Vorbei mit dem Spaß: neues Steuergesetz Ebay Kleinanzeigen und co.

Was ich meinte, war der Grundsatz Im Zweifel für den Angeklagten. Was hat das mit Zeitwert und Gebrauchtteilen zu tun?
 
Also ich zitiere jetzt einfach nochmal aus dem eingangs geposteten Merkur Beitrag, damit klar wird, worum es geht.
"Seit Anfang 2023 müssen Handelsplattformen ihre privaten Heavy-User von sich aus dem Finanzamt melden. Das entsprechende Gesetz dafür setzt eine EU-Richtlinie um, und trägt den sperrigen Titel Plattformen-Steuertransparenzgesetz."
"Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln."
Daher mein Hinweis auf die Bilanzierung von Ausgaben und Einnahmen. Wenn man Gewinn macht, dann ist der steuerpflichtig im Sinne der Einkommenssteuer. Wenn der Umsatz 50.000 überschreitet, dann fällt auch noch Umsatzsteuer an.
Wenn Du also glücklicher Besitzer eines Rades bist, das Du vor vielen Jahren für 10.000 DM gekauft hast und es für 2.000 Euro verkaufst, dann wird das gemeldet, es fällt aber keine Steuer an, sofern Du einen Kaufbeleg von damals hast. Wenn Du aber ein Rad kaufst für 1.000 Euro und das ein Schnäppchen ist, und Du es zerlegst und der Verkauf der Einzelteile Dir 2.000 Euro bringt, dann fallen auf 1.000 Euro Steuern an.
 
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Und ich zitiere jetzt einmal, was ich von einem ebay Kleinanzeigen Sprecher neulich mal irgendwo im Internet gelesen habe (fragt mich bitte nicht mehr wo). Ich zitiere auch nur sinngemäß:

"Ebay kann die Anzahl der Verkäufe feststellen, ebay Kleinanzeigen nicht, außer es wird die Verkaufsabwicklung genutzt.
Daher können wir keine Meldungen ans Finanzamt geben von Geschäften, die per Abholung oder Überweisung oder Paypal getätigt wurden."

Ob ebay Kleinanzeigen nun die Verkaufsabwicklung über das Ebay Kleinanzeigen Tool irgendwann einmal verpflichtend macht wird man sehen. Das würde dann wohl bedeuten dass viele Verkäufer auf andere Plattformen abwandern, die lokale Verkäufe ohne irgendeine Kaufabwicklung möglich machen.
 
Dem sog. Plattformen-Steuertransparenzgesetz kann sich Kleinanzeigen trotzdem nicht entziehen.
Dann werden sie wohl irgendwann gezwungen sein, eine Kaufabwicklung zu machen, denn alleine die Anzahl der Anzeigen sagt nichts aus. Das wäre für die Finanzbehörden der Overkill, wenn sie jeden überprüfen würden, der mehr als 30 Anzeigen hat und dann auch noch nachweisen müssten, dass die Verkäufe zustande kamen.

Wer soll das machen, wenn schon nicht genug Betriebsprüfer und Steuerprüfer vorhanden sein, um die großen Fische flächendeckend zu überprüfen?
 
Das wäre schön. Besser noch, wenn man für die Beträge zu denen man kauft, auch Steuern zurück erhält.
Entgegen Aussagen von Plattformbetreibern, dass sie nicht melden könnten etc. , ist politische Absicht eigentlich klar. Hier aus dem Dokumente Archiv des Bundestages:
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt. CDU/CSU und AfD votierten gegen den Entwurf, Die Linke enthielt sich.
Ein Entschließungsantrag (20/4384) der CDU/CSU-Fraktion zu dem Gesetz fand keine Mehrheit. Für die Abstimmung hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4376) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4377) vorgelegt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung​

Betreiber digitaler Plattformen werden verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
In dem Gesetz heißt es, zu den Bereichen, in denen es bislang an steuerlicher Transparenz gefehlt habe, sei vor allem die Plattformökonomie zu rechnen. Zu den bekanntesten Beispielen zählten Portale, die die Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, der Fahrdienstvermittlung dienten oder zum Verkauf von Waren genutzt würden. Eine große Zahl von Personen und Unternehmen nutze digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften. Die gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung dieser Einkünfte stelle für die Finanzbehörden allerdings eine Herausforderung dar. Es bestehe Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt würden. Oft sei es für die Finanzbehörden schwer, die Angaben zu verifizieren und unbekannte Steuerfälle zu ermitteln. Von den Plattformbetreibern könnten erforderliche Auskünfte regelmäßig nicht erlangt werden. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn diese Plattformbetreiber im Ausland ansässig seien und das Angebot von inländischen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werde.
Daher sollen die Betreiber digitaler Plattformen nun verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant. Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden. (hle/10.11.2022)
 
Also ich zitiere jetzt einfach nochmal aus dem eingangs geposteten Merkur Beitrag, damit klar wird, worum es geht.
"Seit Anfang 2023 müssen Handelsplattformen ihre privaten Heavy-User von sich aus dem Finanzamt melden. Das entsprechende Gesetz dafür setzt eine EU-Richtlinie um, und trägt den sperrigen Titel Plattformen-Steuertransparenzgesetz."
"Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln."
Daher mein Hinweis auf die Bilanzierung von Ausgaben und Einnahmen. Wenn man Gewinn macht, dann ist der steuerpflichtig im Sinne der Einkommenssteuer. Wenn der Umsatz 50.000 überschreitet, dann fällt auch noch Umsatzsteuer an.
Wenn Du also glücklicher Besitzer eines Rades bist, das Du vor vielen Jahren für 10.000 DM gekauft hast und es für 2.000 Euro verkaufst, dann wird das gemeldet, es fällt aber keine Steuer an, sofern Du einen Kaufbeleg von damals hast. Wenn Du aber ein Rad kaufst für 1.000 Euro und das ein Schnäppchen ist, und Du es zerlegst und der Verkauf der Einzelteile Dir 2.000 Euro bringt, dann fallen auf 1.000 Euro Steuern an.
Wer bitte in aller Welt hat noch eine Rechnung von Beiträgen in DM?
Das mit dem Schnäppchen müsste doch das Finanzamt erst einmal wissen.
Ergo an den Haaren herbeigezoge Bsp, die in der Realität so gut wie nicht vorkommen. Vielleicht mag das in der Theorie alles so richtig sein, hat mir der Realität wenig, da Privatverkauf von gebrauchten Gegenständen fast ausschließlich ein Verlustgeschäft ist.
 
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"Ebay kann die Anzahl der Verkäufe feststellen, ebay Kleinanzeigen nicht, außer es wird die Verkaufsabwicklung genutzt.
Daher können wir keine Meldungen ans Finanzamt geben von Geschäften, die per Abholung oder Überweisung oder Paypal getätigt wurden."
Das ist es, um was es geht. Was ist eine Verkaufsplattform im Sinne und was nicht. Ebay KA kann nicht feststellen, wie viel der Angebote verkauft worden sind und wer in den letzten Monaten aufgepasst hat, wollen sie das auch nicht (mehr).
Ebay KA verdient auch nichts an der Transaktion, es geht vorwiegend um die Anbahnung ähnlich wie bei einem Flohmarkt.
Dann werden sie wohl irgendwann gezwungen sein, eine Kaufabwicklung zu machen,
Das würde eben das eigentliche Prinzip von KA konterkarieren und das wäre bei Abholungsverkäufen auch schwer vorstellbar, wie das gelingen sollte.
In der Folge wären sämtliche Foren usw. betroffen, die die Möglichkeit bieten, Verkäufe anzubahnen.

Ich denke in einem Land in dem die Digitalisierung in den Behörden weit fortgeschritten ist, die Ämter nicht unter Personalmangel leiden könnte die Umsetzung dieses Gesetzes eventuell gelingen...also bestimmt nicht in Deutschland.
Deutschland hat in den letzten Jahren eine wahrhaft meisterliche Performance an den Tag gelegt. Ich persönlich bin begeistert. Die Tandlerin kann in Zukunft, nach Entlassung aus der U-Haft, ihre Geschäftsanbahnungen mit Regierungsmitgliedern über KA erledigen, das bleibt steuerfrei.
 
Ich denke in einem Land in dem die Digitalisierung in den Behörden weit fortgeschritten ist, die Ämter nicht unter Personalmangel leiden könnte die Umsetzung dieses Gesetzes eventuell gelingen...also bestimmt nicht in Deutschland.
Wenn nicht so viele Steuren hinterziehen würden, hätte der Staat vielleicht mehr Geld, das in die Digitalisierung oder in Personal investiert werden könnte.
 
Ich jedenfalls freue mich über den aufgeschreckten Hühnerhaufen - wenn denen die eh ein schlechtes Gewissen haben der Kaffee mal schlecht schmeckt, ist das ein gutes Ding. Alle wirklich privat "handelnden" machen halt weiter wie zuvor.
 
Wenn nicht so viele Steuren hinterziehen würden, hätte der Staat vielleicht mehr Geld, das in die Digitalisierung oder in Personal investiert werden könnte.
Ich würde eher sagen, wenn der Staat nicht so viel Geld in sinnlose Projekte stecken und verschwenden würde, dann hätte er das entsprechende Geld, um in Digitalisierung etc. zu investieren.......
 
Macht euch keine Sorgen. Die 500er Scheine sind ja schon ausglaufen. Der Rest vom Bargeld wird demnächst dann auch abgeschafft.
Dann dürfen wir alle nur noch mit Karte/Handy zahlen und der Staat berechnet deine Steuer in Echtzeit.
Mit Blockchain-Smart-Contracts, KI, 2-Faktor-Authentisierung und BSI-TÜV-Zertifizierung selbstverständlich.
:crash:
 
Bringt dir nichts, bringt auch nichts über den Account der Frau es zu verkaufen, die gehen nach der steueridentifikationsnummer.
Aber die musst du doch bei Ebay Kleinanzeigen gar nicht abgeben. Liest zufällig jemand mit der gewerblich Teile verkauft? Würde mich mal interessieren wie es sich mit Kleingewerbe und den dann zu zahlenden Steuern verhält. Ich hab mal irgendwo gelesen dass man bis zu 6500€ Steuerfrei dazuverdienen darf. Mich würde mal interessieren was man dafür alles machen muss, also Buchführungen, Rechnungen schreiben usw.
 
ist dem finanzamt nicht bekannt.
Wie kann man soetwas nur behaupten?! Man darf nur nicht aus Bequemlichkeit einknicken und ne Rechtsschutzversicherung hat man ja heute fast selbstverständlich.
Wenn es am Ende um die Nachweisbarkeit einer Steuerhinterziehung geht und man vor Gericht landet, wird nach deutschem geltenden Recht ge.-/verurteilt.
Ohne Beweise der konkreten Schuld, keine Verurteilung - zum Glück leben wir nicht in einer Bananenrepublik.
Das man von einem Gebrauchsgegenstand nach teils Jahrzenten der Nutzung keinen Kaufbeleg mehr hat ist auch der Steuerbehörde bekannt ;).

Bevor ich nicht aus sicherer Quelle von einem Präzedenzfall lese/höre, in dem das relevant behandelt wurde - ich meine die Verurteilung eines Hobbyverkäufers wie wir es idR hier sind - glaube ich immer noch, es geht bei dem neuen Gesetz eher um die eigentlich gewerblichen Händler, die vermutlich oft auch wegen angebl. Kleingewerbe an der Steuer vorbei schlawenzeln. Auch gibt es Betätigungsfelder wie KFZ, etc. wo es mehr lohnt und um deutlich höhere Beträge geht. Also werden unsere armen überarbeiteten (weil zu wenig) Steuerbeamten sicher die Fälle mit Erfolgsaussicht behandeln ;).
 
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