Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
(...)Weitergehende Wünsche nach Reduzierung von Genehmigungshürden für den legalen Streckenbau wäre in anderen Gesetzen zu verankern (wie z.B. Bauordnung oder Naturschutzgesetz). Diese wurden im Rahmen der Waldgesetznovelle jedoch nicht behandelt.
Eine Art der Vereinfachung ist auch rein praktisch dadurch zu erreichen, daß man die Genehmigungsbehörden mit wirklich kompletten Antragsunterlagen und regionalstrukturbezogenen Daten (Versorgungsstruktur der Region mit Sportstätten etc.) versorgt. Das kommt selten genug vor.
Es ist eine unfruchtbare Methode, zu glauben, einige Dinge (vielleicht, weil sie etwas kosten) nach dem Motto wegzulassen "vielleicht merken die das ja nicht". Und gerade, was den Artenschutz angeht, wird sich schon aus europarechtlichen Gründen hierzulande nichts vereinfachen lassen. Das aktuelle nunmehr nicht mehr rahmenrechtliche, sondern unmittelbar gültige Bundesnaturschutzrecht hält die Länder, so auch Hessen, anders als vor 2010 auch aus rechtlich systematischen Gründen davon ab, durch Negativkataloge festzulegen, daß bestimmte Handlungen z.B. nicht als Eingriff in Natur und Landschaft gelten.
Baurechtlich würde eine Vereinfachung deshalb wenig helfen, weil auch eine Genehmigungsfreiheit nicht davor befreien würde, sich an die rechtlichen Vorschriften, vor allem das BauGB (also wieder Bundesrecht), zu halten. Drum handelt es sich bei den landesbaurechtlich derzeit von einer Genehmigung freigestellten Sachen auch in aller Regel, z.B. im Vergleich zu einer 1000 m langen DH-Strecke, mehr oder weniger um relativ wenig raumgreifenden "Kleinkram".
Wichtig ist, daß man begründen kann, daß die Strecke eben nur am beabsichtigten Ort und nicht andernorts (im besiedelten Bereich oder z.B. ggf. weniger naturbelastend) gebaut werden kann. Das ist im wesentlichn bundesrechtlich so untermauert und kann nicht über Landesgesetz geändert werden.
Ich habe gestern mit einer Kommune, in der es einen Bikepark gibt (nein, nicht Stromberg) telefoniert. Es wird eine Erweiterung diskutiert. Man bebsichtigt, dies über einen Bebauungsplan, so wie in Winterberg, in den Griff zu bekommen. Bei solchen Plänen ist es oft wie bei Einzelvorhaben. Wenn die Unterlagen nicht stimmen, zieht sich's. Und nachdem ich gerade gestern einen Bebauungsplan (Wohngebiet) sah, für den das von der Kommune beauftragte Planungsbüro wesentliche Sachen nicht gebacken bekam, obwohl das möglich gewesen wäre (!), wundert mich hinisichtlich langer Entwicklungsphasen nicht nur für Bikestrecken kaum noch etwas.
Um dem Übel entgegenzutreten, haben wir ja die Legalize-Freeride-Materialien.
Das aus verfassungsrechtlichen Gründen sicher spannende Thema, ob Regelungen Chancen hätten, einen Waldbesitzer zum Dulden des wie auch immer konditionierten Biketrailbaues zu verpflichten und dabei nicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden, ist sicher eine Extra-Baustelle.
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