ähh, das Blatt is aber nich ganz richtig
Der Punkt der Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate taucht überhaupt nicht auf.
Beim Kauf von Gattungsware welche innerhalb der ertsten 6 Monate einen Mangel aufweist, wird angenommen, dass dieser ab Kauf bestand. Somit hat der Verkäufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag, hier Lieferung einwandfreier Ware, nicht erfüllt.
In dem Fall muss der Käufer keiner Nachbesserung zustimmen, sonder kann die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen.
Ab 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel ab Kauf bestand.
Eine lockere Speiche steht aber nicht im Verhältnis wenn man deswegen das ganze Rad tauschen will.
In Deinem Fall kommst aber eh nich weit. Du verwendest einen minderwertigen Tourenlaufradsatz für Bikeparkeinsätze. Dafür wurde er nich konzipiert und weist daher eigentlich keinen Mangel auf. Zumindest wäre die Argumentation hier schwer.
Auf Grund der falschen Beratung, 7m Drops so ein Schmarrn, hätte er Dir die
Felgen aber wenigstens zum Selbstkostenpreis verkaufen können. Nun verdient er auch noch an seinen Lügengeschichten.
Einspeichen wirds wahrscheinlich der Lehrling.
Ein Pitch hält schon viel aus, aber bei regelmäßig härterem Einsatz wirst Du immer wieder Probleme haben. Innenlager, Naben, Gabel, wird wohl alles nicht für den Bereich ausgelegt sein.
Wechsel den Händler!