Wie viel Lux sind am MTB erlaubt?

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Bin gerade auf der Suche nach der richtigen Beleuchtung fürs MTB und hab einige von Sigma und Co. im Auge.

Was mir aufgefallen ist: Sind am MTB keine Batterieleuchten zugelassen bzw. nur, wenn das Rad unter 11 kg wiegt? Wieso das? Hat das einen nachvollziehbaren Grund?

Und wie viel Lux sind max. an einem Rad erlaubt? Die gängigen von Sigma liegen bei 15-25 Lux, es gibt aber auch welche von Sigma mit 75 Lux, dann allerdings ohne StVZO Zulassung.
 
Die Lux sind nicht begrenzt, sondern es sind 10 Lux vorgeschrieben durch die StVo. Am MTB sind Batterieleuchten generell nie zugelassen, egal wie leicht das Bike ist, da es kein Rennrad ist und nur für diese die Ausnahmeregelung gilt.

Zugelassen für entsprechende Räder sind einige Modelle, sogar mit 40 Lux und mehr. Es darf eben kein Gegenverkehr damit geblendet werden.
 
Und wer hat sich diesen Schwachsinn ausgedacht? Die Dynamo Lobbyisten? Ich kenne niemanden im Bekanntenkreis, der noch eine Beleuchtung mit Dynamo am Rad hat. Und der Polizei ist das auch ziemlich schnuppe, sie sind ja zufrieden, wenn man überhaupt eine funktionierende Beleuchtung am Rad hat.
 
Die Lux sind nicht begrenzt, sondern es sind 10 Lux vorgeschrieben durch die StVo. Am MTB sind Batterieleuchten generell nie zugelassen, egal wie leicht das Bike ist, da es kein Rennrad ist und nur für diese die Ausnahmeregelung gilt.

Zugelassen für entsprechende Räder sind einige Modelle, sogar mit 40 Lux und mehr. Es darf eben kein Gegenverkehr damit geblendet werden.

definiere rennrad, ist es ein rad mit dem man rennen fährt?? wenn ja ist mein mtb auch ein rennrad. oder ist es ein rad mit dem man auf der strasse und ganz schmalen reifen unterwegs ist?? :confused::confused:
 
definiere rennrad, ist es ein rad mit dem man rennen fährt?? wenn ja ist mein mtb auch ein rennrad. oder ist es ein rad mit dem man auf der strasse und ganz schmalen reifen unterwegs ist?? :confused::confused:

Das definiere nicht ich, sondern das Gesetz und demnach ist ein Rennrad genau das, was man unter dem Begriff Rennrad versteht. Ein Rennrad eben und kein MTB oder sonstwas, mit dem Rennen gefahren werden.
Für MTB gelten die gleichen Bestimmungen wie für jedes normale Rad: Vorgeschriebene Reflektoren, Dynamobeleuchtung etc.
 
Und wer hat sich diesen Schwachsinn ausgedacht? Die Dynamo Lobbyisten? Ich kenne niemanden im Bekanntenkreis, der noch eine Beleuchtung mit Dynamo am Rad hat. Und der Polizei ist das auch ziemlich schnuppe, sie sind ja zufrieden, wenn man überhaupt eine funktionierende Beleuchtung am Rad hat.

Zu bedenken gilt, dass bei uns in Deutschland die angewendete STVO in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1934 stammt !!!
Darin sind die bis heute gültigen Beleuchtungsregeln niedergeschrieben.
1997 wurde in der STVO ein bisserl rumgepfuscht, aber an der Beleuchtungssituation ändert das aktuell wenig.......

Nachzulesen ist dieser Schwachsinn in der ADFC Radwelt 5/2008 - Seite 38.
Wobei der ADFC nix für diesen Irrsinn kann, der ADFC ist nur der Überbringer der Nachricht.......
 
Das definiere nicht ich, sondern das Gesetz und demnach ist ein Rennrad genau das, was man unter dem Begriff Rennrad versteht. Ein Rennrad eben und kein MTB oder sonstwas, mit dem Rennen gefahren werden.
Für MTB gelten die gleichen Bestimmungen wie für jedes normale Rad: Vorgeschriebene Reflektoren, Dynamobeleuchtung etc.

quark mit soße

ich zitiere

In Deutschland wird das Rennrad in der StVzO nur im Zusammenhang mit lichttechnischen Anlagen an Fahrrädern erwähnt. Es wird dort nicht näher definiert. Bei Rennrädern bis zu 11 kg Gewicht dürfen für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte anstelle der Lichtmaschine auch eine oder mehrere Batterien mitgeführt werden, der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte müssen nicht fest am Fahrrad angebracht sein, die Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen nicht zusammen einschaltbar sein, und es darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 Volt mitgeführt werden.
 
Aber dann bitte nie vergessen das Zeugs auch dabei zu haben, denn das steht da auch drin.

Und Nightbiking kannst mit so einer Stvo. Funzel eh vergessen!
Mal ne Waldautobahn entlangrollen geht gerade nach, aber bisle Speed oder nen Trail und du legst dich früher oder später.
Und wenn es der Ast ist der dich vom Rad ballert, da du ihn in 1,6m Höhe übersehen hast.
 
Es stimmt schon, dass Rennrad gesetzlich nicht definiert ist. Die Polizei oder im Ernstfall der Richter definiert, was ein Rennrad ist. Und die meisten verstehen unter Rennrad halt das, was "die bei der Tour de France fahren". Übliche Polizei-Definition sind "dünne Reifen" und Rennradlenker.
 
Viele Polizisten sind zum Glück wesentlich praxisorientierter als Richter und für Argumente zugänglich.

Und Nightbiking kannst mit so einer Stvo. Funzel eh vergessen!
Mal ne Waldautobahn entlangrollen geht gerade nach, aber bisle Speed oder nen Trail und du legst dich früher oder später.
Und wenn es der Ast ist der dich vom Rad ballert, da du ihn in 1,6m Höhe übersehen hast.
:daumen:

Es sind übrigens 20 Lux gefordert, bei den aktuellen Power LEDs (im hellsten Punkt),
dabei dann max. 2 Lux 3,4° über dem hellsten Punkt (was natürlich völliger Quatsch ist,
weil jeder der seine Lampe dann 5 ° nach oben dreht wieder blendet).

Zum Dynamo - mit Nabendynamo gewinnt man sogar 24H-Rennen.
Ab ca. 4 Stunden Fahrzeit leichter als ein Akku und hell genug sind die richtigen Lampen auch. ;-)
Dazu absolut wartungsfrei, das Laufrad ist schön steif, man kann ohne Vorbereitung fahren wann
und wie lange man will... Für's Wintertraining ist es auf jeden Fall perfekt.

Thb
 
Zuletzt bearbeitet:
...Probier es aus und schau, was ein Richter als Rennrad definiert. Dein MTB in jedem Fall nicht, auch dann nicht, wenn es 5kg wiegt.
Wenn das "in jedem Fall" gilt, dann nenne ein Urteil, in dem ein MTB nicht als Rennrad angesehen wurde. Mir ist keins bekannt... Auch Richter haben sich an Gesetze zu halten und da Rennrad nicht definiert ist, bleibt nur "Rad"=Fahrrad im Sinnkontext übrig, that's it.
Hintergrund für den Ausdruck "Rennrad" ist schlicht und einfach, daß es früher nur zwei Sorten Räder gab:
Stadtschlampen (i.A. schwer und täglich verwendet) und Rennräder (Sportgerät, leicht). Das wurde halt nie aktualisiert.
Zu dem Gewicht: das ist im Prinzip auch irrelevant, da keine Streife/Polizeistation eine geeichte Waage hat. Also wenn es nicht offensichtlich viel schwerer ist, gibt es keine Diskussionsgrundlage.

Lux darf man, wie gesagt, soviel haben, wie man will, nur dürfen in bestimmten Bereichen bestimmte Luxwerte nicht überschritten werden, im Speziellen im Sichtfeld entgegenkommender Verkehrsteilnehmer. Und das muß natürlich auch amtlich abgenommen werden (E-Prüfnummer und Wellenlinie). Diese Werte sind so gering, daß es verdammt schwierig ist, sowas zu erreichen, siehe BigBang.
Ärgerlich ist natürlich schon, daß jedes Auto in den Gegenverkehr mehr Licht abgeben darf, als ein normaler Radler auf die Straße werfen darf:mad:

Der Nikolauzi
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das "in jedem Fall" gilt, dann nenne ein Urteil, in dem ein MTB nicht als Rennrad angesehen wurde.

Warum soll ich mir denn die Arbeit machen? Bring du doch bitte Urteile, wo MTBs als Rennrad vom Gericht anerkannt wurden. Eben weil die Bestimmungen seit Jahrzenten nicht aktualsiert wurden, ist ein Rennrad für das Gesetz genau das, als was es bei Gesetzgebung deklariert wurde. Was ein jeder in Gesetzestexte reininterpretiert und was Richter/Anwälte darunter verstehen sind meistens zwei paar Schuhe.
Wenn ein Richter das vernünftigerweise anders auslegt (ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Gewicht/Art der Beleuchtung), dann ist das auch ein Einzelfall und nicht aufgrund der Gesetzeslage so gegeben. Ob uns das nun gefällt oder nicht.
 
Wortklauberei betreiben kann ich auch, bringt uns nur nicht ansatzweise weiter und hat mit der Auffassung des Begriffs "Rennrad" durch den Gesetzgeber auch nichts zu tun.
Wo sind deine gegensätzlichen Urteile? Da deine Auffassung ja scheinbar öfter greift, sollte es doch leichter sein, entsprechende Urteile zu finden, ich finde nur keins.
Es gibt besstimmt mehr Fälle, in denen ein MTB nicht als Rennrad anerkannt wurde, als andersrum, da bin ich mir sehr sicher. Schon alleine wegen der Weltfremdheit einiger Staatsdiener. Schade nur, daß nicht jedes Urteil öffentlich im Internet zu finden ist. Wenn deine Auffassung in der Praxis häufiger angewendet würde, gäbe es doch sicher öffentlich ein Grundsatzurteil eines Oberlandesgerichtes oder ähnlich hoher Institution und das müsste dann doch leicht von dir belegbar sein.
 
In Tübingen gibt es eine nette Ausbildungsstelle für Polizisten, passt genau in eine Studentenstadt. ;)
Da hab ich meinen einzigen Punkt in Flensburg für bei Rot über die Ampel bekommen, mit dem Rad. :heul:
Jedes Jahr im Herbst wird dann am Ende eines langen Fahrradtunnels, alles kontrolliert, so als Art praktische Prüfung. Da schaut so ein junger Polizist genau Dein Rad an und der Prüfer kuckt Ihm über die Schulter.
Da werden sogar abgefahrene Reifen und Risse an der Karkasse moniert, aber mit meinen Stecklichtern hatte ich NIE Probleme.
Wird an einem Stadtrad auch toleriert. :daumen:

Rennrad oder nicht hat mir der Wachmann erklärt, wird eher nach Nutzung interpretiert.
Sprich sobald man zu Renn-/Trainingszwecken mit dem Rad unterwegs ist, ist es ein Rennrad (Sportgerät).
Sportklamotten, kein Gepäck, Helm, Trinken, ….
Fährst Du dagegen mit deinem <7 kg Rad zum Bäcker ist es kein Rennrad.

Jetzt kommt mir aber nicht mit während des Trainings zum Bäcker fahren. ;)

:winken:
 
Also wenn ich mit dem (echten) Rennrad zum Bäcker fahre ist es gar kein Rennrad? ;)

Es ist doch wirklich so, daß es überall anders ausgelegt wird und auch überall anders kontrolliert wird. Ich bin bei uns mit dem Rad noch nie angehalten worden, wahrscheinlich weil die Rennleitung hier eh maßlos überfordert ist und sich erstmal um nicht blinkende Autos etc. kümmern sollte.
Selbst mit dem Auto bin ich in 17 Jahren nur einmal in eine allgemeine und in eine Alkoholkontrolle gekommen, traurig eigentlich.

In Münster oder Hamburg sind die ganz gewaltig hinter den Radlern her. Im Münsterland passen die sogar ganz extrem auf, daß du absteigst, wenn ein Radweg an einer Kreuzung über eine Strasse führt und du das Rad dort schiebst. Tust du das nicht, Ticket. Da lassen die nicht mit sich reden und wenn die dich dann eh an der Angel haben, dann wird auch der Rest noch geprüft. Schaut man sich an, wie sich mancher Radkollege so im Verkehr oder auch abseits auf Landwirtschaftswegen etc. verhält, völlig zurecht.
Nein, keine Verallgemeinerung, da es ebensolche Deppen unter den Fußgängern und auch den Auto-/Bus- und LKW-fahrern gibt.

Wer sich umsichtig verhält, Rücksicht nimmt (dazu zählt für mich eine blendfreie Beleuchtung im StVo-Raum) und defensiv verhält, der wird auch selten Probleme mit der Rennleitung kriegen und zu Gericht geht es ja meist eh nur, wenn Schlimmeres passiert ist, was ich niemandem wünsche.
 
Die StVO ist in Bezug auf Beleuchtungssysteme für Fahrräder schwachssinnig.

Wie so viele Gesetze (Radwege :rolleyes:)

Also macht man sich ein eigenes Gesetzt und das heißt: So hell und grell wie nur irgend möglich.
 
Die StVO ist in Bezug auf Beleuchtungssysteme für Fahrräder schwachssinnig.

Teilweise ja, grundsätzlich sind Vorschriften (so sie praxisorientiert sind) sinnvoll und notwendig.

Wie so viele Gesetze (Radwege )

Das stimmt leider.

Also macht man sich ein eigenes Gesetzt und das heißt: So hell und grell wie nur irgend möglich.

Ja, Anarchie und Rache sind sicher der beste Weg. Genau wegen solch dummer Einstellung braucht es Vorschriften und Leute, die diese kontrollieren. Andere durch extreme Blendung in Gefahr bringen (und sich selbst damit unter Umständen auch), klasse.
Für solche Pistenrambos fehlt mir genau so jedes Verständnis, wie für rücksichtslosse Autofahrer. In deinem Alter (habe ich mal frech dem Profil entnommen), sollte man eigentlich mehr Vernunft und Reife erwarten können, sorry.

@Speichennippel

Ich habe gerade mal ein paar andere Postings von dir gesehen und hoffe, daß ich dich hier nur mißverstanden habe. Ich denke, du wirst verstehen, worauf ich hinaus wollte und ich entschuldige mich, falls das irgendwie beleidigend bei dir angekommen sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wortklauberei betreiben kann ich auch, bringt uns nur nicht ansatzweise weiter und hat mit der Auffassung des Begriffs "Rennrad" durch den Gesetzgeber auch nichts zu tun.
Wo sind deine gegensätzlichen Urteile? Da deine Auffassung ja scheinbar öfter greift, sollte es doch leichter sein, entsprechende Urteile zu finden, ich finde nur keins.
Es gibt besstimmt mehr Fälle, in denen ein MTB nicht als Rennrad anerkannt wurde, als andersrum, da bin ich mir sehr sicher. Schon alleine wegen der Weltfremdheit einiger Staatsdiener. Schade nur, daß nicht jedes Urteil öffentlich im Internet zu finden ist. Wenn deine Auffassung in der Praxis häufiger angewendet würde, gäbe es doch sicher öffentlich ein Grundsatzurteil eines Oberlandesgerichtes oder ähnlich hoher Institution und das müsste dann doch leicht von dir belegbar sein.

Wie gesagt, ich kenne/finde keine Urteile, bei denen ein MTB Fahrer verknackt wurde, weil er kein Rennradfahrer ist. Wenn ein MTB Fahrer als RR Fahrer akzeptiert wird, wird auch keiner dagegen klagen, was fehlende Urteile ganz einfach und logisch erklärt;)
Das es dennoch einen wirren Richter geben _kann_, schließe ich nicht komplett aus.

Die Klärung Deiner Aussage "in jedem Fall" bleibst Du aber schuldig. Es handelt sich dabei meiner Ansicht nach schlicht um Deine Meinung, mehr aber nicht. Die gestehe ich Dir auch zu. Aber ein Fakt ist es dadurch noch lange nicht.

In der Ö_STVO ist das ganze übrigens recht lustig geregelt:
>>
Definition Rennräder
§4.(1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg; 2. Rennlenker;3. äußerer Felgendurchmesser mind. 630 mm und 4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
(2) Rennfahrräder dürfen ohne die in § 1 Abs. 1 Z 2-8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese Ausrüstung verwendet werden.
<<
630mm waren glaube ich früher die 27Zoll Räder, 28Zoll haben nur 622mm, also gibt es keine Rennräder in Ö mehr, von Oldtimern mal abgesehen:lol:

Der Nikolauzi
 
Die Lux sind nicht begrenzt, sondern es sind 10 Lux vorgeschrieben durch die StVo. Am MTB sind Batterieleuchten generell nie zugelassen, egal wie leicht das Bike ist, da es kein Rennrad ist und nur für diese die Ausnahmeregelung gilt.

Zugelassen für entsprechende Räder sind einige Modelle, sogar mit 40 Lux und mehr. Es darf eben kein Gegenverkehr damit geblendet werden.

Schau Dir mal die Big-Bang von www.bumm.de an: 140 Lux, LI-Akku UND StVZO

Nur zur Info.
 
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