Hallo, mir wird mittlerweile klar dass wenn man ohne "richtige" Beleuchtung und Reflektoren fährt es beim Crash zu gravierenden versicherungstechnischen Folgen für den Fahrradfahrer führen kann.
Der Auto Fahrer wird durch den TÜV kontrolliert, somit ist er ziemlich gut abgesichert, aber jeder Fahrradfahrer muss selbst um die Straßentauglichkeit seines Fahrrads Sorge tragen.
Ich beschäftige mich seit ca. 2 Wochen mit dem Thema und es ist ziemlich Interessant und fast schon lächerlich wie penetrante Gesetzgebungen es gibt, man muss von "Z" Reflektoren bis hin zu Beleuchtung welche von der Europäischen Wirtschaftskommission erlaubt ist ausgerüstet sein, nur ist hierbei das Problem dass diese Kriterien nicht einmal voll ausgestattete Fahrräder vom Fahrradhändler erfüllen.
Ich möchte hiermit klären, was ist nötig um ein Fahrrad Juristisch sicher auf der Straße zu führen.
Mir fallen auf Anhieb.
Beleuchtung, vorne, hinten nach StVO
Reflektoren , vorne, hinten nach StVO
Reflektoren an den Pedalen
Reflektoren Speichen/Reifen
Falls das alles sein sollte dann jetzt einige Fragen.
-Ab wann genau ist Fornt- und Rücklicht StVO tauglich? Reicht eine bestimmte Helligkeit, oder muss diese Zertifiziert sein?
-Der hintere Reflektor muss ein "Z" Siegel haben, gilt dies auch für ältere Reflektoren? Da diese meist nur Wellen und andere Codes haben jedoch kein "Z"
-Welche Symbole muss der vordere Reflektor haben? habe nichts gefunden.
-Man kann auf den Reifen Ringförmige Reflektoren haben, meist kauft man die Reifen so, aber MTB Reifen haben diese nicht, dürfte man einen Reflektor-Streifen welches man gekauft hat auf den Reifen kleben? oder ist dieser einer Norm unterlegt?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
https://www.hella.com/daytimerunnin..._Regelung_87_Tagfahrlicht_Zusatz_DE_HELLA.pdf
Mir brennen die Augen..
Der Auto Fahrer wird durch den TÜV kontrolliert, somit ist er ziemlich gut abgesichert, aber jeder Fahrradfahrer muss selbst um die Straßentauglichkeit seines Fahrrads Sorge tragen.
Ich beschäftige mich seit ca. 2 Wochen mit dem Thema und es ist ziemlich Interessant und fast schon lächerlich wie penetrante Gesetzgebungen es gibt, man muss von "Z" Reflektoren bis hin zu Beleuchtung welche von der Europäischen Wirtschaftskommission erlaubt ist ausgerüstet sein, nur ist hierbei das Problem dass diese Kriterien nicht einmal voll ausgestattete Fahrräder vom Fahrradhändler erfüllen.
Ich möchte hiermit klären, was ist nötig um ein Fahrrad Juristisch sicher auf der Straße zu führen.
Mir fallen auf Anhieb.
Beleuchtung, vorne, hinten nach StVO
Reflektoren , vorne, hinten nach StVO
Reflektoren an den Pedalen
Reflektoren Speichen/Reifen
Falls das alles sein sollte dann jetzt einige Fragen.
-Ab wann genau ist Fornt- und Rücklicht StVO tauglich? Reicht eine bestimmte Helligkeit, oder muss diese Zertifiziert sein?
-Der hintere Reflektor muss ein "Z" Siegel haben, gilt dies auch für ältere Reflektoren? Da diese meist nur Wellen und andere Codes haben jedoch kein "Z"
-Welche Symbole muss der vordere Reflektor haben? habe nichts gefunden.
-Man kann auf den Reifen Ringförmige Reflektoren haben, meist kauft man die Reifen so, aber MTB Reifen haben diese nicht, dürfte man einen Reflektor-Streifen welches man gekauft hat auf den Reifen kleben? oder ist dieser einer Norm unterlegt?
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html
https://www.hella.com/daytimerunnin..._Regelung_87_Tagfahrlicht_Zusatz_DE_HELLA.pdf
Mir brennen die Augen..