Ich kann nicht erkennen, dass hier ueberhaupt ein drittes Fahrzeug verwickelt ist. Wieso spricht Du dann von 2 Vorfahrtsberechtigten? Und wo kommt hier eine Autofahrerin her?
Aber egal ich bin raus hier. Grundsaetzlich gibt es eine 'halbe Vorfahrt' in der STVO nicht.
Es gibt nur einen Vorfahrtsberechtigten da. Bei Rechts vor Links immer der am weitesten rechte.
Der Begriff koennte hoechstens eine Verklauselierung von Anwaelten sein, um fuer ihre unterlegenen Mandanten einen Vorteil im Sinne von 2.Vorfahrtsberechtigter, 3. usw herbeizufuehren.
Gruss
waldkater
Aber egal ich bin raus hier. Grundsaetzlich gibt es eine 'halbe Vorfahrt' in der STVO nicht.
Es gibt nur einen Vorfahrtsberechtigten da. Bei Rechts vor Links immer der am weitesten rechte.
Der Begriff koennte hoechstens eine Verklauselierung von Anwaelten sein, um fuer ihre unterlegenen Mandanten einen Vorteil im Sinne von 2.Vorfahrtsberechtigter, 3. usw herbeizufuehren.
Gruss
waldkater