Na, dann nochmal ganz einfach:
Rennräder werden in der STV(Z)O direkt erwähnt und sind somit vollwertige Verkehrsteilnehmer, ergo dürfen die Fahrer auch ensprechend am Straßenverkehr teilnehmen...
Das gilt halt nicht für Skater, Hockeyspieler, etc...
Als vollwertige Verkehrsteilnehmer haben sich aber auch die Rennradfahrer an die StVO und StVZO zu halten.
In der StVO wird u.a. auch die Benutzung von Radwegen geregelt.
Wer als vollwertiger Verkehrsteilnehmer wahrgenommen und respektiert werden möchte, muß sich auch wie ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer verhalten.
Es gibt tatsächlich Argumente, die im Einzelfall gegen die Benutzung von Radwegen sprechen.
Was hier aber teilweise vorgebracht wird, ist oft einfach nur lächerlich.
