... Verboten !?!?

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Hallo,

Im südlichen Landkreis von Osnabrück am Teutoburger Wald sind dieses Jahr Schilder aufgestellt worden,
die verhindern sollen, das die MTB'ler dort fahren können. Rund 200 Waldbesitzer haben sich zusammengeschlossen, um diese Sportler fernzuhalten und einzuschüchtern.
Ich bin mir im klaren, das ich als einzelne Person nichts dagegen machen kann. Aber es zu veröffentlichen
und ein Feedback zu bekommen ist nicht verboten. Hab ihr auch Erfahrungen oder Probleme mit sowas ?

Gruß

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Machst du das Fahrkönnen tatsächlich daran fest? Bitte...
Naja, die eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen (um dann die Geschwindigkeit anzupassen) wäre bestimmt für eine kleine Minderheit der Wegnutzer ein Fortschritt. Stichwort Dunning-Kruger-Effekt.
Aber die paranoiden Fantastereien der MTB-Gegner sind natürlich auch Schwachsinn.
 
Ich arbeite seit Anfang September mehr oder weniger an der Quelle, beim Landkreis in Osnabrück.

Kurz gesagt, um dort wirklich eine Chance auf Trails zu bekommen müssen wir Biker es geschissen bekommen uns anständig zu organisieren.
Es gibt durchaus Ideen offizielle Trails wie es zum Beispiel im Deister der Fall ist zu planen (das Deister wurde sich als Vorlage durchaus schon genauer angeschaut!) und es gibt auch konkrete Gedanken wo.
Ob das offiziell schonmal irgendwo gesagt wurde weiß ich nicht, daher sage ich dazu erstmal nicht weiter was konkretes.
Nur so wie es aktuell ist wird das nichts werden.
Oder wenn dann kommen nur 1 oder 2 Trails bei rum.
Und dann wird sich gewundert warum sich an der Problematik nichts geändert hat wodurch unser Image in der Öffentlichkeit nochmal schlechter wird....
-> gibt extra "Strecken" und die "wahnsinnigen Idioten" benutzen sie nicht.

In diesem Zuge müsste dann auch verdeutlicht werden, dass das "Problem" (zumindest das was die Öffentlichkeit sieht) ja nicht nur Downhillfahrer sind.
Jeder andere Biker fährt doch auch saugerne aufm Trail. Und dadurch betrifft das eine relativ große Masse an Menschen die dazu gehören.
Auch der "nette Nachbar" von nebenan.

Wenn man sich da anständig organisiert, ist ein gutes Wegenetz was das angeht durchaus realisierbar.
(Auch wenn das natürlich unterm Strich trotzdem nicht so interessant ist als das Trailnetz was aktuell existiert!)
Daher muss da ein Ansatz sein zu schauen, in wie weit vorhandene Wege auch übernommen werden könnten.
Aber das ist halt ferne Zukunftsmusik.


Generell ist das Problem ein Stück weit natürlich auch die Versicherungslage.
Durchaus nicht gerade wenige Waldbesitzer haben prinzipiell ja nichts gegen MTBler und auch Downhiller.
Nur wenn sie die Trails dulden (bzw halt von den Trails wussten) gibt es ein Stück weit das Problem, dass die bei Unfällen belangt werden könnten... armes Deutschland.
Das schreckt halt viele zusätzlich ab da es dazu nach wie vor noch keine wirklich klaren Urteile gibt.

Und die, die sich aktuell generell über die dort bestehenden Verbote hinwegsetzten machen es leider nicht einfacher.
So blöd es leider auch ist...


Ich bin unterm Strich aber auch einfach froh, dass ich dort in dem Gebiet nicht wohne.
Dort macht halt auch die "Masse" das Problem. Der Wald wird dort durch die Stadtnähe (Osnabrück, Bielefeld etc pp) deutlich höher frequentiert sein als es in anderen Gegenden des Teutos oder Wiehengebirges der Fall ist.

Ich selbst habe bisher zum Glück in 19.000 Kilometern noch kein einziges Problem gehabt mit dem Befahren von Trails und DH-Strecken und auch kaum bis eigentlich gar nicht von Problemen gehört. Und ich hoffe, dass das auch so bleiben wird!
 
@all

Ja ich würd mich auch drüber wegsetzten was aufm Schild steht, macht die Lage wieder viiiiieeeel entspannter! :cool:
Die vom Landkreis stellen die Teile da auch nicht freiwillig hin, glaub mir.
Ihnen bleibt halt nix anderes übrig....
 
§ 25
Fahren

(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).


(2) Außerhalb von Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1 genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht geregelt.


Das kommt natürlich immer gut, wenn man einen Paragraphen auf ein Schild malt und Landratsamt drauf schreibt. :cool:
 
Kann mich den meisten nur anschließen. Ich sehe nur ein Verbot für "Downhiller". Das würde mich mit meinem Freerider mal überhaupt nicht stören.
 
Ich sehe nur ein Verbot für "Downhiller".

Ich kann mich nur wiederholen, ich sehe überhaupt kein Verbot das ich beachten würde. s.u.


§ 25
Fahren


(1) Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).
 
Man muß wissen, das Bad Iburg ein Dirt Park hat und ein kleines Mekka im Norden für MTB'ler ist. Dort wurden geile, gefähliche Trails (4-6) erschaffen und ein paar (?) Rampen. Und diese Rampen wurden auf Privatwaldgebieten gebaut. Das war den Waldbesitzern ein Dorn im Auge. Hinzu kommen noch einflussreiche Bauern zu Wort, die Hetze auf uns machen. Aber wo ist das nicht so ?
 
So weit ich es mitbekommen habe, haben die Waldbauern einen neuen Vorstand, der eine Duftmarke setzen will.

Ein Freund hat sich vom Amt noch einmal per Mail eindeutig bestätigen lassen, dass nur Downhill verboten ist, Bergauf- und Bergabfahren ist erlaubt.
Einem grantigen Wanderer klar zu machen, dass man nur bergab und kein Downhill fährst ist natürlich wieder eine andere Sache. ;-)
 
Wie kann man Downhillfahren mit einem Paragrafen verbieten, der nicht zwischen Downhill und Tourenradeln unterscheidet?
Ist doch alles nur Luft ohne Hand und Fuß. Aber Konflikte schürt es dennoch.
 
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).
Die Schilder zeigen, dass es diese Duldung nicht mehr gibt!
 
naja, da es aber in D keine explizite festlegung gibt WAS downhillfahren ist, kanns auch nicht untersagt werden.

dann ist man halt freerider oder bigbikefahrer.


theoretisch könnte man downhill mit bergabfahren auf unbefestigten wegen beschreiben. dann wirds aber eng für sämtliche radfahrer. hochpedalieren und runterschieben..... neuer trendsport.
 
Das ganze Dilemma der Deutschen Mountainbiker in einem Thread.

Zunächst ist verständlich, dass wir uns mehr mit dem Mountainbiken als mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auskennen. Bei mir mag das inzwischen umgekehrt sein :cool:

In der Regel ist das auch kein Problem, denn vernünftiges Recht sollte ja so gestrickt sein, dass es auch der gemeine Erholungsuchende versteht. Aus einem Grund (nicht dass mir die Hintergründe verborgen geblieben wären), muss es unheimlich schwierig sein, ein, für die dem Recht Unterworfenen, verständliches Betretungsrecht zu schaffen. Zum Teil ist sich dann nicht einmal mehr die rechtsanwendende Behörde selbst über die Rechtslage im Klaren.

Jedenfalls meinen immer wieder verschiedene Interessengruppierungen oder auch Behörden die Unwissenheit oder auch Unsicherheit der Mountainbiker für ihre Zwecke ausnutzen zu können.

Von daher sind § 25 NWaldLG und dieser Thread jedenfalls schöne Beispiele.

Zum Schild:

Man mag ja von Downhillern halten was man will, aber im Endeffekt sind es doch irgendwie auch Fahrräder.
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. (§ 25 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG)
Dann war der Gesetzgeber in Niedersachsen so nett und hat definiert, was tatsächlich öffentliche Wege sind:
Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).(§ 25 Abs. 1 Satz 2 NWaldLG)
Wie sich nun hier zeigt, hilft diese Definition dem Erholungsuchenden im Zweifel - also im Falle einer Sperrung - nicht wirklich weiter.

Tatsächlich ist es aber einfach:
Ein tatsächlich öffentlichen Weg wird für öffentlichen Verkehr genutzt. Wenn irgendeine Verkehrsform mit Zustimmung oder Duldung stattfindet, handelt es sich um einen tatsächlich öffentlichen Weg. Dann ist aber auch das Radfahren und damit auch das Fahren mit Downhill-Rädern zulässig. Das ist Inhalt von § 25 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG und genau das wollte der Gesetzgeber wohl auch genau so geregelt haben.

Das ist natürlich nur meine Meinung als jemand der lesen kann.
 
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