Wunschkonzert 2012: Bitte baut ein ION 16!!

Glaube es wird den Rahmen ohne Gussets geben. Bin mal gespannt.
Evtl. Gussets nehmen und dann kann man die 160er im Argon und 170 im Ion fahren. :)
 
@Martin

Ich befinde mich in ähnlichen gemütsschwankungen ;)

@marco
Das ist die frage die ich mir auch stelle:

Kann man mit gussets mit dem federweg nach oben gehn?
Aber so oder so ist man hinten bei 160festgenagelt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bekommst du dann die kombi ZS44/56 und die AM gussets?


Warum gibt man diese gussets auf?? Wegen dem ZS zeuchs? Oder wegen den paar gramm??
Deswegen die gabelbeschränkung??

Diese fragen...

Wär echt mal geil wenn klare info's erhältlich wären...
Und immer noch die umwerfer frage beim ion 16
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht ja im Auftrag und ich wollte ausdrücklich die Gussets.
Meinst du ich soll nochmal fragen, ob der Auftrag so ausgeführt wird ?
 
Aus rein technischer Sicht müßte man sagen, wenn eine 170mm Lyrik wegen den 10mm nicht geht, dann ist 1.5 bei 160mm ganz ausgeschlossen, was die Kräfte angeht die auf den Rahmen geleitet werden.

Das müsstest Du mir mal bitte erklären...
 
Beispiel für die zulässige Flächenpressung an der unteren Lagerschale (Druckbelastung durch Federgabel)
Reset 1.5 (Einpresstiefe 25mm, Durchmesser 44mm) -> projezierte Fläche 1100mm²
Flatstack ZS 56/40 (Einpresstiefe 11mm, Durchmesser 56mm) -> projezierte Fläche 616mm²

Da bei angenommenem gleichen Material die zulässige Flächenpressung gleich ist, gilt für die Kraft F:

(F1,5 / 1100mm²) = (Fflat / 616mm²) -> F1,5 = 1,7xFflat

Das bedeutet, an der unteren Lagerschale könnte am Steuerrohr das 1,7fache Kraft eingeleitet werden, bevor es zu eine plastischen Verformung des Steuerrohrs käme. Kritisch könnte in diesem Fall eher ein Beulversagen des Unterrohrs sein, dem man ggfs. durch ein grösseres Gusset entgegenwirken muss. Auch beim tapered is jeweils auf der Unterseite der Rohre (Oberrohr und Unterrohr) ein zusätzliches Blech aufgeschweisst... Eventuell ergribt sich durch die zylindrische Form des 1.5-Steuerrohr eine homogenere Lasteinleitung als durch das konische Tapered-Rohr. Betrachtet man das Unterrohr freigeschnitten, d.h. ich hätte eine Drucklast in der unteren Rohrhälfte und eine Zuglast in der oberen, so ist die Spannung bei letzter Kraft vom Betrag grösser, da diese durch die geringere Querschnittsanschlussfläche in das Unterrohr eingeleitet wird (Spannung = Kraft / Fläche). zugspannung ist aber für die Geomtrie weniger kritisch, da in beiden Fällen ein Beulen bzw. ein Versagen durch Druckspannung an der Unterseite des Rohr dimensionierend wäre.

Fazit: ich glaube nicht, dass sich die Frage 'pauschal' beantworten lässt

Sollte ich einen Denkfehler in meiner Ausführung haben, bitte korrigiert mich...
 
Beispiel für die zulässige Flächenpressung an der unteren Lagerschale (Druckbelastung durch Federgabel)
Reset 1.5 (Einpresstiefe 25mm, Durchmesser 44mm) -> projezierte Fläche 1100mm²
Flatstack ZS 56/40 (Einpresstiefe 11mm, Durchmesser 56mm) -> projezierte Fläche 616mm²

Da bei angenommenem gleichen Material die zulässige Flächenpressung gleich ist, gilt für die Kraft F:

(F1,5 / 1100mm²) = (Fflat / 616mm²) -> F1,5 = 1,7xFflat

Das bedeutet, an der unteren Lagerschale könnte am Steuerrohr das 1,7fache Kraft eingeleitet werden, bevor es zu eine plastischen Verformung des Steuerrohrs käme. Kritisch könnte in diesem Fall eher ein Beulversagen des Unterrohrs sein, dem man ggfs. durch ein grösseres Gusset entgegenwirken muss. Auch beim tapered is jeweils auf der Unterseite der Rohre (Oberrohr und Unterrohr) ein zusätzliches Blech aufgeschweisst... Eventuell ergribt sich durch die zylindrische Form des 1.5-Steuerrohr eine homogenere Lasteinleitung als durch das konische Tapered-Rohr. Betrachtet man das Unterrohr freigeschnitten, d.h. ich hätte eine Drucklast in der unteren Rohrhälfte und eine Zuglast in der oberen, so ist die Spannung bei letzter Kraft vom Betrag grösser, da diese durch die geringere Querschnittsanschlussfläche in das Unterrohr eingeleitet wird (Spannung = Kraft / Fläche). zugspannung ist aber für die Geomtrie weniger kritisch, da in beiden Fällen ein Beulen bzw. ein Versagen durch Druckspannung an der Unterseite des Rohr dimensionierend wäre.

Fazit: ich glaube nicht, dass sich die Frage 'pauschal' beantworten lässt

Sollte ich einen Denkfehler in meiner Ausführung haben, bitte korrigiert mich...

Der Denklfehler ist das es ausschließlich um die geringere Flexibilität des dickeren Rohres geht und in keinste weise um eine Ovalisierung von einem Steuerohr.

G.:)
 
Mit geringere Flexibilität meinst Du was? Widerstandmomenst gegen Biegung? Wohin soll sich denn das Steuerrohr verbiegen? Es kragt nur unwesentlich über das Unterrohr, und wird zusätzlich durch die Steuersatzschale (Presspassung) ausgesteift. Würde man Oberrohr und Unterrohr als Auflager betrachen, würde ich sagen, dass die die beiden Auflager, unter Berücksichtigung der Biegesteifigkeit des Steuerrohrs, so nah beieinanderliegen, dass der Einfluss durch Biegung vernachlässigbar ist. Abgesehen davon, Oberschale plus eingebauter Gabelschaft steifen zusätzlich aus.

Für mein Verständnis dieser Biegefall (ist nicht ganz korrekt, das zweite lager wäre natürlich kein Loslager...):



Die Biegesteifigkeit eines 1.5" Gabelschaftes wiederrum dürfte auch grösser sein als die eines 1 1/8", allerdings habe ich jetzt keine Zahelnwerte für die jeweiligen Innendurchmesser zur Hand, um das rechnerisch nachzuweisen.

Die Frage ist doch, warum gibt es die tapered-Gabelschäfte? Um die grössere Steifigkeit am unteren Ende des Gabelschafts zu erhalten, und die Möglichkeit der Einleitung einer grösseren Drucklast am Unterrohr. Am Oberrohr werden hauptsächlich Zugspannungen auftreten, allerdings viel geringer und daher ist ein kleinerer Durchmesser ausreichend....Vergleicht man Rahmengeometrien, fällt oft ein dünnes oberrohr und ein dickeres Unterrohr auf, oder unterschiedliche Wandstärken.

Auf das Risiko einer höheren Belastung auf das Unterrohr hatte ich ja hingewiesen, und nicht widersprochen.

Tut mir leid, wenn ich das sagen muss, aber bis jetzt habe ich nur Behauptungen gehört, aber keine argumentative Begründung...
 
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