hoerman2201
king evel trailslave
und wie sieht es mit der wiederherstellung aus ?
können die "zerstörer" nicht zur rechenschaft gezogen werden und zur
wiederherstellung gezwungen werden ?
denn nach §34 :
Verbote zum Schutz vor Schäden
Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt
1. Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen,
2. Feld- und Waldwege und die dazugehörenden Einrichtungen zu beschädigen oder ihre Benutzung erheblich
zu erschweren,
ist doch absatz 1 und 2 gegeben.
die "genossen" haben gesunde bäume gefällt und vorhandene wege vorsätzlich zerstört.
ausserdem natürliche erdhügel oder sprünge mutwillig zerstört.
können die "zerstörer" nicht zur rechenschaft gezogen werden und zur
wiederherstellung gezwungen werden ?
denn nach §34 :
Verbote zum Schutz vor Schäden
Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt
1. Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen,
2. Feld- und Waldwege und die dazugehörenden Einrichtungen zu beschädigen oder ihre Benutzung erheblich
zu erschweren,
ist doch absatz 1 und 2 gegeben.
die "genossen" haben gesunde bäume gefällt und vorhandene wege vorsätzlich zerstört.
ausserdem natürliche erdhügel oder sprünge mutwillig zerstört.