Das erinnert mich an meine "Begegnung" mit einem LKW-Fahrer (btw von http://www.steingraeber-silo.de/) von heute , der mich drei Mal anhupte, damit ich auf den Gehweg (für Radfahrer frei gegeben) neben der Straße fahre. Ein paar hundert Meter später hat er dann geparkt und ich bin zu ihm gefahren. Ich hatte noch nichts gesagt, da hat er ohne Gruß loslegt.Der LKW-Fahrer bei Minute 7:00 äußert, dass Radfahrer, die man ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholt, "selbst schuld" sind, wenn sie einen Schlenker machen und dann vom KFZ erfasst werden.
@sprotte
Ich mag dich auch sehr, aber das ist in meinen Augen völliger Quatsch. Und du fährst auf dem Gehweg und gefährdest/belästigst lieber Fußgänger, weil du dich selber nicht gefährden magst?
Die Politik und die Entwicklungen zeigen ja wohl, dass sich der Autofahrer umstellen MUSS, weil es immer mehr Radfahrer gibt und die Dominanz de Kraftfahrer auf der Strasse nicht mehr gegeben ist.
Viele Autofahrer sind einfach uninformiert über die Rechte von Radfahrern. Ein Lkw muss auch langsamer fahren, wenn ein eMobil mit 25kmh Beschränkung vor ihm fährt, oder ein Roller oder, oder...
Damit muss er leben, da der Lkw (alle Autofahrer) eben NICHT mit ihren Steuern ein Recht auf Geschwindigkeit erkauft haben, wie die meisten meinen.
Radfahrer haben als Verkehrsteilnehmer das gleiche Recht, sofern die Beschilderung das so vorgibt!
Mein Kommentar bezog sich auf Sprottes Beitrag
Verboten ist es trotzdem und dem Ruf der Fahrradfahrer abträglich.deshalb fahre ich Gehwege nur wenn sie wenig belaufen sind, meistens nachts und bin dann froh, wenn wieder mal solch ein PS-Bolide durch die Straßen fliegt, in sicherem Abstand zu ihm gewesen zu sein.
Ich weiß ja, dass du mit der Politik im unreinen bist, aber hier wird kein "Kampf" ausgetragen, sondern einfach den Bedürfnissen einer neuen Verkehrspolitik, der erhofften Energiewende und einem neuen Mobilitätsverständnis nachgegangen.Im Straßenverkehr sollte kein politischer Kampf ausgetragen werden, sondern gegenseitige Rücksichtnahme in jeder Hinsicht ausgeübt werden. Ich breche mir keinen Zacken aus der Radler-Krone mal einen schlechten Radweg zu fahren, dafür aber den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Da bin ich voll bei dir. Aber in diesem Fall gilt das dann dem Lkw-Fahrer.Gleiche Recht ja, aber es sollte schon ein wenig Verstand und Loyalität bei der Umsetzung von Rechten dabei sein.
Und ich tu meine Meinung dazu kund... So what? Deswegen können wir doch diskutieren.e Meinung hab'ich hier nun genug kundgetan und möchte es dabei auch belassen, danke!
... den Bedürfnissen einer neuen Verkehrspolitik ...
... einem neuen Mobilitätsverständnis
Wenn aber, wie in Schneckes Beitrag, die Auswahl durch den Gesetztesgeber freigegeben und beim RADFAHRER und NICHT dem Lkw-Fahrer liegt, hat sie das Recht sich frei und vom Gesetzesgeber unterstützt zu entscheiden.
Damit MUSS der Lkw-Fahrer leben oder sich eben an die Verkehrsbehörde wenden um eine Änderung zu beantragen.
Aber in diesem Fall gilt das dann dem Lkw-Fahrer.
Und ich tu meine Meinung dazu kund... So what? Deswegen können wir doch diskutieren.
Vielleicht sogar das. Auf jeden Fall muss der Autofahrer sich damit arrangieren, dass er nicht mehr der dominante Verkehrsteilnehmer ist und sich auch mal zurücknehmen.Soll der Autoverkehr zu gunsten des Radfahrverkehrs immer mehr zurückgedrängt werden?
damit ich auf den Gehweg (für Radfahrer frei gegeben) neben der Straße fahre.
....... mh, wenn du das hier schon postest Schnegge, geb'ich auch mal meinen Senf dazu. Obwohl ich dich ja sehr mag , muss ich aus meiner Sicht dem LKW-Fahrer recht geben. Du musst den Radweg nicht benutzen, würdest aber damit den Autoverkehr, der ja nun mal da ist, entlasten, dich nicht unnötig in Gefahr bringen und ich find's auf Radwegen, egal in welchem Zustand die sind, entspannter. Ein LKW kommt an einem Radler auf der Farbahn oft nicht so schnell vorbei wie ein PKW und hält damit den Nachfolgeverkehr auf. Hat der Kraftfahrer mal eine unaufmerksame Sekunde, kann es schon dein Leben kosten, warum dieses Risiko eingehen. Ich fahre oft, leider illegal, Gehwege um die Fahrspur nicht zu blockieren und zur eigenen Sicherheit. So, ich habe fertig, sorry.
LG, sprotte.
noch als Ergänzung: mit maximal Schrittgeschwindigkeit... (siehe Anlage 2 der StVO)
Schneller darf man auf Fußgängerverkehrsflächen nicht fahren, egal mit welchem (freigegebenen) Gefährt.
!
Ich fahre nur Straße jeden Tag zu Arbeit mit meinem schnellen eBike und werde auch immer wieder auf dem Radweg verwiesen… das ist so nervig auf Dauer… eigentlich mein Problem nr. 1 im Verkehr… so unwissend sind die meisten Kfz Fahrer…
Ich habe leider alle Hoffnungen verloren als mir vor ca. 2 Monate eine Frau bei volle Fahrt mir aufm Radweg (nicht Benutzungspflichtig) verwiesen hat (einfach aus dem Fenster geschrien). Beim Streiten am nächsten Ampel (ich hatte inzwischen am Fenster Doll geklopft und mich beschwert) stellte sich heraus, dass die Frau Polizistin war… Sie hat sich auch sofort Hilfe von einem vorbeifahrenden Streifenwagen geholt… Es entstand eine ewige Diskussion wo wir uns nur im Kreis gedreht haben… Als ich mich beschwert habe, dass ich diesen verhalten unmöglich von einer Polizistin fand (Ein Radfahrer bei voller Fahrt aufm Radweg verwiesen obwohl dies sei nicht Benutzungspflichtig) sind beide Polizisten vom Streifenwagen Stumm geblieben und haben die Frau irgendwie im Schutz genommen… Irgendwie wussten sie das ich nicht unrecht hatte… wollten aber die Frau auch nicht schaden… Hoffentlich hatten sie dann ein Gespräch als ich weg war…
Es läuft grad eine interessante Action für Überholvorgänge Messung, ich hab mir da als Tester beworben: https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/index.html
Musste ich auch mal endlich loswerden...
Wenn Du mit einem schnellen E-Bike ein S-Pedelec meinst, dann darfst Du damit innerorts sowieso auf keinen Radweg
Je nach Quelle findet man genaueres. Beim Bundesministerium der Justiz steht zu Zeichen 239:Das ist falsch. Anlage 2 sagt in Nr. 18 zu Verkehrszeichen 239 ausdrücklich "auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen". Angepasste Geschwindigkeit kann ggf. sogar ein Anhalten bedeuten. Wenn keine Fußgänger da sind, ist eine höhere Geschwindigkeit andererseits nicht unangepasst. Eine generelle Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit gibt es meines Wissens nach nur in Spielstraßen.