Specialized Sammelthread - Teil 2

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Bitteschön. Ich habe leider etwas zu lange gezögert
 

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Den blauen Rahmen gibt es ja so als Frame-Kit nicht, also würd ich dementsprechend den Preis anpassen.Letztens ging so ein Rahmen in M für 2250,- weg... Das braucht Geduld.
Denken nur wohl eher wenige so. Vorallem nachdem es den ähnlichen oilslick 2019 als Frameset gibt.

https://www.troc-velo.com/cadre-cadre-vtt-rigide-specialized-epic-ht-s-works-1-1-2022868.htm
So wie hier um die 1.800 VHB für nen gebrauchten ist wohl eher realistisch.
In XL dann eher weniger.
 
Also das alte Stumpi HT ist ziemlich geil in XL. Wobei es auch nur ein 51er Sitzrohr hat...

Ich denk das epic xl ht würde auch gut aussehen.
 
Ich schreibe es noch einmal. Das Zauberwort heißt Wandlung, wenn Dein Fall als Gewährleistungsfall anerkannt wird, hast Du rechtlich alle Karten in der Hand, auch nach Ablauf der ersten sechs Monate. Du musst Dich dann nicht mit einer Lösung abspeisen lassen, die Dir u.U. nicht passt. Und das Recht bekommst Du auch, wenn Du unbedingt willst, nix mit Pech gehabt, nur, wenn man sich abwatschen lässt, dann vielleicht. Da der Vertragspartner auch nur der Händler und nicht S ist, wird der sich ganz genau überlegen, ob er eine rechtliche Auseinandersetzung mit Dir wünscht, oder Dir lieber ein Angebot macht, das Du akzeptieren kannst. Bei Kulanz sieht das wiederum freilich ganz anders aus.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in D ein Recht auf Austausch (das ist das Zauberwort) gibt, wenn der Austausch extrem beschwerlich ist, weil etwa die Rahmenfarbe nicht mehr vorhanden ist. In Ö hast du in diesem Fall das Recht auf Wandlung oder Preisminderung.
 
Recht auf Austausch (das ist das Zauberwort)
Soso das Zauberwort also... :p

In erster Linie gibt es bei Mängeln ein Recht auf Nacherfüllung (was z.B. unter anderen in Form eines Austausches erfolgen kann oder auch durch Reparatur) und wenn diese nicht erfolgreich ist ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung).
 
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Soso das Zauberwort also... :p

In erster Linie gibt es bei Mängeln ein Recht auf Nacherfüllung (was z.B. unter anderen in Form eines Austausches erfolgen kann oder auch durch Reparatur) und wenn diese nicht erfolgreich ist ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung).
Sag ich ja. Ist in Ö genauso. Zweiteilige Gewährleistung: Im ersten Schritt Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden. Im zweiten Schritt Preisminderung oder Wandlung.
 
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