Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Toll. Ist aber schon länger bekannt und steht außerhalb jeder Diskussion.
Ich hätte das - im Bezug auf das Betretungsrecht - gern geändert; genauso wie den §37.2 des Waldgesetzes BaWü.

Da hier das arrangieren mit dem Fakt das Pedelecs rechtlich Fahrräder sind gerne kritisiert wird.

Bin ich gespannt darauf wie deine Strategie wäre das zu ändern! Wie du es schaffst gegenüber der Fahrradbranche mit den Herstellern und abertausend Läden anzukommen.

Pedelecs sind ein Riesengeschäft. Bei uns sind fast alle Fahrradläden plötzlich durch die Decke gegangen und mussten vergrössern durch den E-Bike Boom.
Das weiss auch die Politik. Wir die gerne Trails fahren bekommen wenig gehör, die Fahrradbranche die Städtependler mit E-Bikes ausrüstet die bekommen alle Aufmerksamkeit.

Vergesst es. Pedelecs sind rechtlich Fahrräder und daran *wird* sich nicht ändern.
Sich dem Ziel zu verschreiben das zu ändern ist vielleicht lobenswert aber ohne jegliche Chance daran etwas zu ändern. Also entweder damit arrangieren oder oder die nächsten Jahre Windmühlen bekämpfen und auf ein Wunder hoffen. Aber bitte nicht versuchen den DIMB in einen aussichtslosen Kampf mit rein zu ziehen.
 
Jetzt stellt sich mir dann doch die Frage, die 2m gehören abgeschafft und es ist legitim sie zu ignorieren. Beim Pedelec hat der Gesetzgeber aber die Weisheit mit Löffeln gefressen?

Das ist vermutlich die Grundsatzfrage, die es hier zu klären gilt: Helfen uns die zusätzlichen Stimmen der E-MTBler mehr Druck im Hinblick auf das Waldgesetz auszuüben oder schaden Sie durch den zusätzlichen Nutzungsdruck auf Dauer und führen zu einem kompletten Bann.

Meine Meinung: Für mich persönlich ist Freizeit- und Sportaktivität mit motorischer Unterstützung ebenfalls sehr fragwürdig, ein Grund, weshalb ich auch Alpinski ablehne. Aber Strom kommt ja aus der Steckdose. Sich zumindest anteilig mit fossilen Brennstoffen zum Spaß durch den Wald zu bewegen finde ich echt schwierig- wäre der Strom in den E-MTB komplett "öko", sehe das für mich anders aus.
 
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Das einzige was passieren kann ist das Wege für alle Fahrräder gesperrt werden bzw 2-Meter-Regel auch in anderen Bundesländern kommt.
...mit Verweis auf den (angeblich?) zusätzlichen Nutzungsdruck durch die E-Bikes.
Fakt das Pedelecs rechtlich Fahrräder sind
Sie sind dem Fahrrad gleichgestellt. Das ließe sich im Hinblick auf das Betretungsrecht aber leicht ändern.
Das sich zumindest der baden-württembergische Gesetzgeber dann doch nicht sicher ist, ob die Gleichstellung dauerhaft haltbar ist, erkennt man ja schon daran, das er Pedelecs im NatSchG (§44) extra erwähnt:
§ 44
Schranken des Betretungsrechts

(zu § 59 Absatz 2 BNatSchG)

§ 59 Absatz 1 BNatSchG umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen. Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) ohne oder mit Anhänger, elektronischen Mobilitätshilfen nach § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung sowie Krankenfahrstühlen mit oder ohne Motorantrieb ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

Aber bitte nicht versuchen den DIMB in einen aussichtslosen Kampf mit rein zu ziehen.
Das kann kein vernünftiger Mensch wollen; mir würde es reichen, wenn sich die DIMB nicht aktiv für E-Bikes einsetzt. Das widerspricht ja auch der offiziellen Lesart "sind alles Fahrräder"...

Für alles andere werden die Verbände der Jäger und Grundbesitzer sorgen. Und wer denkt, das sich Industrie und Händler dafür interessieren, ob die von ihnen verkauften Produkte überhaupt einsetzbar sind befindet sich sowieso auf dem Holzweg; die werden sich da mit dem Sponsoring von ein paar MTB-Ghettos rauswinden.
 
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:lol:
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Der landesvater prüft doch immer noch, ob es sich bewährt.
....bis zum letzten Atemzug!
 

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Top Artikel in der BZ.
http://www.badische-zeitung.de/wand...sich-im-schwarzwald-immer-wieder-in-die-quere

Die Überschrift ist etwas unglücklich gewählt, aber der Beitrag arbeitet wirklich heraus wo die Konflikte liegen.

Dies geschieht in diesem Artikel aber leider recht unreflektiert und weitgehend ohne Lösungsansätze, so daß beim breiten Publikum, unterm Strich, leider nur wieder hängen bleibt: Mit den Mountainbikern gibt es immer Probleme! Daß es, wenn man rücksichtsvoll und freundlich miteinander umgeht, in 98% aller Fälle überhaupt keine Probleme gibt mit der gemeinsamen Nutzung von Waldwegen, ist anscheinend kein Zeitungs-Artikel wert.

Ich kenne die meisten Protagonisten des Artikels persönlich. Auch mit diesem militanten Rentner und Mountainbikehasser W. Posselt (dessen einzige Lebensaufgabe anscheinend darin besteht auf dem Bettlerpfad bei Sulzburg Mountainbiker schräg anzumachen), hatte ich es schon wiederholt zu tun.

Um solchen Leuten die Grundlage zu entziehen, muss die 2-Meter-Regel abgeschafft werden. Mit der derzeitigen grün-schwarzen Landesregierung in BW wird dies nicht mehr geschehen. Die nächsten Wahlen sind wohl leider erst im März 2021. Wer die Gesetzeslage ändern will, sollte sich gut überlegen wen er dann wählt.

Was mir aber Hoffnung macht sind jüngere Leute wie Mirko Bastian (erster Vorsitzender vom Schwarzwaldverein). Mirko fährt selbst intensiv Mountainbike, ist gegen die 2-Meter-Regel und entstaubt den Schwarzwaldverein von seinem alten, kleinkarierten Seppelhut-Image. :daumen:
 
Hallo! Mal ne kurze generelle Frage und haut mir ned gleich den Kopf runter falls dies schon angesprochen wurde, weil ich bin ned aus Baden Wuerttemberg.

Wenn es also solch eine Regelung gibt (2 Meter Regel oder aehnlich) wie wird die dann vollstreckt bzw. gibt es da eine Art Bussgeld Katalog?
Konnte da bisher nichts finden.
 
Die 2 Meter Regel wird in der Praxis ignoriert.

https://de.scribd.com/doc/148494585/Bikestudie-Schwarzwald-pdf
Seite 13: Anteil an MTB auf verbotenen Wegen 25-40%.

In der Praxis kommen vermutlich gelegentlich mündliche Verwarnungen vor. Verwarngelder sind mir in den letzten 5 Jahren nur 4 konkrete Fälle bekannt geworden. Dazu noch eine handvoll vom Hörensagen. Alle im niedrigen Bereich.

Die Bußgeldvorschriften hier: Beachte dass in schweren Fällen aber auch von den Regelsätzen nach oben abgewichen werden kann.

http://www.landesrecht-bw.de/jporta...000009885&doc.part=F&doc.price=0.0#focuspoint
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Die 2 Meter Regel wird in der Praxis ignoriert.


So ist es und das funktioniert ja auch im Normalfall problemlos. Etwaige Bussgelder sind auch nicht das Thema, zumal keine Behörde sich die dazu nötigen Kontrollen aufhalsen würde.

Das Hauptproblem - was hier ja auch schon oft diskutiert wurde - bleibt aber leider nach wie vor bestehen: Was, wenn tatsächlich auf einem "unerlaubten" Trail in BW etwas Schlimmes passiert? Wenn sich ein Biker schwer verletzt, oder gar - worst case - zu Tode kommt? In der durch die 2-Meterregel entstandenen rechtlichen Grauzone liegt das eigentliche Problem. Da geht es im Ernstfall um Versicherungsleistungen die nicht bewilligt werden und um horrende Schadensersatzansprüche.

Als ein Veranstalter der MTB-Touren, und Fahrtechniktrainings anbietet, möchte ich mich nicht in einen Rechtsstreit mit großen Versicherungen begeben müssen, sollte einem Teilnehmer, unglücklicherweise, auf einem Trail in BW etwas passieren. Das möchte wirklich keiner erleben! Und da nützen vermutlich dann auch irgendwelche Haftungsausschlusserklärungen im Zweifelsfall wenig.

Aber auch bei Privatpersonen die auf eigene Faust unterwegs sind könnte es passieren, daß Versicherungen im Ernstfall Zahlungen verweigern.
 
Damit eine Versicherung die Leistung verweigern kann, ist es aber notwendig das der eigentliche Unfall vorsätzlich verursacht wurde.
Eine ordnungswidriges Befahren eines gesperrten Weges steht damit in keinem Zusammenhang.
 
... und bei "vorsätzlich" beginnt schon die Grauzone: Hätte der Guide nicht wissen müssen, daß der Teilnehmer mit der Strecke überfordert ist? Hat er einen Unfall gar billigend in Kauf genommen? War der Teilnehmer zu 100% im Vorfeld umfassend informiert worden, was ihn da genau erwartet? War die Ausschreibung der Veranstaltung überhaupt zutreffend? Etc., etc.. Im Zweifelsfall findet sich da immer etwas.
 
... und bei "vorsätzlich" beginnt schon die Grauzone: Hätte der Guide nicht wissen müssen, daß der Teilnehmer mit der Strecke überfordert ist? Hat er einen Unfall gar billigend in Kauf genommen? War der Teilnehmer zu 100% im Vorfeld umfassend informiert worden, was ihn da genau erwartet? War die Ausschreibung der Veranstaltung überhaupt zutreffend? Etc., etc.. Im Zweifelsfall findet sich da immer etwas.
Die Punkte sind aber unabhängig von der 2m Regel.
 
Richtig, das gilt natürlich überall. Ich bin kein Jurist, aber ich kann mir gut vorstellen, sollte es in einem Personen-Schadensfall zu Rechtsstreitigkeiten vor Gericht kommen, wäre es bestimmt nicht förderlich für das Urteil, wenn auch noch zusätzlich Betretungsrechtsverstösse (oder wie auch immer man das nennt) hinzu kämen.
 
... und bei "vorsätzlich" beginnt schon die Grauzone: Hätte der Guide nicht wissen müssen, daß der Teilnehmer mit der Strecke überfordert ist? Hat er einen Unfall gar billigend in Kauf genommen? War der Teilnehmer zu 100% im Vorfeld umfassend informiert worden, was ihn da genau erwartet? War die Ausschreibung der Veranstaltung überhaupt zutreffend? Etc., etc.. Im Zweifelsfall findet sich da immer etwas.
Vorsatz wäre doch wohl nur gegeben wenn man mit der Absicht auf jeden Fall einen Unfall zu verursachen da jemanden lang schickt. Da man aber einem Guide wohl immer unterstellen wird er hätte ein Interesse daran seine Kunden wohlbehalten durch den Kurs zu bringen (allein schon aus Interesse an einer guten Reputation) wird man immer bei fahrlässig, und eben nicht vorsätzlich, landen.
 

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Heute in "Wer weiss denn sowas?":
Die 2-Meter-Regel in der Kategorie "Typisch Deutsch"

Und so tippen Mickie Krause und Elton auch auf Antwort "C", weil das mit dem Radfahren "Quatsch" ist.

Ab Minute 7:30

http://mediathek.daserste.de/Wer-weiß-denn-sowas/Die-Sendung-vom-8-Februar-2019/Video?bcastId=29322328&documentId=60096496

Anhang anzeigen 824270
Da sieht man's wieder: Da kommt man mit gesundem Menschenverstand nicht drauf! ...und nicht mal mit krankem :lol::bier:
 
Die drei Gründe die im Beitrag für die 2-Meter-Regel genannt werden sind auch super ...

1. keine Gefährdung von Tieren
2. keine schäden am Weg
3. keine Störung/Gefährund von Wanderern

Damit wäre/ist das Gesetz in mindestens 2 von der Gründen auf Unterstellungen begründet ... oder gibt es Statistiken wieviele Tiere jedes Jahr durch Radfahrer getötet werden ? Gibt es Statistiken wieviele km Wanderweg jedes Jahr von MTBler vernichtet werden ?
Man stelle sich vor man würde die gleichen Massstäbe an der Strassenverkehr anlegen ... es würde kein PKW und LKW mher fahren dürfen egal wie breit die Strasse !
 
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