Änderung Forstgesetz Hessen

(...)Weitergehende Wünsche nach Reduzierung von Genehmigungshürden für den legalen Streckenbau wäre in anderen Gesetzen zu verankern (wie z.B. Bauordnung oder Naturschutzgesetz). Diese wurden im Rahmen der Waldgesetznovelle jedoch nicht behandelt.

Eine Art der Vereinfachung ist auch rein praktisch dadurch zu erreichen, daß man die Genehmigungsbehörden mit wirklich kompletten Antragsunterlagen und regionalstrukturbezogenen Daten (Versorgungsstruktur der Region mit Sportstätten etc.) versorgt. Das kommt selten genug vor.

Es ist eine unfruchtbare Methode, zu glauben, einige Dinge (vielleicht, weil sie etwas kosten) nach dem Motto wegzulassen "vielleicht merken die das ja nicht". Und gerade, was den Artenschutz angeht, wird sich schon aus europarechtlichen Gründen hierzulande nichts vereinfachen lassen. Das aktuelle nunmehr nicht mehr rahmenrechtliche, sondern unmittelbar gültige Bundesnaturschutzrecht hält die Länder, so auch Hessen, anders als vor 2010 auch aus rechtlich systematischen Gründen davon ab, durch Negativkataloge festzulegen, daß bestimmte Handlungen z.B. nicht als Eingriff in Natur und Landschaft gelten.

Baurechtlich würde eine Vereinfachung deshalb wenig helfen, weil auch eine Genehmigungsfreiheit nicht davor befreien würde, sich an die rechtlichen Vorschriften, vor allem das BauGB (also wieder Bundesrecht), zu halten. Drum handelt es sich bei den landesbaurechtlich derzeit von einer Genehmigung freigestellten Sachen auch in aller Regel, z.B. im Vergleich zu einer 1000 m langen DH-Strecke, mehr oder weniger um relativ wenig raumgreifenden "Kleinkram".

Wichtig ist, daß man begründen kann, daß die Strecke eben nur am beabsichtigten Ort und nicht andernorts (im besiedelten Bereich oder z.B. ggf. weniger naturbelastend) gebaut werden kann. Das ist im wesentlichn bundesrechtlich so untermauert und kann nicht über Landesgesetz geändert werden.

Ich habe gestern mit einer Kommune, in der es einen Bikepark gibt (nein, nicht Stromberg) telefoniert. Es wird eine Erweiterung diskutiert. Man bebsichtigt, dies über einen Bebauungsplan, so wie in Winterberg, in den Griff zu bekommen. Bei solchen Plänen ist es oft wie bei Einzelvorhaben. Wenn die Unterlagen nicht stimmen, zieht sich's. Und nachdem ich gerade gestern einen Bebauungsplan (Wohngebiet) sah, für den das von der Kommune beauftragte Planungsbüro wesentliche Sachen nicht gebacken bekam, obwohl das möglich gewesen wäre (!), wundert mich hinisichtlich langer Entwicklungsphasen nicht nur für Bikestrecken kaum noch etwas.

Um dem Übel entgegenzutreten, haben wir ja die Legalize-Freeride-Materialien.

Das aus verfassungsrechtlichen Gründen sicher spannende Thema, ob Regelungen Chancen hätten, einen Waldbesitzer zum Dulden des wie auch immer konditionierten Biketrailbaues zu verpflichten und dabei nicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden, ist sicher eine Extra-Baustelle.
 
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Eben gefunden im Netz

Frankfurter Rundschau, Keine Ruhe im Wald, von Olaf Velte

Klar, wäre Ruhe im Wald könnte die Forstwirtschaft unsensibel die Böden weiter umpflügen und niemand würde sich darüber ärgern...

Zum guten Glück kann man den Artikel kommentieren!

Hallo!
Der Schwachsinn, der in dem Artikel verbreitet wird sollte kommentiert werden. Irgendwie fühle ich mich ein Jahr zurück versetzt, als der MTB-Sport einer massiven Hetzkampagne ausgesetzt war.
Der liebe Herr Heitmann will immer noch nicht Ruhe geben und gießt wieder Öl ins Feuer. Wir sollten das nicht einfach so hinnehmen. Neues Gesetz hin oder her, mit solchen Artikeln wird der Weg für ein Bikeverbot am Feldberg geebnet.
 
Witzig da soll es Luchse geben am Feldberg. Die haben bestimmt von der Rindswurst gehört und sind aus dem Harz und Spessart extra angereist. Oder sind die wegen der mehren 100m breiten Downhillstrecke da! Hab gehört Luchse fahren ja vor allem dieses neue Surrly mit 30,5Zoll Reifen da brauch man schon mal ne breite Piste. Jetzt wieder Ernst

Ich hab ein Kommentar hinterlassen bei der FR.
 
Bleibt locker. Mitte Mai werden wir das neue Waldgesetz und damit eine bessere Ausgangsposition für alle Seiten haben. Für die Biker wie auch die Forstverwaltung, der Entscheidungen abgenommen bzw. erleichtert werden.

Dann werden wir Hr. H. zeigen, dass das neue Waldgesetz sehr wohl funktionieren kann. Vorausgesetzt, er lässt der erklärten Öffnung für die Interessen der Biker dann auch Taten folgen.

Alles wird gut... ;)
 
Bleibt locker. Mitte Mai werden wir das neue Waldgesetz und damit eine bessere Ausgangsposition für alle Seiten haben.

Da warte ich auch nur drauf, denn dann werde ich bei der Stadt Gießen mal eine Begründung verlagen, warum am Hangelstein bestimmte Wege für RadfahrerInnen gesperrt sind, aber alle anderen (nichtmotorisierten) NutzerInnen (auch ReiterInnen) diese nutzen dürfen :mad:
 
Die parlamentarischen Mühlen mahlen langsam, aber es geht weiter in dieser Woche. Nach dem vorläufigen Ablaufplan

http://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/Ablaufplan.htm

findet am Donnerstag (23.05.) die zweite Lesung des Hessischen Waldgesetzes statt. Auf den Landtagsservern findet Ihr dazu

1. den Gesetzesentwurf der Landesregierung aus dem Dezember 2012

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/2/06732.pdf

2. die Beschlussempfehlung des ULA vom 08. Mai 2013

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/1/07341.pdf

3. den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08. Mai 2013

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/07335.pdf

4. den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der FDP vom 14. Mai 2013

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/07365.pdf

In der anstehenden zweiten Lesung steht für das "Betretungsrecht" keine Änderung an; die beiden Änderungsanträge betreffen nicht das Betretungsrecht.
 

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Nach derzeitiger Rechtslage auf Basis des Bundeswaldgesetzes und des geltenden Hessischen Forstgesetzes ist nämlich das Radfahren im Wald nur auf festen Waldwegen, nicht aber auf schmalen Waldpfaden bzw. Single-Trails gestattet. Das ist bereits seit Jahrzehnten so, nach unserer Ansicht aber nicht mehr zeitgemäß. Um die gesetzliche Situation dem veränderten Freizeitverhalten anzupassen, soll das neue Waldgesetz im Gegensatz zu der bisherigen Gesetzeslage ermöglichen, dass ein Befahren mit Mountainbikes im Waldbestand auch auf schmalen Pfaden erlaubt oder geduldet werden kann. Waldbesitzer können sich - anders als bisher - einfacher und schneller mit Bikern auf Trails einigen.

Öhm das klingt ja jetzt doch wieder als dürfe man nur auf speziell fürs biken freigegebenen Trails biken...

Ich dachte das Thema sei vom Tisch???
 
Nimmt aber auf neuere Aspekte bezug. Wenn nicht, egal.

Dritte Lesung... Wie toll. Kostet ja nix.
So verschiebt sich unser Streckenprojekt wieder ... Grrr
 
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In der zweiten Lesung hat es noch nicht ganz mit der Verabschiedung geklappt. Vielmehr wurde das Gesetz noch einmal an den ULA (Aussschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) überwiesen und es wird eine dritte, dann aber letzte Lesung geben. Nachlesen könnt Ihr das im Beschlussprotokoll für die 141. Plenarsitzung am 23.05.2013 unter Punkt 9. Neu ist, dass der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU vom 14.05.2013 zurückgezogen und durch einen neuen Änderungsantrag vom 21.05.2013 ersetzt wurde. Dieser betrifft die Regelung von Gemeinschaftswald und betrifft nicht das Betretungsrecht. Wir müssen also weiter auf die endgültige Verabschiedung des neuen Waldgesetzes für Hessen warten, aber wir dürfen optimistisch bleiben, dass dies nur eine Frage der Zeit ist.

http://starweb.hessen.de/cache/PLENUMONLINE/Beschlussprotokoll.htm
 
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