Komisches Verhalten bei Fahrrad.de

Sagt wer ? Bist du Richter , oder hast einen Lehrstuhl an einer Jus Uni ? Oder ist das nur den pers. Rechtsempfinden ?
Wahrscheinlich persönliches Rechtsempfinden bzw. das was sich ein vernünftiger Mensch im Internet anlesen kann. Hast du denn mehr zu bieten oder geht's einfach nur um "Contra"?
 
Es entwickelt sich jetzt doch noch eine ernstzunehmende Diskussion.

BGB 433

Ich möchte dem Verkäufer sehr gerne die gekaufte Sache zum vereinbarten Kaufpreis abnehmen. Preis für Porto zahle ich natürlich.

Kennt jemand einen Gesetzestext der dagegen spricht oder dem Versender erlaubt vom Vertrag zurückzutreten?
 
Sorry dass ich nicht auf sämtlichen geistigen Sondermüll eingehe der hier so abgeladen wurde.

Danke an die, die sich konstruktiv geäußert haben, insbesondere für die letzten beiden Links.

Mein sachliches Fazit:

Ein Internet-Megastore ist im Jahr 2019 nicht in der Lage ein unzustellbares Paket noch einmal neu zu verschicken (und dafür eine Rechnung zu stellen) weil es technisch nicht möglich ist (!) und kann keine Lösung anbieten um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Oder er möchte sie einfach nicht erfüllen.

Und grob geschätzt 4/5 des IBC-Forums findet das vertretbar oder finden es peinlich dass man sich das nicht gefallen lässt.

What the hell...
 
Wahrscheinlich persönliches Rechtsempfinden bzw. das was sich ein vernünftiger Mensch im Internet anlesen kann. Hast du denn mehr zu bieten oder geht's einfach nur um "Contra"?
Ich habe dir weder widersprochen noch zugestimmt . Mich imteressiert nur ob deine Meinung dazu einen fachlichen Hintergrund hat . Denn währe alles was so zum Verandthema im Internet zu lesen ist klar u. eindeutig währe so manches einfacher .
Aber der TE kann ja ( theoretisch ) ein Gericht bemühen .
 
Der kaufvertrag ist ja einseitig personengebunden (auf käuferseite) und nicht an die lieferadresse. Ich kann mir prinzipiell alles hinliefern lassen wo ich will solange es eine postialische anschrift hat. Die (falsche) lieferadresse ändert nichts an der natürlichen person mit der der händler den vertrag eingegangen ist. Ein verkäufer kann auch nicht so einfach einen kaufvertrag stornieren weil die ware nicht zugestellt werden konnte.
 
Sorry dass ich nicht auf sämtlichen geistigen Sondermüll eingehe der hier so abgeladen wurde.

Danke an die, die sich konstruktiv geäußert haben, insbesondere für die letzten beiden Links.

Mein sachliches Fazit:

Ein Internet-Megastore ist im Jahr 2019 nicht in der Lage ein unzustellbares Paket noch einmal neu zu verschicken (und dafür eine Rechnung zu stellen) weil es technisch nicht möglich ist (!) und kann keine Lösung anbieten um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Oder er möchte sie einfach nicht erfüllen.

Und grob geschätzt 4/5 des IBC-Forums findet das vertretbar oder finden es peinlich dass man sich das nicht gefallen lässt.

What the hell...
Dann setz dein Recht halt durch, anstatt hier weiter rum zu jammern!
Oder geht es doch nur darum, der Oberschlaujammerer zu sein?
 
Ein Internet-Megastore ist im Jahr 2019 nicht in der Lage ein unzustellbares Paket noch einmal neu zu verschicken (und dafür eine Rechnung zu stellen) weil es technisch nicht möglich ist (!) und kann keine Lösung anbieten um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Oder er möchte sie einfach nicht erfüllen.

Und grob geschätzt 4/5 des IBC-Forums findet das vertretbar oder finden es peinlich dass man sich das nicht gefallen lässt.

What the hell...
Ich denke eher, dass sie es halt versuchen, da die Marge durch den zusätzlichen Aufwand und das ohnehin günstige Sonderangebot schon ziemlich aufgebraucht sein wird. Vermute mal, die wenigsten bestehen hier auf ihr Recht, da sie es nicht wissen.
 
Sorry dass ich nicht auf sämtlichen geistigen Sondermüll eingehe der hier so abgeladen wurde.

Danke an die, die sich konstruktiv geäußert haben, insbesondere für die letzten beiden Links.

Mein sachliches Fazit:

Ein Internet-Megastore ist im Jahr 2019 nicht in der Lage ein unzustellbares Paket noch einmal neu zu verschicken (und dafür eine Rechnung zu stellen) weil es technisch nicht möglich ist (!) und kann keine Lösung anbieten um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen. Oder er möchte sie einfach nicht erfüllen.

Und grob geschätzt 4/5 des IBC-Forums findet das vertretbar oder finden es peinlich dass man sich das nicht gefallen lässt.

What the hell...
Ob es technisch nicht möglich ist wage ich zu bezweifeln, und selbst wenn ist die technische nichtdürchbarkeit nicht dein problem. Dein vertrag bleibt bindend.
Andernfalls könntest du dich darauf berufen das der fehlende buchstabe aus technischen gründen nicht anwählbar war;):D
 
"Aus technischen Gründen ist leider kein direkter Neuversand möglich."
"Bitte beachte, dass eingelöste Rabatte des Black Fridays bei Neubestellung nicht erneut berücksichtigt werden können. Bitte beachte, dass der Gutschein nicht mehr gültig ist und wir diesen bei deiner Bestellung nachträglich nicht hinzufügen können."
Also das würd mir stinken glaub ich
 
Bei Fahrrad.de resp. bikester.ch bestelle ich aus Prinzip nichts mehr. Erstens halten die grundsätzlich die Liefertermine in der Schweiz (die sie selbst angeben) nicht ein. Zweitens ist das Personal dort dermassen inkompetent, dass ein Anruf auf die Hotline sinnlos ist. Mailanfragen werden auch nur nach Lust und Laune beantwortet. Dann lieber bike-components. Da weisst du wenigstens woran du bist...

Genau! Campz.de/bruegelmann/fahrrad.de alles ein Verein.
Inkompetenz in Reinkarnation. Kannst bestellen was du willst mit "lieferbar". 7 Tage bis der Käse raus geht sind völlig normal. Dann liegt es zig Tage im Startpaketzentrum und am Ende hast du lieferbare Ware nach rund 8-10 Tagen innerhalb Deutschlands!

Preise brauchen wir nicht von anfangen. Selbst mit 20-25% findet man quasi immer nen shop der das grundsätzlich als Preis angibt, da teilweise Preise die über dem UVP auf Herstellerseite angegeben sind als Fantasie UVP dranschreibt...

Bloss nie per Rechnung da zahlen (Klarna damals?!!) 6 Wochen und zig Anrufe bis das Geld bei retouren wieder zurück ist.

Auch sonst Retourenbearbeitung dauert so lange wie Lieferung.

Den Vogel abgeschossen hatten sie aber jetzt mit dem Newsletter. Ich habe mich mindestens 4× abgemeldet. Und zwar richtig, endgültig. Keine Pausierung. Jedesmal auch die Bestätigung bekommen. Wurde täglich auch mehrfach weiter zugespamt. Höfliche Bitte um Einstellung wurde abgetan mit diese Emailadresse hätten sie ja gaaaaarnicht mehr im Newsletter. 2 Stunden später war die nächste mail da.
Nachdrücklich gebeten jetzt ein Ende zu machen. Nächste spammail und Ignoranz. Ok mit Anwalt gedroht bezüglich Löschung aller meiner Kundendaten und DSGVO und zwar an beide emailadressen von denen. Ignoranz und 2 weitere Spammails.
Schnauze voll, zig Chancen hatten sie. Meldung an die zuständigen vonwegen DSGVO getätigt. Schwupps war Ruhe im Karton.

Für mich ist das der unseriöseste online shop im ganzen Internet. Alleine diese Aufteilung unter 2 urls und der Quark. Dann diese Ignoranz und Inkompetenz. Dazu die rotzfreche Preispolitik.
Die sehen mich nie wieder, haste nur Theater mit denen.
 
Das Problem hier im Forum bei Rechtsfragen ist, dass immer gleich die Rechtsgefühl Experten Fraktion auftaucht, für die generell immer der Käufer der Dumme ist und der arme Händler im Recht, ungeachtet jeder Gesetzeslage.
Hat glaub ich auch etwas mit Egoismus zu tun, weil sie meinen dann selbst höhere Preise zahlen zu müssen.

Der Kaufvertrag besteht, spätestens seit Versand der Ware oder Rechnungserstellung und Fahrrad.de muss liefern.
Da die Kosten der fehlgeschlagenen Lieferung kaum 80 Euro betragen werden, würde ich an deiner Stelle den Link von Schwaderzenka an Fahrrad.de schicken und auf eine Zweitlieferung bestehen. Ein Rechtstreit wird sich aber nicht lohnen, wenn sie nicht mitspielen.
Leider versuchen viele Händler ihre eigenen Gesetze zu machen, solang genug Kunden mitspielen. Dass viele ihre Rechte nicht kennen und dann sogar andere auch dahin treiben wollen, sieht man ja auch immer hier im Forum.
 
Für mich steht fest: Der TE hat es selbst verbockt, in dem er sich bei der Lieferadresse vertippt hat. Würde ich unter "shit happens" verbuchen.
Jetzt ist er beleidigt weil der Zusteller von DHL seinen (nicht den von DHL) Fehler nich korrigiert hat. Der Zusteller muß das Paket einscannen und das geht halt nur an der richtigen Lieferadresse. Das der Lieferant nicht einfach einen neuen Aufkleber mit der geänderten Adresse ausdruckt, dürfte an seinem Buchhaltungssystem liegen. Jedes zurück gelieferte Paket liegt im Wareneingang, muß also zum Versand erneut gebucht werden. Ebenso fällt erneut Porto an. Wer trägt denn die Kosten? Der TE sicherlich nicht freiwillig und wenn doch, wie will er sie denn bezahlen?
 
Ich denke eher, dass sie es halt versuchen, da die Marge durch den zusätzlichen Aufwand und das ohnehin günstige Sonderangebot schon ziemlich aufgebraucht sein wird. Vermute mal, die wenigsten bestehen hier auf ihr Recht, da sie es nicht wissen.
Ich(!) denke, dass man sich die 30 DIN A4 Seiten in 8 Punkt Schrift des Kaufvertrages durchlesen müsste, um zu verstehen, ob der Käufer hier eine Chance hätte, etwas einzufordern. Es reicht eine einfache Klausel, wonach der Rabatt nur für die am BLACK Friday getätigten und auch durch Übergabe komplettierten Verkäufe gilt und es geht nichts mehr. Da wir alle hier nicht wissen, was Fahrrad.de an Bedingungen aufgestellt hat und auch mein Zauberkürbis derzeit im Urlaub ist, der mir ansonsten hätte vielleicht mit seiner Glaskugel aushelfen können, ist es müßig, hier zu diskutieren. Der Käufer kann natürlich einen Anwalt beauftragen, der dann alles studiert. Bevor er das tut wäre es aber notwendig, die Bedingungen zu kennen, sonst ist es pure Geld Verschwendung. Am besten wäre natürlich, wenn Fahrrad.de kulant wäre, denn gute Werbung ist der Fall hier sicher nicht.
 
Ich(!) denke, dass man sich die 30 DIN A4 Seiten in 8 Punkt Schrift des Kaufvertrages durchlesen müsste, um zu verstehen, ob der Käufer hier eine Chance hätte, etwas einzufordern. Es reicht eine einfache Klausel, wonach der Rabatt nur für die am BLACK Friday getätigten und auch durch Übergabe komplettierten Verkäufe gilt und es geht nichts mehr.

Genau das ist doch u.A. das Problem: die AGBs sind vielfach ein Witz und z.B. in dem von mir in Betrag #6 oder so geschilderten Fall (bike components) auch noch "wechselnd je nach Auftragsstatus".

Und du möchtest jetzt noch "Seite 31" hinzufügen wo verklausuliert steht "Nur die bei Vollmond versandten Pakete im Himmelskreis des Stiers unterliegen einem Rabatt von 20% in keinem Fall aber 17% mehr als der zu dem Zeitpunkt gültige Diskontsatz zur Tagesmitte und bei falscher Lieferadresse"?

Und das bitte dann als Liste die für alle Aktionen des ganzen Jahres gültig ist, weil wer möchte schon bei wirklich jeder neuen Bestellung 31 Seiten lesen?
 
Genau das ist doch u.A. das Problem: die AGBs sind vielfach ein Witz und z.B. in dem von mir in Betrag #6 oder so geschilderten Fall (bike components) auch noch "wechselnd je nach Auftragsstatus".

Und du möchtest jetzt noch "Seite 31" hinzufügen wo verklausuliert steht "Nur die bei Vollmond versandten Pakete im Himmelskreis des Stiers unterliegen einem Rabatt von 20% in keinem Fall aber 17% mehr als der zu dem Zeitpunkt gültige Diskontsatz zur Tagesmitte und bei falscher Lieferadresse"?

Und das bitte dann als Liste die für alle Aktionen des ganzen Jahres gültig ist, weil wer möchte schon bei wirklich jeder neuen Bestellung 31 Seiten lesen?

Du mußt die AGBs ja nicht anerkennen und kannst woanders bestellen oder du akzeptierst sie und mußt damit leben oder du kaufst beim örtlichen Händler, wo halt nicht geiz geil ist.
 
Schön, dass es so reflektierte Menschen wie dich gibt! :daumen: :lol:

ja , finde ich auch

Zu Deinem Fall bei bike components: Die sind sehr wohl in der Lage das Paket mit einem neuen Aufkleber erneut abzuschicken. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja , finde ich auch

Zu Deinem Fall bei bike components: Die sind sehr wohl in der Lage das Paket mit einem neuen Aufkleber erneut abzuschicken. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
SIE wiederum sind aber auch dazu in der Lage, sich Sachen via Paypal zahlen zu lassen und nach 4! Tagen festzustellen: Ach, sorry, Artikel gar nicht mehr verfügbar. Hätte ich ja auch einklagen können. War auch nur so ein Lockangebot. Habe mit so ziemlich allen Onnlinehändlern schon spezielle Erfahrungen gemacht, da ist keiner 100%ig.
 
ja , finde ich auch

Zu Deinem Fall bei bike components: Die sind sehr wohl in der Lage das Paket mit einem neuen Aufkleber erneut abzuschicken. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
R2 ebenfalls. Die bekommen es sogar hin bei bestellungen die über email stattfinden einen betrag x ohne angabe von rechnungsnummern oder dergleichen zuzuordnen. Letztens selbst erst gemacht.
bei fahrrad. De wird es eher darauf hinauslaufen das die keinen bock haben. Nützt aber nichts. Der kunde hat ware x zu preis y gekauft. Den zusätzlichen aufwand durch den doppelten versand und andere entstandenen kosten dürfen sie natürlich dem kunden aufdrücken. Dhl trifft hier meiner meinung nach keine schuld.
 
Und du möchtest jetzt noch "Seite 31" hinzufügen wo verklausuliert steht "Nur die bei Vollmond versandten Pakete im Himmelskreis des Stiers unterliegen einem Rabatt von 20% in keinem Fall aber 17% mehr als der zu dem Zeitpunkt gültige Diskontsatz zur Tagesmitte und bei falscher Lieferadresse"?
:lol::D

Auch zwei Anwälte spezialisiert auf Onlinehandel werden hier zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen. Lasst es doch gut sein.:i2:
 
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