Unfall ohne Helm im Straßenverkehr - Gericht sieht Teilschuld!

Als Fahrradfahrer ist man im Straßenverkehr in unruhigem Gewässer. Einerseits ermöglicht das Fahrrad eine schnelle, gesunde und umweltschonende Mobilität, die gerade durch die zunehmende Elektrifizierung und den Verkehrskollaps der Innenstädte nochmals an Fahrt aufnimmt. Andererseits ist das Fahrrad nach wie vor ein unsicheres Fortbewegungsmittel, das den Fahrenden keinen Schutz bietet und von seinem größten Gegner - dem Auto - gerne einmal übersehen wird. Wer auch immer daran Schuld hat: In deutschen Gerichten werden viele Fahrradunfälle verhandelt. In einem neuen Fall ist kürzlich entschieden worden, dass ein Fahrradfahrer auch ohne Helmpflicht eine Teilschuld an seinen Verletzungen trägt, wenn er sich im Straßenverkehr ohne Helm Kopfverletzungen zuzieht.


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Die Argumente gegen das Helm tragen auf dem Fahrrad werden nicht intelligenter, egal, wie oft sie wiederholt werden.
Ich denke eher, dass das OLG mal ein Zeichen setzen und die Diskussion anregen wollte. Das heute immer noch die gleiche Uneinsichtigkeit und Borniertheit herrscht wie zu Zeiten der Einführung des Sicherheitsgurtes, kam dann wohl nicht nur für das OLG doch etwas überraschend.
Insofern ist die Entscheidung nach geltendem Recht leider logisch, aber für mich ist jeder, der ohne Helm am Straßenverkehr teilnimmt, tatsächlich irgendwo auch selbst Schuld.
Und nun an die Tasten... :D
 
Ich finde das Urteil auch richtig und zwar aus folgendem Grund: Das OLG Schleswig hat der Radlerin eine Mitschuld an dem UNFALL gegeben, um sie bzw. ihre Versicherung an den Kosten der Behandlung zu beteiligen. Das mit der Kostenbeteiligung kann ich teilweise nachvollziehen, aber die Fahrradfahrerin hat doch deswegen keine Schuld daran, dass der Unfall überhaupt passiert ist!

Dass das Tragen eines Helms grundsätzlich empfehlenswert ist, will ja niemand in Abrede stelen... hier werden nur einfach zwei Dinge ganz grundsätzlich durcheinander gebracht.
 
Das mit der Kostenbeteiligung kannst Du nachvollziehen? Interessant. Ein Auto parkt im Halteverbot, ein Insasse öffnet die Tür und ist zu blöd zum gucken. Nehmen wir an, die Tür hätte eine Fußgängerin erwischt, die gestürzt wäre und die gleichen Verletzungen erlitten hätte wie im vorliegenden Fall die Radfahrerin. Wieso sollte ein Fußgänger keinen Helm tragen? Gemäß den vorliegenden Unfallzahlen sind Fußgänger pro Kilometer eher noch gefährdeter als Radfahrer, eine schwere Kopfverletzung zu erleiden. Die Oma meiner Frau wurde zum Beispiel auf dem Supermarktparkplatz von einer zuklappenden Kofferraumklappe erwischt. Ohne Helm! Eine Woche Krankenhaus. Da wären 20% Mitschuld doch genauso oder noch mehr angemessen. Oder warum nicht?
 
...Nehmen wir an, die Tür hätte eine Fußgängerin erwischt, die gestürzt wäre und die gleichen Verletzungen erlitten hätte wie im vorliegenden Fall die Radfahrerin. Wieso sollte ein Fußgänger keinen Helm tragen? Gemäß den vorliegenden Unfallzahlen sind Fußgänger pro Kilometer eher noch gefährdeter als Radfahrer, eine schwere Kopfverletzung zu erleiden. Die Oma meiner Frau wurde zum Beispiel auf dem Supermarktparkplatz von einer zuklappenden Kofferraumklappe erwischt. Ohne Helm! Eine Woche Krankenhaus. Da wären 20% Mitschuld doch genauso oder noch mehr angemessen. Oder warum nicht?

Das sind leider diese Argumente, die ich oben meinte. Der Vergleich ist einfach Quatsch, man kann ein "gegen die Autotür" laufen/gehen" nicht mit "gegen die Autotür fahren, mit dem Fahrrad umkippen und mit dem Kopf aufschlagen" vergleichen. Das ist so logisch, einfach und nachvollziehbar, das ich darauf auch nicht weiter eingehen möchte. Kommt dazu noch der verlängerter Reaktionsweg der Fahrradfahrerin und die verringerter Reaktionsdistanz der Autofahrerin...
Abgesehen davon: hätte ein Helm bei diesem Unfall die Kopfverletzung verhindern/abmildern können? Ist es allgemein zumutbar, einen Helm beim Radfahren zu tragen?
Ich kann beide Fragen laut und deutlich mit Ja! beantworten und bin nun wieder raus hier.
Aber ich schnall mich ja auch im Auto an, so eine Spießer bin ich.
 
Also im Radio kommt ja grad nichts anderes mehr... Abgesehn davon, finde ich einen Helm echt nicht schlecht. Es gibt heute so gute, leichte und gut belüftete Helme, dass man die nicht mehr wirklich merkt.
Da ich eh mit dem MTB unterwegs bin, fahr ich immer mit Helm. Allein schon, weil ich mich dann sicherer finde. Es muss ja nicht immer ein Fahrfehler sein. Es kann ja auch die dummheit der anderen sein.
Ich hab einmal wirklich nen Helm gebraucht. Das war damals bei nem Treppen-Gab ;-) Da war der Helm danach schrott. Mir ging es aber gut :-)

mfg
 
Das sind leider diese Argumente, die ich oben meinte. Der Vergleich ist einfach Quatsch, man kann ein "gegen die Autotür" laufen/gehen" nicht mit "gegen die Autotür fahren, mit dem Fahrrad umkippen und mit dem Kopf aufschlagen" vergleichen. Das ist so logisch, einfach und nachvollziehbar, das ich darauf auch nicht weiter eingehen möchte. Kommt dazu noch der verlängerter Reaktionsweg der Fahrradfahrerin und die verringerter Reaktionsdistanz der Autofahrerin...
Abgesehen davon: hätte ein Helm bei diesem Unfall die Kopfverletzung verhindern/abmildern können? Ist es allgemein zumutbar, einen Helm beim Radfahren zu tragen?
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Das ist überhaupt kein Quatsch. Sicher, in 0,0002% der Fahrradunfälle kann ein Helm helfen, schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.
http://www.swp.de/reutlingen/lokales/ermstal/0-0002-Prozent-und-das-dolle-Ding;art5662,1338057

Unfälle zwischen Fußgängern und Autofahrern/Radfahrern führen auch oft zu schweren Stürzen mit Kopfverletzungen, gerade bei älteren Menschen. Überhaupt sind Fußgänger erheblich gefährdeter als Radfahrer:
"Die Aufsassen von motorisierten Zweirädern und Fußgänger haben jeweils einen Anteil von über
30 % an Schwerverletzten (motorisierte Zweiradbenutzer: 32%, Fußgänger: 38%) und einen
Anteil von 1,6 % (Aufsassen von motorisierter Zweiräder) bzw. 2,7 % (Fußgängern) an
Schwerstverletzten. Der Anteil getöteter Verkehrsteilnehmer ist bei den Fußgängern mit
3,2 % mit Abstand am höchsten, gefolgt von den motorisierten Zweiradnutzern mit 1,9 %.
Die Fahrradfahrer weisen im Vergleich zu den Aufsassen motorisierter Zweiräder und Fuß-
gängern allerdings deutlich seltener schwere Verletzungen auf (23,6 %). Der Anteil an
Schwerstverletzten und Getöteten ist hier sogar mit 0,6 % noch niedriger als bei den geschützten Verkehrsteilnehmern" (sprich Blechkistenbenutzern).
Wir haben es gemäß den vorliegenden Zahlen mit erheblich mehr schwer- und schwerstverletzten Fußgängern als Fahrradfahrern zu tun. Die dabei Prozentual nicht weniger schwere Kopfverletzungen erleiden als Radfahrer, siehe Seite 10 der Studie. Was in der Summe bedeutet, daß schon absolut betrachtet erheblich mehr Fußgänger schwere Kopfverletzungen erleiden als Radfahrer! Pro Kilometer gerechnet noch sehr viel mehr!!! Denn es werden mit dem Fahrrad im Verkehrsanteil mehr Kilometer zurückgelegt als zu Fuß!
http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2012/341/pdf/medizinische_folgen_von_unfaellen.pdf

Wenn man Fahrradfahrer und Fußgänger zusammenzählt, dann ist also der Anteil der Radfahrer an den schweren Kopfverletzungen geringer als der der Fußgänger. Beide zusammen machen aber nur 1% der Kopfverletzten überhaupt aus, während Autofahrer 26 % der Verletzten darstellen. Es sterben mehr Fußgänger als Radfahrer im Straßenverkehr. Da läge es doch nahe, zunächst mal den Fußgängern eine Helmplicht/Mitschuld zu verpassen. Der Bericht der Hannelore-Kohl-Stiftung: "Hier wird klar dargestellt, daß im Vergleich zum Fahrradfahren (zusammen mit Fußgängern 1 %) ungleich mehr Menschen bei allgemeinen Freizeitaktivitäten (14 %) und erst recht bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen (PKW, 26 %) eine gravierende Kopfverletzungen erleiden."
http://www.fahrrad-helm.de/KURATORIUMZNS/

Fahrradfahren ist gemäß den Statistiken egal wie man es rechnet, egal ob pro Stunde oder pro Kilometer, bezüglich der Schädelverletzungen sicherer als zu Fuß zu gehen oder Auto zu fahren. Also WENN man unterstellt, daß Nichthelmtragen eine Mitschuld Verletzungen gibt, dann muß das gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz um so mehr für Autofahrer und Fußgänger gelten.
 
..., aber für mich ist jeder, der ohne Helm am Straßenverkehr teilnimmt, tatsächlich irgendwo auch selbst Schuld.
Dir ist schon klar, dass zu den Teilnehmern am Straßenverkehr auch Fußgänger zählen? Ebenso natürlich Autofahrer, Insassen von Reise- und Linienbussen sowie Straßenbahnen? Denen sollte man also den Schadenersatz kürzen, wenn sie wegen der Schuld anderer eine Kopfverletzung erleiden und dabei keinen Helm auf hatten?
Das kommt mir sehr weltfremd vor. :rolleyes:
 
..., aber für mich ist jeder, der ohne Helm am Straßenverkehr teilnimmt, tatsächlich irgendwo auch selbst Schuld.

naja so ist es auch... Schonmal mit nem Autounfall vor Gericht gewesen? Ich schon!

Mir ist einer damals in mein Auto rein gefahren. Selbst die Polizei hat vor Ort gesagt, dass der andere EINDEUTIG schuld ist. Selbst seine Versicherung hat kurze Zeit später bezahlt. Doch dann kam der Hammer... der Fahrer (Türkischer Mitbürger) war damit nicht einverstanden und wollte vor Gericht. Seine zwei Zeugen (die bei ihm mit im Auto saßen) haben auch noch jeder eine andere Story erzählt.

Am ende war es dann trotzdem so, dass ich eine Teilschuld bekommen habe, da ich am Straßenverkehr teilgenommen habe. Somit durfte ich von meinem Geld wieder was abdrücken. Sprich... geht ein Verkehrsunfall vor Gericht, bekommt man immer ein Teilschuld, ob man jetzt schuld ist oder nicht. Da hilft nicht mal die Aussage der Polizei.

Naja was ich aber nicht so ganz verstehe ist, warum um den Helm jetzt so ein tara gemacht wird. Es ist Gesetzlich NICHT festgelegt, dass für Radfahrer eine Helmpflicht besteht. Somit ist es ja jedem überlassen, ob er einen trägt oder nicht. Somit finde ich, sollte es in einem Gerichtsurteil unwichtig sein, ob der Radfahrer jetzt einen Helm getragen hat oder nicht.

Es gibt auch mehr so nette Urteile. Ich weiß ja nicht ob das hier bekannt ist (ich fahre ja auch selber Quad)

Es hat sich ein Verkehrsunfall zwischen einem Quad und ein PWK ereignet. Es konnte nicht festgestellt werden, wer jetzt schuld war. Da die Sachlage so unklar war. Am ende wurde die Schuld dem Quadfahrer zugeschoben, da laut Gericht, ein Quad sehr schwer zu fahren ist, und er somit schuld ist. Das soll mal einer verstehen.

mfg Lacher
 
Ich denke eher, dass das OLG mal ein Zeichen setzen und die Diskussion anregen wollte.
wenn das OLG mal ein sinnvolles Zeichen und eine sinnvolle Diskussion anregen hätte wollen, hätten sie der radfahrerin eine mitschuld gegeben wegen zu geringem seitenabstand zu parkenden autos. *das* war nämlich tatsächlich ein fahrfehler der radlerin, und eine diskussion darüber wäre tatsächlich nötig, weil eine korrekte radfahrweise gerne zu idiotischen "erziehungsmaßnahmen" von auto-spackos führt.
 
Die Argumente gegen das Helm tragen auf dem Fahrrad werden nicht intelligenter, egal, wie oft sie wiederholt werden.
Die Argumente gegen das Helmtragen sind ja auch nur eine winzige Minderheit im Gegensatz zu den Argumenten gegen die Helmpflicht.

Ich denke eher, dass das OLG mal ein Zeichen setzen und die Diskussion anregen wollte. Das heute immer noch die gleiche Uneinsichtigkeit und Borniertheit herrscht wie zu Zeiten der Einführung des Sicherheitsgurtes, kam dann wohl nicht nur für das OLG doch etwas überraschend.
Insofern ist die Entscheidung nach geltendem Recht leider logisch, aber für mich ist jeder, der ohne Helm am Straßenverkehr teilnimmt, tatsächlich irgendwo auch selbst Schuld.
Und nun an die Tasten... :D
Ja. Von denen, die ihr Leben lang ohne Helm Fahrrad fahren, sind 99,999x% daran schuld daß sie mit 90 an Alterssschwäche statt mit 50 an Diabetes und Herzinfarkt sterben, und 0,000x% daran schuld, daß sie sich die Rübe anhauen.
 
Zum Urteil: richtig. Solange es keine Helmpflicht gibt, kann man einen fehlenden Helm nicht bestrafen.

Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist, daß die gute Frau nach dem Gerichtstermin freudestrahlend ohne Helm von dannen geradelt ist. Anscheinend ist sie noch nicht oft genug auf den Kopf gefallen.
 
Zum Urteil: richtig. Solange es keine Helmpflicht gibt, kann man einen fehlenden Helm nicht bestrafen.

Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist, daß die gute Frau nach dem Gerichtstermin freudestrahlend ohne Helm von dannen geradelt ist. Anscheinend ist sie noch nicht oft genug auf den Kopf gefallen.

Ohne Helmpflicht kann das doch jedem Außenstehendem egal sein?

Ich finde das Urteil auch gut, weil die Teilschuld an einem fremd-verschuldetem Unfall nichtig ist. Hätte jetzt die Versicherung auf Minderung der Ausfall-/Krankenhaus-Leistung geklagt sähe das wieder anders aus, weil dann ein Fahren ohne Helm ein höheres Verletzungsrisiko darstellt, die Kosten für eine Behandlung könnten u.U. steigen (gerade die längerfristigen Unternehmungen wie Reha etc. lassen die Kalkulation schnell in die Höhe schießen) und es KÖNNTE als fahrlässig durchgehen.

Fakt ist: ein Helm kann vor Matschbirne schützen, muss er aber nicht. Ich bin der Meinung das man mit konzentrierter und vorrausschauender Fahrweise deutlich sicherer fährt als mit Helm und ohne Fahrtechnik. Und wenn ich mich von einer Autotür umrotzen lasse, dann liegt eindeutig ein Fahrfehler vor - der gesunde Menschenverstand sagt einem doch das man nicht mit 50cm Abstand an einer Parkreihe vorbeifahren sollte?
 
Und wenn ich mich von einer Autotür umrotzen lasse, dann liegt eindeutig ein Fahrfehler vor - der gesunde Menschenverstand sagt einem doch das man nicht mit 50cm Abstand an einer Parkreihe vorbeifahren sollte?

Es war vermutlich keine Parkreihe, denn das Auto stand völlig verkehrswidrig im Halteverbot. Ist nicht gesagt, daß es dort möglich war, mit angemessenem Abstand vorbeizufahren.
 
Und wenn ich mich von einer Autotür umrotzen lasse, dann liegt eindeutig ein Fahrfehler vor - der gesunde Menschenverstand sagt einem doch das man nicht mit 50cm Abstand an einer Parkreihe vorbeifahren sollte?

Also mir gruselt es immer vor dem Fall, dass mal wer ne Autotür aufreißt. Ich habe selber im Bekanntenkreis von einem schweren Unfall dadurch gehört. Allerdings ist das immer so ein schmaler Grat zwischen: zu nah an parkenden Autos und dafür weiter weg von vorbeizischenden Autos. Am schlimmsten ist es mit Bussen und LKWs. Die fahren ja immer durch ihre Breite haarscharf am Radweg entlang, der gerne mal so breit ist wie der eigene Lenker und auf der rechten Seite stehen schon direkt die parkenden Autos.
Wenn man jetzt den nötigen Sichereitsabstand einhält, ist man schon halb auf der Fahrbahn, was Autofahrer gerne mit scharf vorbeifahren quittieren, weil sie meinen der Radfahrer tut damit unrecht.
Als ich mal in Paris war, fand ich diese eigenen Radstraßen echt eine geniale Idee.
 
Wenn kein ausgewiesener Radstreifen vorhanden ist, wo liegt das Problem mit dem Rad auf der Mitte der Fahrbahn zu fahren? Mache ich in verkehrsberuhigten Bereichen wo viel am Rand geparkt wird nur so. Weil dann kommt erstens keine plötzliche Autotür in die Quere, Kinder/Rentner/Wagemutige welche ohne Schauen auf die Fahrbahn rennen kann man umschlängeln, und vorallem muss der überholende Autofahrer die Fahrbahn wechseln und schnippelt nicht mit wenigen Zentimetern am Radfahrer vorbei. Finde das alles sehr positiv. Und wenn man nicht gerade mit 20km/h den Verkehr aufhält sehe ich in diesem Unterfangen kein Problem.

Und wenn jetzt hier einer mit zu hohem Abstand zum Gehweg kommt, dann muss ich mir ernsthaft Sorgen um unsere Gesellschaft machen. Paragraphen vor Gesundheit.
 
Was ich absolut nicht nachvollziehen kann, ist, daß die gute Frau nach dem Gerichtstermin freudestrahlend ohne Helm von dannen geradelt ist. Anscheinend ist sie noch nicht oft genug auf den Kopf gefallen.

Du meinst das Video was in den Nachrichten eingeblendet wurde, wo sie wegfährt mit dem Rad? Einfach ignorieren. Solche Aufnahmen sind geprobt und vollständig gestellt. Bei uns war mal eine vom ZDF für eine Reportage. Seitdem habe ich den Glauben ans Fernsehen/Dokus verloren.
 
Der gesunde Menschenverstand siegte über die peinlich kleingeistigen Versuche einer Versicherung, sich vor gerechtfertigter Entschädigung zu drücken. :daumen:

Rennradfahrer z.B. sollten aber dennoch nicht ohne Helm fahren, weil da der Fall etwas anders ist.
 
Kannst du argumentieren? Jetzt wird man als Radfahrer noch klassifiziert, die einen sollen, die anderen nicht...?

Naja, auf dem Rennrad übt man ja - im Gegensatz zur Fahrt zum Bäcker - einen Sport aus, der von Natur aus immer ein gewisses Risikopotential birgt. Man sollte daher aus dem eigenen gesunden Menschenverstand heraus schon für ein Mindestmaß an Sicherheit sorgen.
Kann mir daher vorstellen, dass man da differenzieren könnte. Ich schreibe bewusst "könnte", nicht "müsste".
 
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