Derzeit läuft der Zukunftsdialog Wald, der sowohl die Waldstrategie der Bundesregierung beinhaltet, aber auch die Ideen für eine Bundeswaldgesetzänderung aufnimmt.
https://www.zukunftsdialog-wald.de/dialog/auftaktveranstaltungIm Rahmen der Auftaktveranstaltung haben wir dort, zusammen mit den anderen Erholungsverbänden, unsere Ideen eingebracht.
https://www.zukunftsdialog-wald.de/...ald/dateien/4_Erholung__Sport__Gesundheit.pdf
Aktuell laufen die Dialogforen, bei welchen wir uns mit den anderen Verbänden austauschen. Nach Abschluss der Dialogforen wird es eine weitere Möglichkeit der Stellungnahme geben, die wir auch wahrnehmen werden.
Über den Sommer werden dann vermutlich die Referentenentwürfe für eine Novelle des Bundeswaldgesetzes erstellt, zu welchen wir dann im Herbst nochmals Stellung nehmen können. Bis Anfang 2024 ist damit zu rechnen, dass das Bundeswaldgesetz durch den Bundestag verabschiedet wird.
In Bezug auf die Erholung ist zu sehen, dass alle Verbände eine Vereinheitlichung der Betretungsregeln fordern, damit nicht jedes Bundesland beliebig restriktive Landeswaldgesetze (z.B: BW mit der 2-Meter-Regel) erlassen kann. Auch dass das Betretungsrecht weiter unentgeltlich bleibt ist eine gemeinsam Position. Für die Radfahrer fordern wir, dass wie bisher schon im Bundeswaldgesetz geregelt, alle Wege und Straßen im Wald genutzt werden können. Der Begriff des Weges umfasst hierbei alle Arten von Wegen. Wir finden dies eine einfache und praxisnahe Regelung. Warum sollten wir nicht die Wege, die wir auch zu Fuß kennen, nicht auch mit dem Rad nutzen können? Im Einzelfall mag es da mal gerechtfertigte Einschränkungen geben. Aber die sollen dann auch gut begründet und gekennzeichnet sein.
Das Grundsatzprogramm des NaBu hat viele Erholungsverbände verwundert.
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/wald/230116-nabu-grundsatzprogramm_wald.pdfWird darin ja auch ein allgemeines Wegegebot für Wanderer gefordert. Was zu Folge hätte, dass Pilzesammeln, Geocaching oder Spielen im Wald auch nicht mehr zulässig wären. Ich denke der NaBu ist mit seinen Forderungen weit über das Ziel hinaus geschossen. Er versucht das jetzt zwar in der Stellungnahme im BIKE Magazin zu relativieren. Aber so ein Grundsatzprogramm durchläuft ja viele Abstimmungsrunden in einem Verband. Von daher denke ich, dass der NaBu es eigentlich schon so meint wie geschrieben.
Was bemerkenswert ist, ist dass das Grundsatzprogramm des NaBu über 100 Quellangaben hat. Die einzige Quelle in Bezug auf Wandern und Radfahren aber überhaupt nichts mit der Störung der Natur zu tun hat, sondern mit dem sozialen Verhalten während Corona. Und die Studie ist dabei sogar positiv, was das Miteinander angeht. Das zeigt mir leider, dass der NaBu in Bezug auf Wandern und Radfahren einfach nur eine Meinung niedergeschrieben hat, die er aber nicht mit Fakten unterlegen kann. Vielleicht hat man ja gehofft, dass niemand sich das so genau ansieht.
Was ich gut finde ist, dass das BIKE Magazin auffordert, dass sich Mountainbiker direkt an den NaBu per Mail wenden sollen. Wenn das viele Betroffene machen, dann merkt vielleicht auch der NaBu, dass Mountainbiker keine kleine Randgruppe sind, über die man einfach mal so hinweg bestimmen kann.