AnAx
Doktor der Bierologie und Hektoliteratur
Und nein, ich habe nicht Jura studiert. Gesetze interessieren mich nicht. Ich benutze aber mein Hirn.
Damit ist's eh sinnlos mit dir über Verschulden zu diskutieren...dein Hirn (oder auch ein ebenso sujektiver 'gesunder Menschenverstand', eine perfide Begriffskonstruktion, die auch noch Objektivität vortäuscht) kann kaum Grundlage der allgemeinen Rechtsprechung sein...
Rückfrage zu deinem Verständnis von Verschulden: wenn der RTW kommen muss, weil ein Teilnehmer der CM angefahren wurde und Behandlung braucht, der RTW aber im Stau hinter dem Unfall (also auch im Stau hinter der CM) steht, wer ist dann Schuld? Hebt sich dann das 'Verschulden' der CM durch den (von dir ja von Schuld freigesprochenen) Unfall auf?
Kommt mir nicht sonderlich belastbar vor, dein 'Hirn'
Am Rande, quasi jeder Autofahrer nimmt für sich das Recht heraus, selbst beurteilen zu können, dass man in der Stadt Tempolimits um (eher mindestens) 10km/h überschreiten kann, ohne damit jemanden zu gefährden.
Für die Ausweitung der eigenen Rechte reicht die Selbstverantwortung also, aber wenns um Verpflichtungen geht sind die anderen Schuld?
Das ist doch auch nach 'gesundem Menschenverstand' etwas billig, oder?