Der landesvater prüft doch immer noch, ob es sich bewährt.Aber im Gesetz steht doch, dass man das nicht darf!
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Der landesvater prüft doch immer noch, ob es sich bewährt.Aber im Gesetz steht doch, dass man das nicht darf!
Toll. Ist aber schon länger bekannt und steht außerhalb jeder Diskussion.
Ich hätte das - im Bezug auf das Betretungsrecht - gern geändert; genauso wie den §37.2 des Waldgesetzes BaWü.
Jetzt stellt sich mir dann doch die Frage, die 2m gehören abgeschafft und es ist legitim sie zu ignorieren. Beim Pedelec hat der Gesetzgeber aber die Weisheit mit Löffeln gefressen?
...daran muss sich doch gar nichts ändern. Es muss nur ein Verbot für motorisierte Fahrzeuge im Wald konkretisiert werden.Vergesst es. Pedelecs sind rechtlich Fahrräder und daran *wird* sich nicht ändern.
...daran muss sich doch gar nichts ändern. Es muss nur ein Verbot für motorisierte Fahrzeuge im Wald konkretisiert werden.
...mit Verweis auf den (angeblich?) zusätzlichen Nutzungsdruck durch die E-Bikes.Das einzige was passieren kann ist das Wege für alle Fahrräder gesperrt werden bzw 2-Meter-Regel auch in anderen Bundesländern kommt.
Sie sind dem Fahrrad gleichgestellt. Das ließe sich im Hinblick auf das Betretungsrecht aber leicht ändern.Fakt das Pedelecs rechtlich Fahrräder sind
§ 44
Schranken des Betretungsrechts
(zu § 59 Absatz 2 BNatSchG)
§ 59 Absatz 1 BNatSchG umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen. Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) ohne oder mit Anhänger, elektronischen Mobilitätshilfen nach § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung sowie Krankenfahrstühlen mit oder ohne Motorantrieb ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
Das kann kein vernünftiger Mensch wollen; mir würde es reichen, wenn sich die DIMB nicht aktiv für E-Bikes einsetzt. Das widerspricht ja auch der offiziellen Lesart "sind alles Fahrräder"...Aber bitte nicht versuchen den DIMB in einen aussichtslosen Kampf mit rein zu ziehen.
....bis zum letzten Atemzug!Der landesvater prüft doch immer noch, ob es sich bewährt.
Top Artikel in der BZ.
http://www.badische-zeitung.de/wand...sich-im-schwarzwald-immer-wieder-in-die-quere
Die Überschrift ist etwas unglücklich gewählt, aber der Beitrag arbeitet wirklich heraus wo die Konflikte liegen.
Nicht, höchstens Schmährufe von Reitern und Gassigehern zählen, wobei die auch eher selten sind.wie wird die dann vollstreckt
Die 2 Meter Regel wird in der Praxis ignoriert.
Die Punkte sind aber unabhängig von der 2m Regel.... und bei "vorsätzlich" beginnt schon die Grauzone: Hätte der Guide nicht wissen müssen, daß der Teilnehmer mit der Strecke überfordert ist? Hat er einen Unfall gar billigend in Kauf genommen? War der Teilnehmer zu 100% im Vorfeld umfassend informiert worden, was ihn da genau erwartet? War die Ausschreibung der Veranstaltung überhaupt zutreffend? Etc., etc.. Im Zweifelsfall findet sich da immer etwas.
Vorsatz wäre doch wohl nur gegeben wenn man mit der Absicht auf jeden Fall einen Unfall zu verursachen da jemanden lang schickt. Da man aber einem Guide wohl immer unterstellen wird er hätte ein Interesse daran seine Kunden wohlbehalten durch den Kurs zu bringen (allein schon aus Interesse an einer guten Reputation) wird man immer bei fahrlässig, und eben nicht vorsätzlich, landen.... und bei "vorsätzlich" beginnt schon die Grauzone: Hätte der Guide nicht wissen müssen, daß der Teilnehmer mit der Strecke überfordert ist? Hat er einen Unfall gar billigend in Kauf genommen? War der Teilnehmer zu 100% im Vorfeld umfassend informiert worden, was ihn da genau erwartet? War die Ausschreibung der Veranstaltung überhaupt zutreffend? Etc., etc.. Im Zweifelsfall findet sich da immer etwas.
Da sieht man's wieder: Da kommt man mit gesundem Menschenverstand nicht drauf! ...und nicht mal mit krankemHeute in "Wer weiss denn sowas?":
Die 2-Meter-Regel in der Kategorie "Typisch Deutsch"
Und so tippen Mickie Krause und Elton auch auf Antwort "C", weil das mit dem Radfahren "Quatsch" ist.
Ab Minute 7:30
http://mediathek.daserste.de/Wer-weiß-denn-sowas/Die-Sendung-vom-8-Februar-2019/Video?bcastId=29322328&documentId=60096496
Anhang anzeigen 824270