Ich arbeite seit Anfang September mehr oder weniger an der Quelle, beim Landkreis in Osnabrück.
Generell ist das Problem ein Stück weit natürlich auch die Versicherungslage.
Durchaus nicht gerade wenige Waldbesitzer haben prinzipiell ja nichts gegen MTBler und auch Downhiller.
Nur wenn sie die Trails dulden (bzw halt von den Trails wussten) gibt es ein Stück weit das Problem, dass die bei Unfällen belangt werden könnten... armes Deutschland.
Das schreckt halt viele zusätzlich ab da es dazu nach wie vor noch keine wirklich klaren Urteile gibt.
Also das ist doch immer wieder schön zu lesen das man das Radfahren (Bergab) verbieten will und die Versicherung an führt:
hier eine Info der Versicherer:
"Wenn Wege als Wander-, Reit- oder Radweg nur zum Zwecke der Orientierungshilfe
gekennzeichnet oder beschildert werden, so liegen hier keine Erholungseinrichtungen mit
entsprechender Überwachungspflicht vor. Bei solchen Wegen gilt der Grundsatz, dass sie so wie
vom Besucher erkennbar hinzunehmen sind, mit der Ausnahme, dass ein Wegezwang besteht."
weiter:
"Eine besondere regelmäßige Kontrolle der Randbäume bei normalen Waldwegen ist daher nicht
erforderlich. Das normale Betretungsrecht ist nur Duldungspflicht des Waldbesitzers. Es brauchen
auch sonst keine besonderen Vorkehrungen zum Schutz von Waldbesuchern getroffen werden."
Weg müssen so hingenommen werden wie sie vorgefunden werden.
Bei den Rampen könnte das anders sein:
"Atypische Gefahren im Wald können ausgehen von:
Einrichtungen oder Anlagen, die vom Waldbesitzer oder von Dritten geschaffen wurden"
Was in "" steht sind Zitate, die Quelle habe ich angehängt.
Meine Meinung:
Die Biker die aber Rampen bauen die kann man jetzt schon belangen, da kommen viele § in Betracht von Zerstörung fremden Eigentums bis zu Eingriff in die Narur und weitere §.....
Ein Verbot des Radfahrens auf den vorgefundenen Wegen kann damit nicht begründet werden. Das Fehlverhalten weniger kann kein Verbot für alle nachsichziehen.