Zollfrage

treehugger

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Hallo,

meine in D gekaufte Federgabel (Magura o24u) muß nach D. zur Garantieabwicklung.
Wie stelle ich das an? Ich will ja nicht nochmal irgendwelche Steuern oder so bezahlen.

Auf den Einreisepapieren ist sie nicht separat vermerkt, da sie am Rad moniert war und einfach unter Rad mit umgezogen ist.

Brauche ich da jetzt noch irgend ein Formular, damit mir die Firma die Gabel dann zollfrei wieder zurückschicken kann?

Gruß Treehugger
 

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Re: Zollfrage
Eine spezielle Abfertigung wird sich nicht lohnen. Du vermerkst auf allen möglichen Papieren, dass es sich um eine gebrauchte Gabel zur Reparatur beim Hersteller handelt (auch für DE-Seite wichtig). Falls Du mit Post rausschickts, vermerkst Du auf der Begleitadresse, dass die Gabel zur Reparatur rausgeht. Es gibt noch einen Postvormerkschein für Reparaturverkehr (bei jeder Poststelle erhältlich), der wird aber kaum mehr verwendet und ist an sich nicht mehr nötig.

Weiter solltest Du Magura informieren, dass sie bei der Rücksendung eine Rechnung beilegen, aus der deutlich genug hervorgeht, dass es sich um eine Reparatur handelt (das tun sie wahrscheinlich sowieso). Sofern bei der Wiedereinfuhr in die Schweiz erkennbar ist, dass es sich um eine Reparatur handelt, sind nur allfällige Reparaturkosten und Ersatzteile steuerpflichtig.

Dass es 100%ig sicher richtig läuft, ist leider nicht garantierbar, so sollte die Chance aber am grössten sein, dass es ok läuft.

Gruss
 
Was auch gut geht es beim Reparateur eine Returning Number zu verlangen und die überall drauf zu pappen. Es muss auf jeden Fall hervorgehen, dass nur eine Reparatur gemacht wird. Das ist aber eigentlich kein Problem, sollte auch der Zoll verstehen. Auf der Rechnung vom Reparateur sollte auch nur der Rechnungsbetrag der Reparatur stehen, dann zahlst du nur darauf Steuern. Hab das auch mit Pace gemacht und keine Probleme gehabt.
 
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