Vom Auto angefahren worden

Ich kann nicht erkennen, dass hier ueberhaupt ein drittes Fahrzeug verwickelt ist. Wieso spricht Du dann von 2 Vorfahrtsberechtigten? Und wo kommt hier eine Autofahrerin her?
Aber egal ich bin raus hier. Grundsaetzlich gibt es eine 'halbe Vorfahrt' in der STVO nicht.
Es gibt nur einen Vorfahrtsberechtigten da. Bei Rechts vor Links immer der am weitesten rechte.
Der Begriff koennte hoechstens eine Verklauselierung von Anwaelten sein, um fuer ihre unterlegenen Mandanten einen Vorteil im Sinne von 2.Vorfahrtsberechtigter, 3. usw herbeizufuehren.

Gruss
waldkater
 
waldkater schrieb:
...Und wo kommt hier eine Autofahrerin her?...

von links ;)

Neee neee, Speedbullit hat in seinem ersten Post erstmal den Unfallverursacher zur Frau erklärt. Wie er darauf kommt? Keine Ahnung, aber ich rufe jetzt coffee :lol:
 
An benötigten Personen da wären:

Erziehungsberechtigter

Unfallgegner

Arzt

Trachtenclub Grün-Weiß

Sachverständiger

und jetzt dürfen ein Teil der Ratgeber knobeln wofür soviele Akteure, "wo er doch bloß anzeigen und verklagen muß"

So einfach geht das nicht (höchstens im Kintop) und die Frage der Fragen....hat sich den dein Vater mit dem/der Autofahrer/In schon in Verbindung gesetzt???
 
Jungs, lasst mal die Pferdchen im Stall!

Noch ist nix passiert-und es muss nicht gleich zum schlimmsten kommen.

Grundsätzlich bekommt jeder Teilnehmer am Strassenverkehr eine Teilschuld-das ergibt sich allein aus §1 (?) der StVO-jeder Verkehrsteilnehmer ist zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und hat sich so zu verhalten, das niemand anderes unnötig gefährdert...usw...

Je nach Gericht-sollte es denn je soweit kommen-bekommen Radfahrer (besonders jugendliche), die mehr als 30 Km/h gefahren sind, ebenfalls eine Teilschuld, weil sie die zulässige Höchstgeschwindikeit ihres Fahrzeuges überschritten haben (!)-wers nicht glaubt-einfach mal in der Urteilsbibliothek des ADFC blättern...



Aber noch sind wir ja hier nicht so weit-also nimm einfach mal Kontakt auf, sag das dein Rad beschädigt ist und wie sie den Schaden zu ersetzen gedenkt...

Dann geh zum Radhändler, lass dir einen Kostenvoranschlag machen (immer daran denken, das der Rahmen u.U. verzogen ist, oder auch Schweissnähte einen Schaden abbekommen haben könnten), den Voranschlag zur Unfallgegnerin...

Und wenn sie dann innerhalb von-sagen wir mal 7 Tagen-nicht reagiert, dann schauen wir mal weiter....
 
Ich hatte auch mal einen Fahrradunfall bei dem ich Vorfahrt hatte und habe alles bezahlt bekommen. Ist zwar schon fast 20 Jahre her. An der Rechtslage sollte sich aber nicht allzuviel geändert haben.

Auf jeden Fall solltest du zum Arzt gehen und die Verletzungen, seien sie auch noch so klein, feststellen lassen. Du bekommst Schmerzensgeld. Ich habe damals fuer Abschuerfungen an Knie und Ellenbogen einige D-Mark bekommen.

Du bekommst deine Klamotten ersetzt, wenn sie Löcher oder sonstige Abnutzungen vom Unfall haben.

Ich habe damals sogar Abschleppkosten ersetzt bekommen und natuerlich die Schäden am Rad. Mein Rad war damals Totalschaden, da sie mich ziemlich mittig getroffen hat und der Rahmen schief war.

Das ganze wurde aber mit einem Anwalt durchgesetzt, da die Dame sich queergestellt hatte und nicht glauben wollte das ein Fahrrad (war damals ein Kettler Adventure "MTB" fuer 1200,- DM) so teuer sein kann. Den Anwalt musste sie natuerlich auch bezahlen. Da brauchte keine Rechtschutzversicherung bemueht werden.


Schönen Gruß, Olllli
 
ich hatte auch schon ein paar unfälle, wo ich auf ein auto gerauscht bin...
einen an den ich mich nicht so gerne erinnere, aufgrund von knieschmerzen, die knappe 15 jahre später ab und zu immer noch auftreten... und einen an den ich mich gerne zurückerinnere, mich an der trüben tagen auch an der mappe aufbauen kann...

der war so wie dein unfall, vorfahrtregelung missachtet, bumm, gelandet auf der winschutzscheibe...

nach dem unfall und adressentausch bin ich dann doch noch zur polizei, der autofahrer konnte froh sein, dass es damals noch keine handys gab... so besoffen wie der war, das war so`n besoffener bundeswehrler, der mir auf dem nachhauseweg von ner weihnachtsfeier damals ein nettes weihnachtsgeschenk gemacht hat...

bin dann noch zum arzt, hab mir so ziemlich alles attestieren lassen, was ich in nem buch über schmerzensgeld gefunden hatte...

insgesamt waren das so ca 4000 DM, viel kohle für nen minderjährigen, der alles nur in fahrräder verballert hatte...

kümmer dich um die formalitäten, geh noch zur polizei, am besten wärst du am selben tag oder einen tag später noch zum arzt gegangen, hol dir einen kostenvoranschlag für dein bike und schlachte diesen unfall so richtig schön aus!
 
Rolling Mad Man schrieb:
ich hatte auch schon ein paar unfälle, wo ich auf ein auto gerauscht bin...
einen an den ich mich nicht so gerne erinnere, aufgrund von knieschmerzen, die knappe 15 jahre später ab und zu immer noch auftreten... und einen an den ich mich gerne zurückerinnere, mich an der trüben tagen auch an der mappe aufbauen kann...

der war so wie dein unfall, vorfahrtregelung missachtet, bumm, gelandet auf der winschutzscheibe...

nach dem unfall und adressentausch bin ich dann doch noch zur polizei, der autofahrer konnte froh sein, dass es damals noch keine handys gab... so besoffen wie der war, das war so`n besoffener bundeswehrler, der mir auf dem nachhauseweg von ner weihnachtsfeier damals ein nettes weihnachtsgeschenk gemacht hat...

bin dann noch zum arzt, hab mir so ziemlich alles attestieren lassen, was ich in nem buch über schmerzensgeld gefunden hatte...

insgesamt waren das so ca 4000 DM, viel kohle für nen minderjährigen, der alles nur in fahrräder verballert hatte...

kümmer dich um die formalitäten, geh noch zur polizei, am besten wärst du am selben tag oder einen tag später noch zum arzt gegangen, hol dir einen kostenvoranschlag für dein bike und schlachte diesen unfall so richtig schön aus!


JAWOLL!!!! ZU DEN WAFFEN!!!!! ENDLICH AMERIKANISCHE VERHÄLTNISSE!!!!:rolleyes:
 
Hatte etwas ähnliches gerade vor ein paar Wochen. EIn ca. 18jähriger Rotzlöffel, der in einem Hotel-Dienst-Wagen unterwegs war, biegt nach rechts ab, ohne zu blinken bzw. zu gucken. Ich fahre natürlich gerade in dem Moment neben ihm, muss ne Vollbremsung machen, fliege auf die Schulter. Diagnose: Fraktur des Ac-Gelenks. Ich ihm hinterher und gefragt, ob er den spinnt. Er streitet alles ab, wird unfreundlich, drückt aufs Gas und rast weg. Daraufhin gehe ich zur Polizei und zeige ihn an, obwohl ich wenig Hoffnung hatte, da ich keine Zeugen hatte, und die in dem Auto zu dritt waren.
Plötzlich flattert vor ca. 5 Tagen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft ins Haus, wo drinsteht, daß der Beschuldigte X einige Auflagen erfüllt hat, sprich seine Schuld eingestanden hat. Da war ich erstmal baff, hätte ich nie erwartet. Also die Rechtschutzversicherung bemüht, zum Anwalt gegangen und der klagt nun auf Schmerzensgeld bzw. Erstattung der Arztkosten usw.
Bin mal gespannt, was da rauskommt.

Gruß Robse
 
Mir ist mal was ähnliches passiert. bin an nem Parkplatz vorbeigefahrn und da is ein 3er BMW ohne zu bremsen rausgeprescht und mir voll in die Seite. Viel is ned passiert. außer 2 Achtern und nem kaputten Tretlager. Ich glaube dass man gerde als Biker für einige Autofahrer mitdenken muss. sonst liegt man schnell im Krankenhaus.
 
Also bei mir streitet der Fahrer es ab das er Schuld hat! Warscheinlich muss ich bzw. meine Eltern mal den Anwalt einschalten...
War eben beim Fahrradladen wegen einem Kostenvoranschlag. Also das vordere Laufrad ist nicht mehr zu richten. Gabel könnte vieleicht was abbekommen haben (muss noch überprüft werden), Schaltauge ist verbogen.
Das wird für den Fahrer schön teuer.

Ich werde natürlich weiter berichten
 
D4®k»«f0X schrieb:
Also bei mir streitet der Fahrer es ab das er Schuld hat! Warscheinlich muss ich bzw. meine Eltern mal den Anwalt einschalten...
War eben beim Fahrradladen wegen einem Kostenvoranschlag. Also das vordere Laufrad ist nicht mehr zu richten. Gabel könnte vieleicht was abbekommen haben (muss noch überprüft werden), Schaltauge ist verbogen.
Das wird für den Fahrer schön teuer.

Ich werde natürlich weiter berichten

Mach' das auf jeden Fall. Nimm dir einen Anwalt. Wenn du dir sicher bist, dass er Schud hat und er sich queerstellt, dann muss er, bzw. seine Versicherung, eben richtig bluten.

Schönen Gruß, Olllli
 
So jetzt kommt wieder mal was von mir :D
Bike is jetzt wieder voll in ordnung. Hat mich insgesammt 188€ gekostet.
Als wir dem Fahrer mit dem Anwalt gedroht hatten hat er warscheinlich mit seiner versicherung gesprochen, weil er eben abgerufen hat und gesagte das er den Schaden bezahlt.
Am Bike wurde volgendes repariert:
- Laufrad (vorne) wurde ausgetauscht
- Lenker + Griffe wurde ausgetauscht
- Schaltauge wurde gerichtet
- Schaltzüge wurden ausgetauscht

Bekomme also alles bezahlt. Das beste is das ich mein geliebtes Bike wiederhabe :love: *freu*

Sportliche Grüße
Dennis
 
hallo!!


hab mir nicht alles durchglesen!
in Ö hätte der autofahrer schuld

grund: du bist noch keine 16 (steht ganz oben wo) da bist du noch ein kind und bei einem kind hat immer der autofahrer schuld (zB kind lauft hinter auto hervor auto führt nieder auto schuld) aber als kind darfst du da schon mitn rad auf der str. fahren??? wie dies dadurch wieder ausschaut ist mir unklar
 
Schön, dass der Schaden beglichen wurde.

Hoffentlich könnt Ihr Euch auch weiterhin auf der Straße in die Augen sehen und miteinander sprechen, daran würde ich weiterhin arbeiten, sofern Eure "Gegner" auch Bereitschaft erkennen lassen.

Ist auf lange Sicht immer besser.

So ein Unfall kann ja halt passieren, der Fehler wurde eingesehen, der Schaden beglichen; jetzt solltet Ihr wieder in Frieden weiterleben.

Viele Grüße

Mischiman
 
Hallo,
ich hatte vor zwei Jahren einen ähnlichen Unfall. Da sich auch dort die Schäden in Grenzen hielten wurde die Polizei nicht geholt. Die Unfallgegnerin war am Unfallort sehr einsichtig. Später behauptete sie jedoch, ich sei für die Verkehrssituation zu schnell und als Folge meiner Kleidung "abgelenkt" gewesen - ich hatte eine Mütze unter dem Helm, die über die Ohren ging. Eine Einigung war nicht mehr möglich. Zunächst habe ich den Vorfall angezeigt, so dass sich die Staatsanwaltschaft darum kümmert (hier gibt es mE die Mitschuld nicht in dem Maße wie im Zivilrecht). Die Staatsanwaltschaft prüfte die Einlassungen der Frau, ohne dass ich etwas beweisen mußte. Auch hier keine Zeugen etc. Am Ende bekam die Frau einen Strafbefehl (fahrlässige Körperverletzung). Danach verzichtete der Haftpflichtversicherer des PKW auf eine gerichtliche Auseinandersetzung und zahlte sofort. Die Frage einer Mitschuld (wie vorher) stellte sich dabei nicht mehr.
Insgesamt gilt in solchen Fällen sicherlich: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Es lässt sich nie sagen, was herauskommt. Meine Lehre - die ich hoffentlich nie brauche - kein Unfall mehr ohne Polizei
Gruss
Ulrich
 
Mischiman schrieb:
Schön, dass der Schaden beglichen wurde.

Hoffentlich könnt Ihr Euch auch weiterhin auf der Straße in die Augen sehen und miteinander sprechen, daran würde ich weiterhin arbeiten, sofern Eure "Gegner" auch Bereitschaft erkennen lassen.

Ist auf lange Sicht immer besser.

So ein Unfall kann ja halt passieren, der Fehler wurde eingesehen, der Schaden beglichen; jetzt solltet Ihr wieder in Frieden weiterleben.

Viele Grüße

Mischiman
friede...freude...eierkuchen...
 
Rolling Mad Man schrieb:
friede...freude...eierkuchen...
Hehe :daumen: jau, genau! In Deutschland ist schlieslich "KONSENS" das Wichtigste. Andere Meinungen werden sofort verklagt.

Kotzt mich manchmal auch an. ;)

Aber mal ehrlich: was will man sonst machen, wenn man Tü´r-an-Tür wohnt und womöglich noch 30 Jahre lang das Eigenheim abstottern muss - dann doch lieber Eierkuchen oder?

Viele Grüße

Mischiman
 
Meine Güte,

beruhigt Euch, bevor hier noch mehr Unsinn verzapft wird.


1. Selbstverständlich sofort zum Arzt!

Das ist kein Klacks, angefahren zu werden! Wenn der nichts feststellt ist es doch prima, wenn doch, wird es behandelt und der Schaden für die spätere Geltendmachung dokumentiert.

2. So schnell wird das Auto nicht gewesen sein, da ab 60 - 70 km/h Extrmitäten abgerissen werden können. (Gilt übrigens auch für "fliegende" Radfahrer.)

3. Vorfahrt hat niemand, Vorfahrt wird gewährt!

Daraus folgt, dass derjenige, der selbst auf einer Straße fährt, auf welcher er Vorfahrt zu gewähren hat (nach rechts), vor dem Einfahren in die Kreuzung die Verkehrssituation prüfen muß. Selbst auf der Vorfahrtsstraße muß stets ein Auge in Richtung vorfahrtsunterworfene Straße schielen, da jeder zum jedem Zeitpunkt damit rechnen muß, dass andere etwas falsch machen.

Außerdem setzen auch Radfahrer eine sog. Betriebsgefahr bei der Teilnahme am Straßenverkehr in die Welt, die aber nicht so hoch angesetzt wird, wie bei Autofahrern. Handhaben die Gerichte aber unterschiedlich.

Mit 20 % Mitverschulden liegen wir also gar nicht schlecht.

4. Eine Strafanzeige ist kein Muß

Zivilrechtliche Ansprüche können völlig unabhängig hiervon geltend gemacht werden. Wenn die Staatsanwaltschaft über die grüne Polizei aber Kenntnis von der Körperverletzung bekommt, wird sie sowieso ermitteln lassen.


Haardtfahrer
 
vaval schrieb:
hallo!!


hab mir nicht alles durchglesen!
in Ö hätte der autofahrer schuld

grund: du bist noch keine 16 (steht ganz oben wo) da bist du noch ein kind und bei einem kind hat immer der autofahrer schuld (zB kind lauft hinter auto hervor auto führt nieder auto schuld) aber als kind darfst du da schon mitn rad auf der str. fahren??? wie dies dadurch wieder ausschaut ist mir unklar


Achtung! Das mag die Rechtslage ist Austerlitsch sein, nicht aber in Deutschland, siehe § 828 II BGB. Hat zudem eine ganz andere Zielrichtung.
 
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