Canyon Spectral AL 2015 / 2016 / 2017

Er meint das "packen". Schnelle Schläge hintereinander lassen die Gabel nicht mehr richtig ausfedern und sie geht nach unten.

Ich habe nun wegen der Thematik mit der 1x11er Schaltung und dem Heruntergleiten der Kette im größten Ritzel den Canyon Service befragt.
Dieser sagt Zitat : "Das ist ganz normal bei einer 1x11" bzw. "Das ist normal wird aber durchs Einfahren weniger".

Da andere dieses Problem mit dem Spectral anscheinend nicht haben und Kollegen mit Bikes anderer Hersteller auch nicht wollte ich das Thema nochmal Beleuchten. Woran liegts bzw. könnte es liegen? Wenn es ein Spectral Problem ist wo liegt da der "Konstruktionsfehler" ?

mfG
twisted!


Kettenlinie!
Lies mal auf der Seite von Wolftooth dich dazu ein. Die Kettenlinien sind von SRAM so "optimiert", dass die Kette gut auf den äußeren Ritzeln läuft.
Eigentlich sollte die Kette in der Mitte gerade laufen - das wäre eine 45er Kettenlinie.
Dann passt aber kein 34er Kettenblatt vorn dran, weil es an der Strebe schleifen würde bei den meisten Bikes (das Spectral hatte anfangs 34).

Da das Spectral nicht auf 1-fach designt ist, sondern auf 3- bzw 2-fach (auch was den Schwingendrehpunkt angeht), passt das halt eh nicht so richtig.

Und das mit dem Einfahren stimmt schon.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achso. Ich meinte neben dem packen auch hauptsächlich den ersten EInfedervorgang. Hatte die Gabel die Zugstufe so schnell wie es ging gestellt.
Am Hardtail ist die Fox 32 nicht so schlecht, da würde mir die auch reichen, aber es ist war wie Tag und Nacht als ich auf die Pike bin. Die aktuelle Fix 4 Gabel finde ich aber auch nicht sclecht, nur jedes Jahr neue Gabel ist bisschen teuer.
 
Servus,

laut Canyon Seite gibt es nur für den Erstkäufer eine Gewährleistung. Hat das 2015/2016er Spectral 7.0ex irgendwelche Macken, die früher oder später ein Gewährleistungsfall werden könnten. Hätte nämlich ein Gebrauchtes in Aussicht.

Gruß
 
Gewährleistung oder Garantie? Garantie gibts keine für Gebrauchtkäufer.
Nach meinen Erfahrungen mit Canyon und Garantie sage ich mal, die kann man sich eh getrost in die Haare schmieren, wenn es nicht gerade ein offensichtlich aufgrund eines Materialfehlers verursachter Rahmenbruch ist - wie zB früher bei den brechenden Streben am Nerve AM.
Der Rest fällt ja unter Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, wie sieht es den bei Canyon überhaupt aus mit Garantie? Finde zum meinem Spectral al 8.0 garkeine Garantie Informationen in meinen Unterlagen.
 
Hallo, wie sieht es den bei Canyon überhaupt aus mit Garantie? Finde zum meinem Spectral al 8.0 garkeine Garantie Informationen in meinen Unterlagen.

GIDF!

7. Gewährleistung, Garantie, Rückgaberecht

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen.

(2) Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(3) Falls die Nacherfüllung gemäß Ziffer 7 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, bei gebrauchten, nach
Herstellerangaben geprüften oder gewarteten und wieder instandgesetzten Waren ein Jahr, falls der Kunde Verbraucher ist.

(5) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir unseren Kunden freiwillig ab dem Modelljahr 2008 eine Garantie von insgesamt 6 Jahren ab Lieferdatum (für frühere Modelljahre 5 Jahre) auf Canyon Rahmen, Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen sowie auf Mountainbikerahmen, jeweils mit Ausnahme von Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung/Anodisierung.

(6) Ohne Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gelten für die von uns freiwillig gewährte Garantie folgende zusätzliche Bedingungen:

(i) Die Garantie gilt nicht für Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch gemäß den auf unserer Website dargestellten Einsatzgebieten für das jeweilige Produkt, wie z.B.


  • Vernachlässigung des Produkts (ungenügende Pflege und Wartung;
  • Veränderungen am Rahmen oder der Gabel (z.B. Gravuren oder Lackierungen;
  • An- und Umbau zusätzlicher von uns nicht ausdrücklich freigegebener Komponenten oder Austausch der von uns verbauten Komponenten bei Auslieferung durch nicht gleichartige Komponenten
  • Sturz;
  • Überbelastung;
  • Sprüngen; oder
  • Überbeanspruchungen anderer Art.


(ii) Wir behalten uns vor, defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzen.

(iii) Bei einem erforderlichen Ersatz von Rahmen und/oder Gabeln ersetzen wir diese nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe, behalten uns jedoch bei Nichtverfügbarkeit Ersatz in anderer Farbe vor.

(iv) Unsere Garantieleistungen umfassen keine weitergehenden Leistungen (wie z.B. die Kosten für Montage und Transport) und etwaige zusätzliche Montage- oder Materialkosten infolge eines
zwischenzeitlichen Modellwechsels. Diese Kosten sind im Rahmen unserer freiwilligen Garantie vom Kunden zu tragen.

(v) Unsere freiwillige Garantie gilt nur für den Ersterwerber des Produktes.

(7) Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht, über das wir Sie gesondert belehren, räumen wir unseren Kunden freiwillig ein Rückgaberecht von 30 Tagen ein. Die Rückgabefrist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden und wird durch rechtzeitige Rückgabe der Ware innerhalb von 30 Tagen an uns gewahrt. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
 
GIDF!

7. Gewährleistung, Garantie, Rückgaberecht

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen.

(2) Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(3) Falls die Nacherfüllung gemäß Ziffer 7 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung, bei gebrauchten, nach
Herstellerangaben geprüften oder gewarteten und wieder instandgesetzten Waren ein Jahr, falls der Kunde Verbraucher ist.

(5) Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewähren wir unseren Kunden freiwillig ab dem Modelljahr 2008 eine Garantie von insgesamt 6 Jahren ab Lieferdatum (für frühere Modelljahre 5 Jahre) auf Canyon Rahmen, Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen sowie auf Mountainbikerahmen, jeweils mit Ausnahme von Lagerungen und Federbeinen sowie Schäden an der Lackierung/Anodisierung.

(6) Ohne Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gelten für die von uns freiwillig gewährte Garantie folgende zusätzliche Bedingungen:

(i) Die Garantie gilt nicht für Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch gemäß den auf unserer Website dargestellten Einsatzgebieten für das jeweilige Produkt, wie z.B.


  • Vernachlässigung des Produkts (ungenügende Pflege und Wartung;
  • Veränderungen am Rahmen oder der Gabel (z.B. Gravuren oder Lackierungen;
  • An- und Umbau zusätzlicher von uns nicht ausdrücklich freigegebener Komponenten oder Austausch der von uns verbauten Komponenten bei Auslieferung durch nicht gleichartige Komponenten
  • Sturz;
  • Überbelastung;
  • Sprüngen; oder
  • Überbeanspruchungen anderer Art.


(ii) Wir behalten uns vor, defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzen.

(iii) Bei einem erforderlichen Ersatz von Rahmen und/oder Gabeln ersetzen wir diese nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe, behalten uns jedoch bei Nichtverfügbarkeit Ersatz in anderer Farbe vor.

(iv) Unsere Garantieleistungen umfassen keine weitergehenden Leistungen (wie z.B. die Kosten für Montage und Transport) und etwaige zusätzliche Montage- oder Materialkosten infolge eines
zwischenzeitlichen Modellwechsels. Diese Kosten sind im Rahmen unserer freiwilligen Garantie vom Kunden zu tragen.

(v) Unsere freiwillige Garantie gilt nur für den Ersterwerber des Produktes.

(7) Neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht, über das wir Sie gesondert belehren, räumen wir unseren Kunden freiwillig ein Rückgaberecht von 30 Tagen ein. Die Rückgabefrist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden und wird durch rechtzeitige Rückgabe der Ware innerhalb von 30 Tagen an uns gewahrt. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt.


Besten Dank für die Info
 
Wie schon erwähnt wurde, sind die Garantieansprüche nicht übertragbar.
Die Gewährleistung ist in den meisten Fällen nur in den ersten 6 Monaten ab Kauf "nützlich", da du nach 6 Monaten beweisen musst, dass der aufgetretene Mangel schon beim Kauf bestand (sog. Beweislastumkehr). Nur bis 6 Monate nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war. Die Beweisführung ist in den meisten Fällen nur durch ein (teures) Gutachten möglich, so dass es selten wirtschaftlich ist.
Sobald ein gebrauchtes Bike also älter als 6 Monate ist und keine Mängel hat, stehst du kaum schlechter da als der Erstbesitzer. Die Garantieansprüche sind ja schon stark eingeschränkt.
 
Nun ja, die meisten Hersteller haben einen Ruf zu verlieren und sind kulant. Vom Spectral hatte ich meine Gabel bei Fox und das hintere LR bei DT Swiss. Beides nach mehr als 6 Monaten, ohne über Canyon direkt zu gehen.

Ride on, Kevin | www.HomeTrails.de
 
Jup, die Gewährleistung ist ja auch gesetzlich vorgeschrieben. Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, die nach belieben (nicht) gewährt oder eingeschränkt werden kann.
 
Hi.
Kann mir jemand von euch zufällig sagen wie breit beim (2014er) al. 6.0 der irridum Lenker war?


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
 
Moin,
Ich bräuchte ein neues Schaltauge.
Meins ist etwas verbogen, hab es zwar gerichtet aber meist ist das ja der Anfang vom Ende bei nem Schaltauge.
Welche Nummer brauch ich da beim 2015er Spectral mit Shimano Ausstattung?

Schaust 10 Sekunden in die Explosionszeichnung des Spectrals und wirst feststellen:
A1038715 RD-hanger # 27 for Shimano direct mount

Gruß
 
Hey Leute kann mir jemand von euch sagen ob die 34er fox im spektral mit 150mm geliefert wird? Meine sowas hier gelesen zu haben.
Angenommen sie kommt mit 140 mm Fw was kostet mich der Umbau auf 150 bzw. kann ich das alles selber machen. Verliere bei den Fox Gabeln ehrlich gesagt ein wenig den Überblick:confused:, die sind gefühlt alle anders. Vielen Dank
Gruß :bier:

Also bei meinen 2016 Spectral AL 8.0 mit der Fox 34 Factory schaut das ganze so aus...

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Hallo Hat von euch schon wer bei den Roam 30 Laufrädern hinten bei der Nabe die Lager Getauscht wenn ja wo habt ihr die denn her ??
oder welchen ersatz habt ihr Reingetan weil die Originalen sind nirgendwo Verfügbar

Danke
 
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