Hierzu der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 16.06.1975 - 21-VII-73, 23-VII-73, 26-VII-73, Vf. 13-VII-74 (Rd.Nr. 94):

„Mit dem vom Verfassungsgeber klar zum Ausdruck gebrachten Zweck des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV, die Erholung in der freien Natur und den Genuss der Naturschönheiten zu ermöglichen, lässt es sich nicht vereinbaren, dieses Recht zu beschränken auf Wanderer und Spaziergänger und andere Möglichkeiten des Naturgenusses von vornherein auszuschließen. Es ist zwar einzuräumen, dass die meisten der Erholungsuchenden und Naturfreunde die freie Natur zu Fuß betreten werden. Der in einem umfassenden Sinne zu verstehende Schutzbereich des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV würde jedoch - bezogen auf die heutigen Verhältnisse und Möglichkeiten der Erholung in der freien Natur - zu sehr eingeengt, würden nicht auch andere natürliche und herkömmliche Fortbewegungsarten des Menschen mit erfasst. Auch das Bayer. Naturschutzgesetz selbst trägt dem Rechnung, indem es Radfahrer, Skifahrer und Schlittenfahrer dem Kreis der erholungssuchenden Wanderer gleichstellt (vgl. Art. 27 Abs. 2, Abs. 1, Art. 29 BayNatSchG).“
 
6.5 Schlusswort

Auf die Frage, ob es seiner Ansicht nach eine besondere bayerische Mentalität gäbe antwortete der damalige Botschafter Bayerns in Ungarn, Gabriel A. Brennauer im Interview der Süddeutschen Zeitung vom 28. April 2009:

Ja. "Leben und leben lassen", verbunden mit "Mir san mir - und wea ko dea ko".
Schade irgendwie das schon Schluß ist ....es war auf jeden Fall sehr sehr interessant...Vielen Dank dafür 👍ich habe viel gelernt 👍. Oder wie Lothar sagen würde "again what learned"

Was aber wie man sieht auch die Süddeutsche nicht kann, ist bairisch schreiben, des heißt "wer ko der ko" :D...aber immerhin schreibt sie nicht wie der FCB "mia san mia" :wut:
 
Auch das Bayer. Naturschutzgesetz selbst trägt dem Rechnung, indem es Radfahrer, Skifahrer und Schlittenfahrer dem Kreis der erholungssuchenden Wanderer gleichstellt
....soweit sie sich auf "geeigneten" Wegen bewegen.
Ich verstehe das dann so, dass Wanderer weitgehend uneingeschränkt betreten dürfen, der Rest nur auf "geeigneten" Wegen...passt scho, ist aber nicht gleichgestellt.
Und hätten die doch nur das Wort "geeignet" gestrichen, es wäre alles einfachero_O
 
Und hätten die doch nur das Wort "geeignet" gestrichen, es wäre alles einfacher
Die Vertreter der Natursportler wollten es nicht einfach und haben deswegen die Aufnahme dieses Passus in die Waldgesetze der Länder ausdrücklich empfohlen:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Down...ehlungen WaSEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Bund und Länder schreiben sinngemäß vor, dass Radfahren in der freien Landschaft einschließlich Wald auf Straßen und auf geeigneten Wegen gestattet ist.
 
Aus 4.3.4:
...
Die dortige Einlassung:
Das Radeln ist dem Betreten zu Fuß insoweit gleichgestellt, als dies auf geeigneten Wegen geschieht (Art. 28 Abs. 1, Art. 30 Abs. 2 BayNatSchG).
ist natürlich auch nicht richtig dargestellt, denn das Radfahren gehört gemäß Art. 29 BayNatSchG zum Betreten - ganz ohne "insoweit".
 
Die Vertreter der Natursportler wollten es nicht einfach und haben deswegen die Aufnahme dieses Passus in die Waldgesetze der Länder ausdrücklich empfohlen:

Zu denken geben sollte auch, dass die Fehlinterpretation über „geeignete Wege“
schon in Gesetzen anderer Bundesländer zu finden ist. In Sachsen-Anhalt wurde
dieser Irrtum allerdings mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes vom 25.
Februar 2016 wieder behoben.

Passend hierzu hat nun auch der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt in der Begründung zur Novellierung 2015 des dortigen Landeswaldgesetzes ausgeführt (Drucksache 6/4449 v. 07.10.2015):
„Absatz 2 schränkt das Befahren mit Fahrrädern, Krankenfahrstühlen oder anderen Fahrzeugen ohne Motorkraft auf Wege ein. Auf die Eignung der Wege wird dabei im Unterschied zum bisherigen FFOG nicht mehr abgestellt. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht geeignete Wege auch nicht befahren werden.

Diese Erkenntnis ist halt anscheinend noch nicht überall angekommen.
 
Der Högl in Ainring ist auch immer wieder in den Medien. Vor allem weil dieser überaus stark von Österreichern frequentiert wird. Österreichische Vereine (auch Alpenverein) machen dort Vereinsausfahrten, ein österreichischer Shop bietet dort Techniktrainings an und sogar der Tourismus der österr. Grenzgemeinde Wals wirbt mit der dortigen MTB-Infrastruktur.
Und: er ist recht schnell und ohne Auto von der Stadt Salzburg aus erreichbar. In der Stadt Salzburg bzw. Umgebung gibts keine legale MTB-Möglichkeit (nicht einmal eine freigegebene Forststraße), was natürlich das Problem auch noch weiter verschärft.

Der Artikel ist leider generell sehr einseitig geschrieben. Bei der Begehung offenbar auch kein Vertreter der MTBler dabei. Der problematische Trail (und mehr oder weniger auch der einzige Trail) ist ein markierter Wanderweg mit mehreren Forststraßensegmenten und Rückegasse dazwischen. Der markierte Wanderweg zweigt dann im Mittelteil sehr unscheinbar ab (wenig begangen), der untere Teil ist dann "wild", wobei der Weg von der Beschaffenheit, dem Aussehen und der Art keinerlei Unterschied zum oberen Teil aufweist, und auch von Wanderern und Trailrunnern ebenso vorrangig benützt wird.

Die wenigen (stufenhohen) Sprünge die im Wanderweg waren wurden abgegraben. Anlieger ist genau ein einziger vor 2 Jahren gebaut worden. Der wurde aber halt auch nie abgegraben ...

Wohin die Reise gehen soll, bzw. sich manche Leute wünschen wird im Artikel klar: Die Leute sollen auf Forststraßen bleiben. Die Probleme bzgl. des fehlenden Angebotes werden ignoriert. Diese Kopf in den Sand Politik wird halt nächstes Jahr im Frühling dann wieder zu weiteren Artikel führen ...

Und der Artikel so geschrieben, als würden MTBler hier irgendwas Illegales machen.
 

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  • Högl: Ministerin Kaniber knöpft sich einen Biker vor - Ainring.pdf
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Solche Termine der Land- und Forstwirtschaftsministerin sind vor allem folgender Begebenheit geschuldet:

Befremdlich und alarmierend zugleich sind die Aussagen einiger Verbandsvertreter der Alm- und Alpwirtschaft, die sich öffentlich gegen das von der Verfassung verbürgte Grundrecht aussprechen und das Betretungsrecht als "dickes Brett", dass es anscheinend nicht nur zu bohren, sondern zu durchbrechen gilt, bezeichnen.

In dieser Gemengelage aus Lobbyismus, Falschinformationen und einer, insbesondere auch von öffentlichen Stellen geschürten, aber unbegründeten Angst vor Haftungsfällen, wird derzeit alles zum Anlass genommen, das nur irgendwie geeignet erscheint, die Erholung in freier Natur und dabei insbesondere das Radfahren öffentlich in ein schlechtes Licht zu rücken. Insoweit täte man gut daran möglichst wenig Anlass zu geben und die vorhandenen Wege (natürlich nicht nur die Forststraßen) zu nutzen und zu belassen wie sie sind (Fahre nur auf Wegen und hinterlasse keine Spuren).

Hier gibt es ein aktuelles Bild vom Högl, das zuversichtlich stimmt, dass sich, auch mit Hilfe der Gemeinde und etwas Vernunft, das Verhältnis zu den örtlichen Wald- und Grundbesitzern entspannen lässt. IMG-20201013-WA0000.jpg
Auf Instagram und auf Facebook kann man Frau Staatsministerin Kaniber auch mit einem Schild in der Hand sehen, das sicherlich nirgends - egal auf welcher zweifelhaften Grundlage man es aufstellen möchte - konsensfähig ist, es sei denn man möchte sich innerstädtisch bei der Autolobby (womit man dieser auch Unrecht täte) beliebt machen.
 
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Danke für den Hinweis bzgl. Facebookpostings – das Schild mit dem Fahrverbot unter 2m wird wohl ihr Plan sein das durchzusetzen – bzw. irgendwie landesweit rechtlich haltbar zu machen, was es derzeit ja nicht ist. Die Falschmeldungen und Halbwahrheiten bzw. bewusstes Weglassen von den gesetzlich korrekten Infos, sind halt sehr mühsam, bzw. tragen nur zum größeren Konfliktpotential bei.

Dein Bild vom Högl mit dem aktuellen dimb-Schild stimmt zwar, allerdings wurde gleichzeitig dort nach dem Schild (wo es in den Wald hineingeht) auch eine Sperre errichtet. Das Tor mindert die Geschwindigkeit wo leider ein paar Radfahrer tatsächlich Probleme verursacht haben, und das finde ich auch einen guten Kompromiss für alle Seiten. Problematisch ist dann eher die allgemeine Sperre neben dem Tor wo es wieder in den Trail hineingeht. Rechtlich mag diese Maßnahme ja okay sein – lösungsorientiert ist sie definitiv nicht. Der Weg wurde ja auch von Wanderern stark benützt, weils der direkte Weg von der Kneippanlage Richtung Ulrichshögl war, und die Forststraße auch nicht jeder nützen will. Das hat nicht einmal 24 Stunden gedauert, bis nebenbei auf der Wiese ein neuer Weg erkennbar war ...

Wer als Radfahrer bei dieser Absperrung ausweicht und den vorhandenen Weg befahren will, hat dann weiter unten beim Ausgang des Weges bzw. Kreuzungseinfahrt in den Querweg eine weitere (eher unangenehme) Sperre im Bremsweg.

Mit Sicherheit keine dauerhafte Optimallösung angesichts der hohen Radfahrer-Frequenz am Högl.


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Der Högl in Ainring ist auch immer wieder in den Medien. Vor allem weil dieser überaus stark von Österreichern frequentiert wird. Österreichische Vereine (auch Alpenverein) machen dort Vereinsausfahrten, ein österreichischer Shop bietet dort Techniktrainings an und sogar der Tourismus der österr. Grenzgemeinde Wals wirbt mit der dortigen MTB-Infrastruktur.
Und: er ist recht schnell und ohne Auto von der Stadt Salzburg aus erreichbar. In der Stadt Salzburg bzw. Umgebung gibts keine legale MTB-Möglichkeit (nicht einmal eine freigegebene Forststraße), was natürlich das Problem auch noch weiter verschärft.

Der Artikel ist leider generell sehr einseitig geschrieben. Bei der Begehung offenbar auch kein Vertreter der MTBler dabei. Der problematische Trail (und mehr oder weniger auch der einzige Trail) ist ein markierter Wanderweg mit mehreren Forststraßensegmenten und Rückegasse dazwischen. Der markierte Wanderweg zweigt dann im Mittelteil sehr unscheinbar ab (wenig begangen), der untere Teil ist dann "wild", wobei der Weg von der Beschaffenheit, dem Aussehen und der Art keinerlei Unterschied zum oberen Teil aufweist, und auch von Wanderern und Trailrunnern ebenso vorrangig benützt wird.

Die wenigen (stufenhohen) Sprünge die im Wanderweg waren wurden abgegraben. Anlieger ist genau ein einziger vor 2 Jahren gebaut worden. Der wurde aber halt auch nie abgegraben ...

Wohin die Reise gehen soll, bzw. sich manche Leute wünschen wird im Artikel klar: Die Leute sollen auf Forststraßen bleiben. Die Probleme bzgl. des fehlenden Angebotes werden ignoriert. Diese Kopf in den Sand Politik wird halt nächstes Jahr im Frühling dann wieder zu weiteren Artikel führen ...

Und der Artikel so geschrieben, als würden MTBler hier irgendwas Illegales machen.

Kaniber: "Dass man als Mensch hergeht und proaktiv Wald zerstört, da verschlägt‘s mir die Sprache."

Diese Karte zeigt Waldstörungen (verloren gegangener Wald), 30m genau, das waren in diesem Umfang bestimmt nicht die MTB'ler.

https://corneliussenf.users.earthengine.app/view/european-disturbance-map
 
Die Falschmeldungen und Halbwahrheiten bzw. bewusstes Weglassen von den gesetzlich korrekten Infos, sind halt sehr mühsam, bzw. tragen nur zum größeren Konfliktpotential bei.

Das trifft auch auf das Schild zu, welches hier in der Gegend fast an jedem Trail hängt. Soweit ich das hier verstanden habe, ist der erste Punkt der Begründung schonmal falsch, da das entscheidende Wort "geeignet" weggelassen wurde. Abgesehen davon, dass man keine Bauwerke errichten soll, sind die restlichen Punkte auch ehr allgemein gehalten bzw. treffen bei einigen Trails nichtmal zu (z.B. Wasserschutzgebiet). Einige Wanderer lesen das Schlild und fühlen sich dann gleich verpflichtet ihr neu gewonnenen Wissen an den nächsten Biker weiter zu geben indem sie ihn belehren was er im Wald zu tun und zu lassen hat... Hab schon überlegt ein entsprechendes Antwortschreiben zu verfassen und neben hin zu hängen :p

Achtung Downhillfahrer.png
 
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Das trifft auch auf das Schild zu, welches hier in der Gegend fast an jedem Trail hängt. Soweit ich das hier verstanden habe, ist der erste Punkt der Begründung schonmal falsch, da das entscheidende Wort "geeignet" weggelassen wurde
Formal richtig - aber ist ja ehr positiver für die Biker, da der Streitpunkt "was ist geeignet" somit entfällt.
Aber - und da müssen wir uns schon mal an die Nase fassen - gibt es halt doch eine nicht unerhebliche Zahl von Bikern die eben doch neue Wege anlegt und diese auch mit Hindernissen garniert. Und das ist dann halt Kacke. Ohne jetzt den Ort zu kennen, aber wenn diese Schilder auf die o.g. Situation hinausläuft, dann haben die an der Stelle uneingeschränkt recht.

Falls es allerdings um die Deutung geht "was ist ein Weg", dann sieht es wieder anders aus.
 
Solche „Schilder“ hinterlassen bei mir nur Unverständnis.
Wie soll man solche Maßnahmen ernst nehmen wenn sich offizielle Stellen selbst nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten? Abgesehen davon, dass so einen Zettel jeder erstellen kann, man braucht das Logo ja nur im Netz herunterzuladen.
Einziger Zweck dürfte wohl sein, Konflikte zwischen Waldbesuchern zu fördern.
 
... das Schild mit dem Fahrverbot unter 2m wird wohl ihr Plan sein das durchzusetzen – bzw. irgendwie landesweit rechtlich haltbar zu machen, was es derzeit ja nicht ist.
Das Schild ist, dem kleinen grün/weißen Logo unten in der Mitte nach, ganz offensichtlich eine "Leihgabe" des Naturparks Nagelfluhkette, der mehrere solcher Schilder zur "Besucherlenkung" einsetzt und weist auf eine seit 1992 in der dortigen Landschaftsschutzgebietsverordnung enthaltene, und bis vor Kurzem zu Recht von niemandem beachtete, Regelung hin.

Die über das Wegegebot hinausgehenden Einschränkungen für Radfahrer in den Schutzgebietsverordnungen der frühen 90er Jahre erwecken den Anschein, sie wären im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes damals legitim gewesen, da das Mountainbiken noch recht neu war.

Die fortschreitenden Erkenntnisse bezüglich der denkbaren ökologischen Auswirkungen des Mountainbikens, sofern diese bei Erlass der Beschränkungen überhaupt eine Rolle gespielt haben, bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Beschränkungen nicht gegeben sind. Daher hätten solche Regelungen inzwischen längst von Amts wegen aufgehoben werden müssen (siehe Nr. 5.1.3 der Bekanntmachung).
 
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@Sun on Tour - Das wurde sicher irgendwo schon mal diskutiert, sorry für die mögliche Wiederholung.

No. 6.1 Abs 3
"Sperrt der Grundeigentümer oder der sonstige Berechtigte sein Grundstück durch Schilder, so müssen diese auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt (Art. 22 Abs. 3 Satz 3), z.B. „Forstarbeiten“, „Erntearbeiten“, „Gewerbebetrieb“, „Industrieanlage“, „Wohnbereich“, „Wasserschutzgebiet“, „Sportveranstaltung am .... von ............... bis ........“. Ist ein solcher Grund nicht angegeben, so sind derartige Sperrschilder für Erholung Suchende unbeachtlich."

Frage:
Somit brauche ich die Schilder 250
250.png
als Erholung suchender Radfahrer auf Waldwegen nicht beachten, wenn kein Grund angeben ist? Auch wenn diese fest installiert sind und auch wenn drunter steht "gilt auch für Radfahrer" ?

Gleiches für Schilder 254
254.png
?.

"Gleiches gilt bei Angabe eines Grundes, der offensichtlich nicht vorliegt (z.B. bei Aufschrift „Betreten verboten – Wohnbereich“, wenn sich auf dem Grundstück erkennbar keine Gebäude befinden)."

Und auch wenn z.B "Forstarbeiten" als Grund angegeben ist, aber offensichtlich keine stattfinden?
 
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Solche „Schilder“ hinterlassen bei mir nur Unverständnis.

Echt jetzt? Irgendwie verstehe ich die Schilder schon. Es gibt halt Ecken im Wald wo übers Jahr immer mehr solcher Downhillstrecken entstehen. Die Erosion erkennen ja auch die ganz harten Downhiller sehr schnell, da nach kurzer Zeit Wurzeln und Steine freiliegen, den Flow nehmen und dann wird ganz schnell eine neue Linie eröffnet.
Ich denke, mit einer etwas weniger steilen Linienführung, liese sich dieser Konflikt und somit auch die Beschilderung auf Dauer vermeiden. Ganz aktuell kenne ich auch einen Wald mit einigen solcher Downhillstrecken. Noch vor ein paar Jahren gab es dort 3 recht versteckte Linien, welche sich grossteils an ehemaligen Hohlwegen und Rückegassen orientierten, nie war dort Verbau, Blockierung und Verbot ein Thema. Dieses Jahr aber kamen die Downhiller und überzogen die Hänge mit neuen Linien, steil zu Tal und zudem noch mit gut sichtbaren Bremsspuren und Geröll in den Auslaufzonen. Es dauerte nicht lange und an den extremsten Abfahrten standen auch solch Verbotsschilder. Die alten flacheren Abfahrten, blieben zum Glück davon ausgenommen, sicher auch weil sich hier keine Schäden zeigen, die bei einer "normalen" Nutzung wie sie auch bei Wanderern entstehen, hinaus gehen.

Einziger Zweck dürfte wohl sein, Konflikte zwischen Waldbesuchern zu fördern.

Zweck sicherlich nicht, aber eben eine unangenehme Nebenwirkung. Ich kann mir gut vorstellen, dass dies den ein oder anderen Wanderer schon zu Worten oder Taten verleitet an Stellen wo auch öfter mal ein Radler fährt, er aber gern allein unterwegs wäre.

Meiner Meinung nach geht es daher beim MTB-Konflikt nicht um Breite und Ausbauzustand der Wege und Pfade, sondern einzig und allein um die wilden Downhillpisten.
 
@Sun on Tour - Das wurde sicher irgendwo schon mal diskutiert, sorry für die mögliche Wiederholung.

No. 6.1 Abs 3
"Sperrt der Grundeigentümer oder der sonstige Berechtigte sein Grundstück durch Schilder, so müssen diese auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt (Art. 22 Abs. 3 Satz 3), z.B. „Forstarbeiten“, „Erntearbeiten“, „Gewerbebetrieb“, „Industrieanlage“, „Wohnbereich“, „Wasserschutzgebiet“, „Sportveranstaltung am .... von ............... bis ........“. Ist ein solcher Grund nicht angegeben, so sind derartige Sperrschilder für Erholung Suchende unbeachtlich."

Somit brauche ich die Schilder 250
250.png
als Erholung suchender Radfahrer auf Waldwegen nicht beachten, wenn kein Grund angeben ist? Auch wenn diese fest installiert sind und auch wenn drunter steht "gilt auch für Radfahrer" ?

Gleiches für Schilder 254
254.png
?.
Bei den Schildern 250 und 254 handelt es sich um Verkehrszeichen und sollten auf eine straßenverkehrsrechtliche Anordnungen der zuständigen Behörde beruhen. Mit Sperrungen durch den Grundeigentümer im Sinne des Zitats haben sie jedenfalls nichts zu tun.

In diesen Threads findet sich fast alles zu dem Thema (und bitte auch dort weiterdiskutieren):
 
Echt jetzt? Irgendwie verstehe ich die Schilder schon. Es gibt halt Ecken im Wald wo übers Jahr immer mehr solcher Downhillstrecken entstehen.
Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Unverständlich ist für mich, dass offizielle Stellen (angeblich hier im Beispiel die bay. Staatsforsten) solch deletantische und auch illegale Schilder verwenden, anstatt Sperrungen wie in den Gesetzen verlangt umzusetzen.
 
Und auch wenn z.B "Forstarbeiten" als Grund angegeben ist, aber offensichtlich keine stattfinden?
Wenn "Forstarbeiten" angegeben sind, ist die Sperre zu beachten!!! (Art. 33 Nr. 3 BayNatSchG)

Das ist auch vernünfitg, denn es kann ja durchaus sein, dass aus verschiedenen Gründen z. B. übers Wochenende die Forstarbeiten einfach noch nicht abgeschlossen sind und irgendwo noch ein Baum oder Äste eine Gefahr für Erholungsuchende darstellen, die erst etwas später bzw. bei nächster Gelegenheit beseitigt werden kann bzw. wird. Dabei können sich die Gefahren nicht nur auf angrenzende Wege auswirken, sondern auch weit in den Bestand hinein.

In der ganz überwiegenden Zahl der Sperrungen aufgrund von Forstarbeiten ist es so, dass sie auch wirklich nur für die erforderliche Zeit bestehen. Da wird schon darauf geachtet. Inzwischen wird zudem auch immer mehr versucht bereits im Vorfeld von Waldarbeiten über Sperrungen oder auch frühzeitig im Wegverlauf zu informieren, so dass man nicht erst kurz vorm Ziel der Wanderung oder Tour vor einer Sperre steht und man nicht verleitet wird diese zu ignorieren.

Die Waldbesitzer und Forstarbeiter sind gehalten sich und die Waldbesucher vor Gefahren zu schützen. Hierfür betreiben sie auch einen entsprechenden Aufwand. Die Beachtung dieser kurzzeitigen Sperrungen gehört auch zu einem gemeinsamen und respektvollen Miteinander.

Dazu gibt es Schlagzeilen, die man nicht gerne liest:
Waldarbeiter fällen Baum - vierfache Mutter erschlagen, Süddeutsche vom 05.05.2017
Die Stimmung im Wald wird wegen uneinsichtiger Besucher immer gereizter, infranken.de v. 17.09.2020



P.S.: Falls mal eine Sperrung wirklich auffällig lange besteht, kann man auch mal beim zuständigen Forstamt nachfragen.
 
Ich bin nicht im Alpinen Bereich unterwegs (weder mit MTB noch zu Fuß), hab deshalb zwei Fragen dazu:
  • Kann so ein Steinschlag nicht auch von Wanderern ausgelöst werden?
  • Sollte in einem Gebiet mit Steinschlaggefahr nicht auch der Wanderer einen Helm tragen?
Wird hier nur ein Fass aufgemacht, weil es MTBler waren, die den Steinschlag auslösten und nicht Wanderer?
 
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