.In dieser Pauschalität einfach nur NEIN!
Es gibt nämlich auch als „Trailrules“ verpackte Verbote exklusiv nur für MTB Fahrer.
z.B.
Sprich, nur Verbote und nur MTB Fahrer müssen Rücksicht gegenüber anderen nehmen.
Und sich dann vielleicht noch wundern, dass sich fast keiner daran hält.
Hallo,
Du zitierst hier einen Text, wie er an den angelegten MTB Strecken des Geo-Naturpark angebracht ist. Offensichtlich verurteilst Du diese Regeln, denn:
Sprich, nur Verbote und nur MTB Fahrer müssen Rücksicht gegenüber anderen nehmen.
Also fangen Wir mal an:
Das Befahren der Strecken in der Dämmerung und bei Nacht ist untersagt.
Ich lasse jetzt mal die übliche Störung der Tiere und der Jagdausübung weg. "Lustig" ist es für die Menschen, die im Falle einen Unfalles, dann nachts im Wald Verletzte suchen müssen, mit all dem damit verbundenem Aufwand und der erhöhten Eigengefährdung.
Die Befahrung der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr.
Sich selbst überschätzen, und dann Dritte dafür verantwortlich machen? Derartigem Egoismus hat der BGH glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben. Trotzdem wird es wieder und wieder versucht das eigene Fehlverhalten Dritten anzulasten.
Das Fahren abseits der Wege und das Abkürzen der Strecke sind untersagt.
Ich schrieb ja bereits, woher Dein Text stammt. "Danke"!! dass Du auch diesen Satz - fett markiert - kritisierst. Die Strecken sind diverse Genehmigungsverfahren durchlaufen. Sie werden angelegt, gebaut, gepflegt, frei gehalten, von anderen MountainbikerInnen, die sich für die Allgemeinheit, und auch Dich, in ihrer Freizeit engagieren.
Die Geschwindigkeit ist dem eigenen Fahrkönnen, den Sichtverhältnissen sowie den Witterungsverhältnissen anzupassen.
Es gibt ein freies Betretungsrecht. Und somit muss man damit rechnen, dass sich Personen oder Tiere auf dem Weg befinden. Unangemessene Fahrweise führt zu Unfällen, siehe auch Punkt 1. Der Witterung nicht angepasst fahren führt zu Zerstörungen; siehe auch Punkt 3.
Auf andere Waldbesucher ist Rücksicht zu nehmen.
So wie dort, wo diese Regeln hängen, auch die anderen Waldbesucher auf die Mountainbikenden rücksicht nehmen sollen, was mit separaten Schildern in der Nähe der MTB Trails entsprechend ausgeschildert ist. Leider ist es sehr traurig, dass es dieser Hinweise beiderseits überhaupt benötigt.
Das Befahren der Strecke entgegen der Ausschilderung ist untersagt.
Muss man das unter Mountainbikenden, bei ausgeschilderten Trails tatsächlich noch ernsthaft diskutieren??
Offensichtlich schon. Dort wo diese Tafeln stehen handelt es sich in der Regel um "Downhill"-Passagen, bzw. mit Anteilen daran, oder mit Passagen die besondere Engstellen oder sonstige besondere Eigenschaften haben.
Dort wo diese Tafeln stehen, wundert sich die sehr große Mehrheit, über die wenigen Ausreißer (nicht gegendert, da nach meiner Beobachtung bisher immer männlich) , die durch ihr unsoziales Verhalten eine Gefahr für die NutzerInnen darstellen. Es halten sich fast Alle daran.
Die ausgesprochenen "Verbote" nützen also in erster Linie den Mountainbikenden selbst, und Deren Helfern.
Den anderen Waldbesuchern kann es herzlich egal sein, ob sich da Jemand nachts beim Fahren entgegen der Fahrtrichtung zerlegt, dann den Waldbesitzer und den Streckenpfleger verklagt, weil er nun behindert ist, und das alles nur passierte, weil ein Anderer am Vortag den Drop mit zu hohem Tempo voll bremsend bei Nässe geschreddert hat.
Wenn ich Eines in den letzen sechs Jahren, in Denen ich mich mit Gestattung und Bau und Pflege aktiv beschäftige, gelernt habe, dann ist es die eigene "Brut" die einem dauernd "in die Suppe spuckt". Dieser Thread ist ein Paradebeispiel dafür. "Was ich nicht kann, dürfen Andere auch nicht. Was ich will, muss Jeder klaglos akzeptieren."