nööö aufs argon 

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Aus rein technischer Sicht müßte man sagen, wenn eine 170mm Lyrik wegen den 10mm nicht geht, dann ist 1.5 bei 160mm ganz ausgeschlossen, was die Kräfte angeht die auf den Rahmen geleitet werden.
Das müsstest Du mir mal bitte erklären...
Beispiel für die zulässige Flächenpressung an der unteren Lagerschale (Druckbelastung durch Federgabel)
Reset 1.5 (Einpresstiefe 25mm, Durchmesser 44mm) -> projezierte Fläche 1100mm²
Flatstack ZS 56/40 (Einpresstiefe 11mm, Durchmesser 56mm) -> projezierte Fläche 616mm²
Da bei angenommenem gleichen Material die zulässige Flächenpressung gleich ist, gilt für die Kraft F:
(F1,5 / 1100mm²) = (Fflat / 616mm²) -> F1,5 = 1,7xFflat
Das bedeutet, an der unteren Lagerschale könnte am Steuerrohr das 1,7fache Kraft eingeleitet werden, bevor es zu eine plastischen Verformung des Steuerrohrs käme. Kritisch könnte in diesem Fall eher ein Beulversagen des Unterrohrs sein, dem man ggfs. durch ein grösseres Gusset entgegenwirken muss. Auch beim tapered is jeweils auf der Unterseite der Rohre (Oberrohr und Unterrohr) ein zusätzliches Blech aufgeschweisst... Eventuell ergribt sich durch die zylindrische Form des 1.5-Steuerrohr eine homogenere Lasteinleitung als durch das konische Tapered-Rohr. Betrachtet man das Unterrohr freigeschnitten, d.h. ich hätte eine Drucklast in der unteren Rohrhälfte und eine Zuglast in der oberen, so ist die Spannung bei letzter Kraft vom Betrag grösser, da diese durch die geringere Querschnittsanschlussfläche in das Unterrohr eingeleitet wird (Spannung = Kraft / Fläche). zugspannung ist aber für die Geomtrie weniger kritisch, da in beiden Fällen ein Beulen bzw. ein Versagen durch Druckspannung an der Unterseite des Rohr dimensionierend wäre.
Fazit: ich glaube nicht, dass sich die Frage 'pauschal' beantworten lässt
Sollte ich einen Denkfehler in meiner Ausführung haben, bitte korrigiert mich...