind meines Wissens nach erstmal gültig. Im Zweifelsfall wird ja immer darauf hingewiesen, daß Radfahrer auch schieben können, wenn es zu eng wird:mad:
Bei Witterungseinflüssen ist das was anderes, z.B. nicht geräumter Radweg. Da darf man das Schild ignorieren.

Der Nikolauzi
 
Das ist mir bislang unbekannt und ich kenne nur gegenteilige Urteile.
Hast Du dazu ein paar Beispiele (Aktenzeichen)?
...Im Zweifelsfall wird ja immer darauf hingewiesen, daß Radfahrer auch schieben können, wenn es zu eng wird:mad:
Siehe z.B. beim Peter de Leuw, das BGH Urteil steht beim Winterdienst.
Und NEIN, man kann NICHT darauf hingewiesen werden, daß man auch schieben kann, das kannst Du geflissentlich ignorieren, und wenns der Polizeipräsident wäre, der das will. (Können kanns einer natürlich schon, aber ohne jede gesetzliche oder intelligenzbasierte Grundlage).

ciao Christian
 
Siehe z.B. beim Peter de Leuw, das BGH Urteil steht beim Winterdienst.
Und NEIN, man kann NICHT darauf hingewiesen werden, daß man auch schieben kann, das kannst Du geflissentlich ignorieren, und wenns der Polizeipräsident wäre, der das will. (Können kanns einer natürlich schon, aber ohne jede gesetzliche oder intelligenzbasierte Grundlage).

ciao Christian

Ich zitiere mich mal selbst:
...Bei Witterungseinflüssen ist das was anderes, z.B. nicht geräumter Radweg. Da darf man das Schild ignorieren...
Das ist klar.
Ansonsten steht in dem Link nur, daß ein Schild befolgt werden muß, auch wenn der Radweg nicht der Norm entspricht.
Dagegen vorgehen kann man allerdings, indem man sich an die Stadt wendet.
Deshalb die Frage nach Urteilen zu deiner sehr direkten Aussage. Oder ist das eine Meinung? Dann sollte man das klar so kennzeichnen, damit das für andere ersichtlich ist. Mir ist halt kein Urteil dieser Art bislang unter die Linsen gekommen.

Der Nikolauzi
 
Dann schau halt weiter oben bei der Wegebenutzung, zB OLG Düsseldorf, mei ...
Ich habe das mit dem BGH nur dazugeschrieben, damit Du das auch findest.
Und Witterungseinflüsse, vorübergehendes Zuparken oder zu eng ist egal, unzumutbar bleibt unzumutbar. Juristisch gesagt besteht die Benutzungspflicht zwar prinzipiell weiter, weil eben das Schild da steht, sie kann aber im speziellen Fall ignoriert werden.
 
Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190).

Zu dem Urteil finde ich folgendes:
"Ist der Radweg allerdings lediglich zu schmal oder zu unübersichtlich und damit gefährlich, so entfällt die Radwegbenutzungspflicht nicht. "
...
"Entspricht der Radweg diesen Kriterien nicht, so ist er gegebenenfalls rechtswidrig, jedoch muss der Bürger so lange den Radweg weiter benutzen, bis die Behörde das Schild entfernt hat oder ein Gericht das Verkehrsschild für unwirksam erklärt hat."
Und das ist genau das, was ich meine.
Ist kacke, ist aber so...

Und da muß man als Radfahrer seine Geschwindigkeit verringern, nötigenfalls bis zum Stillstand, ansonsten hat man schnell eine Teilschuld.

Der Nikolauzi
 
Du warst allein, hast keinen Zeugen, schreibst hier rein, dass du ne Sekunde unaufmerksam warst (das würde ich für mich behalten). Da die Polizei nicht dabei war, wird jeder einen Fragebogen postalisch erhalten. Ich rechne mit einer Einstellung, sofern die Omi samt Kollegin nicht nachträglich was behaupten.Allerdings könnte sie vielleicht zivilrechtlich via Anwalt gegen dich vorgehen, ob das allerdings von Erfolg gekröhnt ist, stetht in den Sternen Ich denke mit deinem Besuch im KH wird Omi nicht nachtragend sein und die Angelegenheit sich in Luft auflösen. Strafrechtlich/Verkehrsrechtlich gibt es keinerlei Konsequenzen, auch nicht weil Omi samt Begleitung nebeneinander fuhren.
Falls du ein schlechtes Gewissen haben solltest ( weil ne ältere Dame nun ein Loch im Kopp hat), dann besorg ihr neben den Blumen und Pralinen einen Helm.
Desweiteren kann es sein, dass die Krankenkasse der Dame ihre Umkosten wiederhaben mag, dies kann sie nur dann einfordern, wenn dir die alleinige Schuld zugesprochen werden sollte.


Grundsätzlich gilt - wie bereits gesagt wurde - sein Tempo an unübersichtlichen Stellen zu drosseln, ggf anzuhalten. Da aber die Sachschäden keinen "Raser" Charakter aufweisen wird auch hier keiner einen Hebel ansetzen können - im Zeifel gibt es die Teilschuld


PS bei Verkehrsunfällen aller Art wird bei Unfallaufnahme dem Verursacher ein Ticket von 35 EUR ausgestellt-sofern dieser dies akzeptiert, dies ist wie ein Schuldeingeständniss zu werten. Da aber davon nicht die Rede ist, kommt bald der Fragebogen



Es fällt unter die Rubrik shit happens. Vielleicht kannst du und Omi nen Brief ins Rathaus senden und auf die Problematik aufmerksam machen. Evtl kann ein Spiegel die Stelle entschärfen. Ich vermute mal dass es dort nicht allszuoft zu solchen Happenings kommt und alles beim alten bleibt

Ich finde es löblich, dass dir das Nahe geht bzw du nicht gleich abgehauen bist
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde an so einer Stelle einfach nicht fahren, egal was die Rechtssprechung sagt. Das ist kein Radweg, sondern eine gemeingefährliche Frechheit. Egal bei welchem Tempo. Allein die gegenteiligen Schilder für jede Richtung... (getrennt, gemeinsam).
 
Vielleicht kannst du und Omi nen Brief ins Rathaus senden und auf die Problematik aufmerksam machen. Evtl kann ein Spiegel die Stelle entschärfen.

Spiegel dran und alles wird gut - nix verstanden oder wie:confused::confused::confused:
Falls Du es nicht mitbekommen haben solltest, dieser Radweg ist widersprüchlich beschildert. Von der einen Seite als gemeinsamer Rad-Fussweg und von der anderen Seite als getrennter Rad-Fussweg, ganz zu schweigen von den unterschrittenen Mindestbreiten.
Hier gibt es mehr Klärungsbedarf als nur einen Hinweis ans Rathaus.
 
Ich würde an so einer Stelle einfach nicht fahren, egal was die Rechtssprechung sagt. Das ist kein Radweg, sondern eine gemeingefährliche Frechheit. Egal bei welchem Tempo. Allein die gegenteiligen Schilder für jede Richtung... (getrennt, gemeinsam).

Keine Frage, sehe ich auch so. Aber rein rechtlich gesehen sieht das halt anders aus:(
 
Kleine Rückmeldung...

Bisher tat sich rein garnichts, Polizei meinte ja zu mir, da kommt noch ein Fragebogen, aber nichts....

Der Frau geht es gut, hab sie jetzt an einigen Tagen radeln sehen, natürlich ohne Helm :(

Beim Rathaus war ich, man lag mir nahe als Radler halt langsam zu fahren und vorausschauend, der Rest hat wohl nicht interessiert. Bäume werden nicht gefällt, als "Waldgartenstadt" steht wohl jeder baum unter besonderen Schutz.....

Klagen will ich auch nicht, stecke mitten in den Prüfungsvorbereitungen für die Uni, da brauch ich meine Zeit und Konzentration für wichtigeres (für mich zumindest)

Sind ja bald 4 Wochen, denke da kommt nichts mehr.

Danke aber für eure Hilfe!!! Auch wenn es mir manchmal einen flauen Magen bereitet, fahre ich jetzt bei solchen Sachen auf der Straße (ziemlich oft sogar, auch woanders)
 
So, hab nun meinen Frageböden der Kripo bekommen, ich werde als Unfallverursacher aufgeführt und kann mich zu der Sache äussern.

Bin stocksauer, war die Polizeistreife denn Blind? die haben doch gesehen, wie sie lag und das sie mir nur als Geisterfahrer entgegen kommen konnte :(

Hab grad 2 Seite geschrieben und darauf hingewiesen, das ich mich korrekt nach STVO verhalten habe. Zudem habe ich beidseitige Bilder eingefügt und die Fahrtsichtung aller Radfahrer eingezeichnet.

Bin ja echt mal gespannt was da nu rauskommt!!!
 
Miese Sache.... da wird sich ein Sacharbeiter viel bei gedacht haben. Ich will dir jetzt keine Angst machen, aber an deiner Stelle wäre ich jetzt durchaus vorsichtig mit allem, was du sagst. Sie legen scheinbar jetzt schon viel gegen dich aus. Da wird dein "Sekundenblick" zur Seite, den du in diesem Thread geschrieben hast, nachher zum Verhängnis. Vielleicht sehen sie dich pauschal als Unfallverursacher, weil du der sportliche erfahrene Radfahrer bist, der damit rechnen muss, dass die alte Dame mit den modernen Verkehrsregeln nicht zurecht kommt?
Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zweierlei. Und bevor du dir vor den Prüfungen wirklich noch Stress aufbrummst, ist es oft einfacher, alle Unterlagen dem Anwalt zu geben, dass er sich drum kümmert. Also spätestens jetzt wäre es bei mir zumindest soweit (sagt sich gut mit Rechtschutzversicherung -.-).
 
Da ist nichts zu holen, die hat nichtmal nach hinten geschaut und ist einfach Weiter gefahren.

Ja, aber vielleicht kann sie bezeugen, dass Sie und die andere nebeneinander gefahren sind. Aber daraus stellt sich wiederum die Frage, ob sie sich damit auch an dem Unfall schuldmäßig verhalten hat. Ich würde es trotzdem darauf ankommen lassen und sie suchen.
 
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