Biken am Rathsberg verboten??

Und nur weil eine Stelle ordentlich geräumt wurde heißt das noch lange nicht das dort keine Muniton mehr liegt.

Ich hab es in Bosnien selber erlebt wo in einer Kaserne ein großes Areal sehr ordentlich geräumt wurde, da wurde dann ein Sportplatz draus.
Nach einem großen Sportfest, knapp 2 Wochen danach, ging ein durch hitze ausgelöster Blindgänger dort hoch.
Und das obwohl der Platz als 100% geräumt galt.

Und die haben ja nen Mordsaufwand betrieben, Mienenräumpanzer, mit Detektoren von Hand und mit Sprengstoffsuchhunden wurde da alles mehrfach links gemacht.
 
@pndrev Die Geschichte mit dem Parken wurde so geäußert, deshalb haben wir das der Vollständigkeit halber erwähnt.
@lowfat und alle Anderen, denen sich Fragen bezüglich der Argumentation des Landratsamtes aufwerfen. Gerne diese Fragen doch einfach mal an die zuständigen Stellen weiterleiten. Diese sind berechtigt und sollten entsprechend auch ernst genommen und beantwortet werden.
 
Der Unterschied ist wohl, dass die Schotterwege von Sprengmitteln und Munitionsresten geräumt wurden, was bei den Pfaden abseites der Schotterwege nicht der Fall ist.

Der letztes Jahr gebaute Schotterweg im Bereich des Dürrnlachgraben wurde wie jeder Forstweg gebaut.
Harvester haut die Bäume raus, Bagger zieht die Wurzeln, Lkw. bingt den Schotter, Planier- Raupe und -Walze verdichten den Schotter.

Da ging keiner mit ´nen Metalldetektor durch und kein Keiler (Minenräumpanzer) durchpflügte die Trasse.
Davon ausgehend, das eine spontane Selbsentzündung diverser Stoffe im Tennenloher Wald im Anwesenheit von Personen, sehr unwahrscheinlich ist, ist dergleichen auf einen Schotterweg eventuell noch unwahrscheinlicher, aber möglich. Je nach Menge des zündenden Materials ist es aber für die Anwesenden unerheblich ob die Ladung unterm oder nebern Schotter zündet.

Sehr wahrscheinlich dagegen ist, dass jemanden im Wald ein Baum (oder Teile davon) auf´m Kopf fällt.
Sehr sicher ist, dass die Verordnung des LRA geeignet ist den in der bayer. Verfassung zugesicherten
freien Zugang in den Wald unverhältnismäßig zu beschneiden und zu kriminalisieren.
 
Lowfat schrieb:
Wenn es um den Schutz von Leib und Leben geht, müsste man auch den Verkauf von Holz aus dem Tennenloher Forst verbieten.
Das Argument gefällt mir, insbesondere wo schon mindestens 2 Geschichten von Explosionen in Holzöfen hier zu finden sind. Verbot des Todesholzes jetzt!!! ;-)

Insgesamt scheint mir die Situation an Winterleite & Co unproblematischer zu sein als am Rathsberg: Im Reichswald haben sie überzogen und es ist nicht durchsetzbar, im überschaubaren Rathsberg mit wenigen durchgängigen Wegen können sie den MTBlern einfacher auflauern.
 
Es wäre super, wenn sich jemand vielleicht die Arbeit machen könnte die Argumente zu sammeln und zu sortieren und uns noch zur Verfügung zu stellen. Könnten diese dann in einem größeren Verteiler noch mehr Leuten zugänglich machen um sich begründet an die Entscheidungsträger zu wenden.
@topolino Wenn du da etwas verfasst könntest du mir das bitte einfach als PM zukommen lassen. Danke.
 
Wie schauts denn mal mit einem Treffen/Infoveranstaltung der IG Mountainbike Erlangen aus?
So als kleine Diskussionsrunde, wie es weiter geht, wer was machen will etc.
 
Es wäre super, wenn sich jemand vielleicht die Arbeit machen könnte die Argumente zu sammeln und zu sortieren und uns noch zur Verfügung zu stellen. Könnten diese dann in einem größeren Verteiler noch mehr Leuten zugänglich machen um sich begründet an die Entscheidungsträger zu wenden.
@topolino Wenn du da etwas verfasst könntest du mir das bitte einfach als PM zukommen lassen. Danke.
die Auskunft die ich habe ist, dass der DIMB die berechtigten Argumente gegen die Verordnung zusammenfasst und dann zur weiteren Verwendung bereitstellt, ich bin auch der Meinung das LRA mit stichhaltigen Argumenten zu einer Stellungnahme zu nötigen, die zutändigen Behördenmitarbeiter sollen nicht die Gelegenheit haben sich bequem in Ihren Stuhl zurückzulehnen und sich selbst auf die Schulter zu klopfen.
 
ohne Worte
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Ist nicht speziell aus unserer Gegend, aber solche Bildersammlungen gibt es Haufenweise im Internet, einfach mal googeln. Bei uns in der Umgebung siehts im Winter ja nicht anders aus! Interessant auch wenn verbotene Trails nach Waldarbeiten dann so aussehen. Auch hierfür gibt es Beispiele ohne Ende. Da kenn ich auch eins zwischen Atzelsberg und Rathsberg, ehemals schmaler Trail, jetzt Forstautobahn.
 
Die würden argumentieren, dass ein Forstarbeiter abwägen kann, welchen Schaden er im Vergleich zum Nutzen anrichten darf...

Btw: Nach Art.37 BNatSchG hat der Landkreis die Pflicht, "[...] die Ausübung des Rechts nach Art. 26 (Anm.: "Recht auf Naturgenuss und Erholung") zu gewährleisten und Voraussetzungen für die Rechtsausübung zu schaffen"
Die neue Verordnung ist doch ein schriftlicher Beweis, dass der Landkreis vorsätzlich gegen seine Pflicht verstößt und anstatt die Gefahr durch Munitionsreste zu beseitigen (die Verordnung ist nicht befristet oder an solch eine Bedingung geknüpft!) lieber den Zugang zur Natur verbietet.
 
Hier mal eine Überlegung zur Verletzungswahrscheinlichkeit durch Munition im Tennenloher Forst gegenüber der Verletzungswahrscheinlichkeit im Erlanger Radverkehr:

Im Jahr 2012 gab es gemäß der Analyse der Stadt Erlangen „Sicherheit im Fahrradverkehr“ 302 verletzte Radfahrer in Erlangen (Quelle: http://www.erlangen.de/Portaldata/1...waltung/dokumente/statistik/30S_b_2013_06.pdf), Seite 2). Darunter waren zwei Todesfälle.

Zur Zahl der Radverkehrsbewegungen gibt es leider keine absoluten Zahlen. Das Statistikamt hat zwar Zahlen auf Basis einen internen Verkehrsmodedells, diese wollten sie mir aber nicht sagen, weil sie nicht abgesichert sind. Ich muss also eine eigene Abschätzung machen: Die tägliche Zahl des motorisierten Individualverkehrs ist an der Stadtgrenze 105600 Bewegungen (2012) und auf den Regnitzbrücken 82700 Bewegungen (2011). Der Anteil des motorisierten Individualverkehr (38%) und Fahrradverkehr (44%) am Gesamtverkehr (http://www.vep-erlangen.de/fileadmin/user_upload/Verkehrsbericht-Erlangen_web.pdf, Seite 9) ist in etwa gleich. Gehen wir also davon aus, daß die Wahrheit für den Radverkehr irgendwo dazwischen liegt und lassen der Einfachheit halber Effekte weg, daß z.B. der Radverkehrsanteil mit zunehmender Fahrtstrecke sinkt (siehe selber Bericht, Seite 10). Ich gehe für die weitere Rechnung von täglich 100000 Radverkehrsbewegungen in Erlangen aus. Ich werde also statistisch gesehen nach 102861 Fahrten mit dem Rad in Erlangen in einen Unfall mit Verletzung verwickelt (100000 * 365 / 302 = 120861).

Ich nehme ferner an, daß im gesamten Bereich der aktualisierten Schutzgebietsverordnung (http://www.lra-erh.de/fileadmin/eig...tt/Amtsblätter_2014/ERH_Amtsblatt_11_2014.pdf) täglich im Schnitt 30 Mountainbiker abseits der zugelassenen Strecken unterwegs sind. Im Sommer eher mehr, im Winter evtl. weniger. Die Zahl ist nach meinem Gefühl eher niedrig angesetzt. Das sind jährlich 10950 Fahrten abseits der zugelassenen Strecken. Währe die Gefährung durch die Munition abseits der zugelassenen Strecken genauso hoch wie die allgemeine Unfallgefahr Radfahrern im Erlanger Stadtverkehr, hätte es im Schnitt alle 9,4 Jahre zu einer Verletzung von Radfahrern durch Munition im Forst geben müssen (102861 / 10950 = 9,39). D.h. seit die Amerikaner vor 20 Jahren abgezogen sind, hätte es schon mindestens zwei munitionsbedingte Verletzungen von Radfahrern im Wald geben müssen. Mir ist aber kein einziger Fall bekannt.

Der Schluss liegt also nahe, daß die Verletzungsgefahr für Radfahrer im Erlanger Stadtverkehr höher ist, als durch Munition im Sperrgebiet!

Auch wenn diese Abschätzung an vielen Punkten abgreifbar ist, stimmt zumindest die Größenordnung.

Wenn Politiker und Verwaltungsfachleute in ERH evidenzbasierte Entscheidungen treffen würden, müssten sie konsequenterweise Erlangen für den Radverkehr sperren und analog zur Schutzgebietsverordnung mit 1000 Euro Bußgeld belegen!
 
Zuletzt bearbeitet:
die (Totschlag-) Argumentation der Behörden wird immer die folgende sein:

Es besteht das Risiko durch Munitionsreste. Schon ein Verletzter/Toter durch Munitionseinwirkung ist inakzeptabel.
Gebt uns seeeeeeeeeeehr viel Geld zum Räumen oder zischt ab.

Die Natur ist denen doch komplett egal, sonst würden sie nicht alles mit Harvestern zerpflügen lassen, selbst in dirketer Nähe des Pferdegeheges.
 
Wer hat denn bisher eine Verwarnung oder gar ein Bußgeld bekommen?

Bei mir steht die Beantwortung des Fragebogens aus und weiß nicht so genau, wie ich das am besten mache. (Ich bin mit 2 anderen im Schritttempo am Pferdegehe Richtung Brücke gerollt.) Einerseits möchte ich keine hohen Wellen schlagen, andererseits ärgere ich mich immernoch über den sehr harschen Ton inkl. unverschämter Unterstellungen ("Kommen Sie ja nicht auf die Idee, mich anzugreifen") und würde das gerne schriftlich vermerken. Was meint ihr?
 
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