Fahrradhändler/Trek verweigert die Garantie

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23. Juli 2018
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Hallo zusammen.

Bei meinem Trek Checkpoint ist mir letztens aufgefallen, dass eine der Gepäckträgerbefestigungen schief am Rahmen angeschweißt ist. Ich habe nun beim Händler einen Garantieantrag gestellt und dieser hat im Anschluss einen neuen Rahmen bestellt - bei dem derselbe Defekt auftrat. Nun hat mir der Händler mir angeblicher Rücksprache mit Trek einen weitere Garantiebearbeitung verweigert. Nun frage ich mich, welche Mittel mir zur Verfügung stehen, um zu meinem Recht (sprich einem vernünftig gebauten Rahmen zu kommen). Da würde ich mich sehr über Ratschläge freuen.
Hier sind Bilder, die das ganze demonstrieren:
Mein Originalrahmen:
vMo6KS2.jpg


Und hier der genau so fehlerhafte Austauschrahmen (Bild vom Händler):
O70I9cN.jpg
 
Garantie freiwillig
Gewährleistung Pflicht.
Wenn du also in den 2 Jahren bist (das der Mangel schon vom Anfang bestand ist ja nicht schwer zu beweisen) schreiben mit Gewährleistung und Fristsetzung an deinen Händler.
 
Garantie freiwillig
Gewährleistung Pflicht.
Wenn du also in den 2 Jahren bist (das der Mangel schon vom Anfang bestand ist ja nicht schwer zu beweisen) schreiben mit Gewährleistung und Fristsetzung an deinen Händler.

Ja, ist noch in der Gewährleistung. Ist höchstens 1 Jahr alt.
Edit: Der Händler hat mir die Garantie verweigert, da es angeblich keine funktionale Beeinträchtigung darstelle.
 
Wo ist das Problem? Bei jedem vernünftigen Gepäckträger ist die Aufnahme drehbar und passt deshalb an die Befestigung.
Das Ding ist nach unten weg gedreht. Sprich, mit einer Drehung der Gepäckträgeraufnahme ist es nicht getan. Man muss die Aufnahme des Gepäckträgers an dieser Stelle schon ordentlich verbiegen, damit man ihn da dran bekommt - sicherlich nicht im Sinne des Erfinders und bei einem 950€ Rahmenset absolut intolerabel!
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hilft nur massiv werden. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat ist im Vorteil. Mit gerichtlich eingeholten Gutachten geht das schnell in den mittleren vierstelligen Bereich.
 
Seit wann kann man denn die gewährleistung verweigern wenn offensichtlich ein Mangel besteht? Weise deinen Händler auf die gesetzliche Gewährleistung hin, das hat ja nichts mit garantie zu tun. Wenn er sich weiter querstellt dann würde ich es als erstes mit der verbraucherzentrale versuchen. Ansonsten findet sich vielleicht ein Anwalt über den Familien/Freundeskreis der ein nettes Schreiben aufsetzen kann. Der Mangel ist ja definitiv vorhanden, somit zieht dein Händler den kürzeren. Und was der mit Trek ausmacht ist völlig belanglos denn du hast einen Vertrag mit dem Händler, nicht mit Trek.
 
Der Händler soll dir mal zeigen ob und wo du einen Rahmen mit falsch angeschweißter Halterung bestellt hast.

Lass ihn doch einfach mal einen Gepäckträger montieren.

Verlange einen fehlerfreien Rahmen. Kann er ihn nicht liefern machst du den Kauf rückgängig da er dir kein fehlerfreies Produkt liefern kann.
 
Womöglich stellt sich eine Frage die hier wahrscheinlich niemand stellen wird.
Mag komisch klingen, aber ...

Also, zwei identische Rahmen die identische Fehler aufweisen. Bei denen man ja nur dann von Fehlern sprechen kann wenn in einer Dokumentation festgelegt ist in welchem(n) Winkel(n) die Gewindeösen zur Strebenmitte "zeigen".
Gibt es eine Dokumentation dies beschreibt?
Gibt es diese nicht, ist fragwürdig ob man auf einem Fehler bestehen kann.
Dann wird der Verbraucher leider nicht umhin kommen zu empfinden er bekäme gerade beim Urologen eine unfreiwillige Abtastuntersuchung im Analkanal. :eek:
 
Nö.
I.G.g. interessiert mich das doch überhaupt rein garnicht. Also eigentlich ...
Gibt es eine solche Dokumentation?
 
Wenn Trek einem Träger anbietet der passt , dann wäre das die Lösung

Eine Haltelasche krümmte andere gerade....
 
Wenn Trek einem Träger anbietet der passt , dann wäre das die Lösung

Eine Haltelasche krümmte andere gerade....
Nein das wäre keine Lösung, da der Sachmangel weiterhin besteht.
Das ist genauso wie wenn ein Ausmaler nen Fehler macht und meint: "Ja, stellens den Schrank davor, dann sehen sie es nicht".

Ich würde folgendes machen: Du musst dem Händler keine 2te Chance geben (dafür sind ja die primären Behelfe vorgesehen), ergo versuch zu wandeln...hätte auf so einen Vertragspartner keinen Lust (falls später Mal was sein sollte).

Würde Mal ganz sachlich mit ihm reden, wenn er rumrickt dann mit nem Rechtsmittel drohen :)
 
Also, zwei identische Rahmen die identische Fehler aufweisen. Bei denen man ja nur dann von Fehlern sprechen kann wenn in einer Dokumentation festgelegt ist in welchem(n) Winkel(n) die Gewindeösen zur Strebenmitte "zeigen".
Gibt es eine Dokumentation dies beschreibt?
Gibt es diese nicht, ist fragwürdig ob man auf einem Fehler bestehen kann.
Wenn das so gewollt ist, warum hat dann ein Austausch bei der ersten Reklamation stattgefunden?
Ich wiederhole mich, dadurch, dass bereits ein Austausch gemacht wurde, wurde der Fehler als Mangel anerkannt. Jetzt kann sich der Händler nicht mehr rausreden.
 
Wenn das so gewollt ist, warum hat dann ein Austausch bei der ersten Reklamation stattgefunden?
Ich wiederhole mich, dadurch, dass bereits ein Austausch gemacht wurde, wurde der Fehler als Mangel anerkannt. Jetzt kann sich der Händler nicht mehr rausreden.
Lass ihn doch- der ist anscheinend immer noch von seiner Prostataubtersuchung komplett entzückt oder verstört, sonst kann man nicht so einen Mist schreiben.

Das Bild alleine schaut nach nem Mangel aus- das Ding sitzt da echt schief drinnen.
 
Wenn das so gewollt ist, ...
Von "so gewollt" ist nirgends die Rede.
O.K. die Aussage
Womöglich stellt sich eine Frage die hier wahrscheinlich niemand stellen wird.
Mag komisch klingen, aber ...

Also, zwei identische Rahmen die identische Fehler aufweisen. Bei denen man ja nur dann von Fehlern sprechen kann wenn in einer Dokumentation festgelegt ist in welchem(n) Winkel(n) die Gewindeösen zur Strebenmitte "zeigen". ..
zu verstehen erfordert natürlich beim Lesen durchaus auch etwas Auffassungsgabe.
 
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