@Schwarzwild @Hammelhetzer
unterste Schublade Eure Beiträge
@Geisterfahrer
vielleicht fährt er ja grade
@Threadersteller
warum machen wir das? Ich beziehe mich mal auf innerörtliche Radwege:
Und nochmals an den Threadersteller: lass mal dein Auto stehen und fahr mal einen Monat lang mit dem Rad. Nicht nur Sonntagnachmittags gemütlich ne Kaffefahrt, sondern erledige die alltäglichen Dinge mit dem Fahrrad. Dann kannst du dir die Antwort auf deine Frage selber geben.
Edit: @the body
das mit dem 240 Schild stimmt nicht ganz. Ich darf dort ganz normal fahren, muss nur besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Auf einem Gehweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" muss ich mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies ist dem Grunde nach auch ein Gehweg und ist daher für Radfahrer nicht benutzungspflichtig.
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@Geisterfahrer
vielleicht fährt er ja grade

@Threadersteller
warum machen wir das? Ich beziehe mich mal auf innerörtliche Radwege:
weil es sicherer für uns ist. Es ist empirisch erwiesen, dass von der Fahrbahn räumlich getrennte Radwege eine 3 mal höhere Unfallhäufigkeit aufweisen als Straßen ohne Radwege oder Straßen auf denen ein Radweg auf der Fahrbahn markiert ist (das Optimum). Radwege die in beiden Fahrtrichtungen befahren werden müssen, haben übrigens eine 13 mal höhere Unfallwahrscheinlichkeit. Der Grund liegt hier an den "Schnittstellen" (Kreuzungen, Auffahrten für Tankstellen etc.) an denen der Radweg unterbrochen wird. Autofahrer nehmen durch die räumliche Trennung Radfahrer oft nicht wahr und übersehen diese. Die meisten Unfallopfer sind Kinder und ältere Menschen.
weil es unser Recht ist auf der Straße zu fahren. Seit der Fahrradnovelle 1997 ist die Benutzungspflicht von Radwegen grundsätzlich abgeschafft. Nur dort wo sie explizit angeordnet ist (das kleine runde blaue Schildchen mit dem Fahrrad drauf und die beiden Schilder für gemeinsamen Fuß- und Radweg), muss der Radweg benutzt werden. Die Benutzungspflicht muss an jeder Kreuzung neu angeordnet werden, sonst erlischt sie. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist auch nur dann benutzungsplichtig wenn er benutzbar ist (was für ein Satz). Also, ist der Radweg verschneit oder vereist, liegen Scherben drauf, rennen Fußgänger drauf rum etc. ist er nicht mehr benutzungsplichtig. Wichtig hierbei für alle Radfahrer ist, dass ich niemals auf dem Gehweg fahren darf. Parkt ein Auto auf dem Radweg und der Radfahrer weicht auf den Gehweg aus und fährt dabei einen Fußgänger um, ist der Radfahrer schuld. Ist der Radweg nicht benutzbar muss ich also sogar auf der Straße fahren.
Und nochmals an den Threadersteller: lass mal dein Auto stehen und fahr mal einen Monat lang mit dem Rad. Nicht nur Sonntagnachmittags gemütlich ne Kaffefahrt, sondern erledige die alltäglichen Dinge mit dem Fahrrad. Dann kannst du dir die Antwort auf deine Frage selber geben.
Edit: @the body
das mit dem 240 Schild stimmt nicht ganz. Ich darf dort ganz normal fahren, muss nur besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Auf einem Gehweg mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" muss ich mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies ist dem Grunde nach auch ein Gehweg und ist daher für Radfahrer nicht benutzungspflichtig.