Was spricht dagegen in einigen Bereichen zu alten Wurzeln zurück zu kehren?

Früher waren die Leute größtenteils entspannter unterwegs als Heutzutage
 
Mal was positives....

Die Stadt München hat auf einen Antrag der Grünen geantwortet....
Die Grünen wollten das auf den "isartrails" nur noch Menschen gehen und keinen Fahrradfahrer mehr fahren dürfen. (gab noch 3 andere Anträge für andere Bereiche im Raum München.).

Das Antwortschreiben ist ungewohnt vernüftig...
Darin wird das den Grünen das Betretungsrecht erklärt.
 

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Mal was positives....

Die Stadt München hat auf einen Antrag der Grünen geantwortet....
Die Grünen wollten das auf den "isartrails" nur noch Menschen gehen und keinen Fahrradfahrer mehr fahren dürfen. (gab noch 3 andere Anträge für andere Bereiche im Raum München.).

Das Antwortschreiben ist ungewohnt vernüftig...
Darin wird das den Grünen das Betretungsrecht erklärt.

Der entscheidende Satz:

„Das Radfahren (Mountainbiken) ist abseits der Wege verboten (Art. 28 BayNatSchG), auf geeigneten (Privat-) Wegen in der freien Natur jedoch dem Betreten gleichgestellt, also grundsätzlich überall zulässig. Gerade für Mountainbikes sind jedoch auch schmale Wege geeignet, auch solche, die erst durch das Befahren einen „Wegecharakter“ bekommen."
 
Der entscheidende Satz:

„Das Radfahren (Mountainbiken) ist abseits der Wege verboten (Art. 28 BayNatSchG), auf geeigneten (Privat-) Wegen in der freien Natur jedoch dem Betreten gleichgestellt, also grundsätzlich überall zulässig. Gerade für Mountainbikes sind jedoch auch schmale Wege geeignet, auch solche, die erst durch das Befahren einen „Wegecharakter“ bekommen."
...leider geht´s da aber auch einschränkend weiter:
"Mangels einschlägiger Rechtsprechung und aus praktischen Gründen (Aufhalten von Radfahrenden) ist das beantragte Unterbinden des Radfahrens auch dort schwierig, wo es eindeutig unerwünscht und untersagt ist."

...hört sich an wie: "wie würden ja auch gerne sperren, aber uns fehlt noch die Handhabe"

Und abschließend dann:
"Da isolierte Maßnahmen keinen hinreichenden Nutzen versprechen, kann seitens der unteren Naturschutzbehörde noch nicht empfohlen werden, dem Antrag des Bezirksausschusses zu folgen."

...besonder die Worte "kann...noch nicht empfohlen werden." deuten ja darauf hin, daß später schon gesperrt werden soll. Ich hoffe mal, daß die Mühlen auch weiterhin so langsam mahlen ;)
 
...leider geht´s da aber auch einschränkend weiter:
"Mangels einschlägiger Rechtsprechung und aus praktischen Gründen (Aufhalten von Radfahrenden) ist das beantragte Unterbinden des Radfahrens auch dort schwierig, wo es eindeutig unerwünscht und untersagt ist."

...hört sich an wie: "wie würden ja auch gerne sperren, aber uns fehlt noch die Handhabe"

Und abschließend dann:
"Da isolierte Maßnahmen keinen hinreichenden Nutzen versprechen, kann seitens der unteren Naturschutzbehörde noch nicht empfohlen werden, dem Antrag des Bezirksausschusses zu folgen."

...besonder die Worte "kann...noch nicht empfohlen werden." deuten ja darauf hin, daß später schon gesperrt werden soll. Ich hoffe mal, daß die Mühlen auch weiterhin so langsam mahlen ;)
Ohne deutliche Änderung der Gesetzeslage wird das nicht möglich sein.
Diese deutliche Änderung der Gesetzeslage ist innerhalb der geltenden Verfassung des Freistaates Bayern aber nicht möglich. Dies ist vielfach schon durch Gerichte deutlich gemacht worden.
 
man muss dazu sagen... es gibt in München ein Abkommen das es keine neuen oder extra sperrungen gibt bis eine alternative Route eingerichtet wurde.

Da wird seit vielen Jahren Geld für studien und zeit investiert und es gibt keinen Vortschritt.
Es gibt zu viele verschiedene Interessen (MTB, Wirtschaften, Ökos, ....)
Das es zu einer Einigung kommen wird ist aktuell eher unwahrscheinlich und es liegt praktisch auf Eis.
noch dazu ist unterdessen klar das auf einigen Abschnitten keine alternative möglich ist.

Von daher wird noch viel Wasser die Isar runter fliesen bevor da was passiert.
 
Darin wird das den Grünen das Betretungsrecht erklärt.
Da kann die größte UNB Bayerns beim Umweltministerium gleich weiter machen 8-)

...hört sich an wie: "wie würden ja auch gerne sperren, aber uns fehlt noch die Handhabe"
btw. der ganze Thread handelt davon, dass Eigentümer, Behörden oder irgendwelche anderen Interessen das von der bayerischen Verfassung geschützte Mountainbiken immer wieder versuchen einzuschränken oder zu verbieten, aber rechtmäßig tatsächlich nicht dürfen.
... und nichts anderes sagt auch das Schreiben der Landeshauptstadt München aus.

Auch durch die neue VwV hat sich daran nichts geändert - man beachte übrigens das Datum des Schreibens der LHSt.
 
man muss dazu sagen... es gibt in München ein Abkommen das es keine neuen oder extra sperrungen gibt bis eine alternative Route eingerichtet wurde.

Da wird seit vielen Jahren Geld für studien und zeit investiert und es gibt keinen Vortschritt.
Es gibt zu viele verschiedene Interessen (MTB, Wirtschaften, Ökos, ....)
Das es zu einer Einigung kommen wird ist aktuell eher unwahrscheinlich und es liegt praktisch auf Eis.
noch dazu ist unterdessen klar das auf einigen Abschnitten keine alternative möglich ist.

Von daher wird noch viel Wasser die Isar runter fliesen bevor da was passiert.
Danke, gut zu Wissen, dass es sowas wohl gibt. Und solange das "Abkommen" hält ist´s ja gut.
Das mit der "alternativen Route" geht am Ende so aus wie der "Stäbli-Durchstich"...sprich die nächsten 40 Jahre bleibt´s wie´s ist :D
 
Aber dann ist ruh! Ihr habt dann eh genug. In jedem Bundesland oder größeren Gebiet, ein, zwei Bikeparks, Trails-/Flowcenter, damit auch andere Gruppen abgedeckt werden auch ein Pumptrack, eine BMX Bahn und zwei oder drei ausgewiesene Strecken. Und der Rest bleibt unberührt bzw für eMTB, Radfahrer und MTB 🚳verboten 🚳.
Ich hab das mal korrigiert so wie die zuständigen hier in Bayern denken. Dirt muss für alle reichen egal ob man es fährt oder nicht.
 
So denken die Verkrusteten und Besitzenden hier in Bayern leider.
Aber wer will denn schon eingesperrt werden.
Nicht mal die und auch nicht die Wanderer/ Fußgänger....👎
 
Ihr diskutiert ja immer noch über Dinge die sowieso nur in überlaufen Regionen zum tragen kommen werden.

Also jene, die man generell meidet wenn man naturgenuss und spass haben will.

Und jenr welche die meinen dem Herdentrieb folgen zu müssen denen ist eh ned zu helfen.
 
Es ist immer das gleiche gejammere und Ausreden hat jeder für sein Tun, bloss nix ändern ist ja unbequem., sollen doch die Anderen.

Diesen Schwachsinn hat doch @Sun on Tour bereits oft genug widerlegt, auch hier im Forum.
Im Prinzip haben alle, die ich so kenne, ihr Fahrverhalten entsprechend angepasst. Es werden andere Touren gefahren oder zu anderen Zeiten.
Nur letzteres ist für normal arbeitendes Volk immer etwas schwierig, aber das wissen hier ja so manche gar nicht (mehr), auf Grund ihrer üppigen Freizeit.

Und ständig/komplett will man auch nicht auf die schönsten Wege und Aussichtspunkte verzichten, nur weil es manchen nicht in den Kragen passt, obwohl es meist überhaupt kein Problem darstellt.
Man muss ja auch nicht 14 Tage in die Alpen fahren, da reichen ja vielleicht auch 5 Tage, dann haben auch andere was davon. Aber es ist hoffnungslos. Andere als Egoisten hinstellen und selber als Unschuldslamm darstellen.


Das Betretungsrecht hat in mancherlei Hinsicht auch ganz praktische Aspekte. Vieles was erst in neueren Studien wissenschaftlich belegt wurde, hatte der bayerische Gesetzgeber bereits im Naturschutzgesetz 1973 berücksichtigt. Entsprechend modern und weitsichtig muten daher auch manche Ausführungen in der Bekanntmachung des Ministeriums aus dem Jahr 1976 an. Tatsächlich waren die Regelungen auch damals schon vernünftig und haben seither an ihrer Aktualität nichts verloren. Einige Beispiele:

Zur Verkehrssicherungspflicht
Die Ausübung des Rechts auf Naturgenuss und Erholung erfolgt grundsätzlich auf eige-
ne Gefahr und begründet weder für den Staat noch für die betroffenen Grundeigentümer
oder sonstigen Berechtigten eine Haftung oder bestimmte Sorgfaltspflichten (vgl. Art. 27
Abs. 3).


Nachdem zwei von der ständigen Rechtsprechung abweichende Urteile für eine große Verunsicherung unter den Waldbesitzern sorgten, bestätigte der Bundesverwaltungsgerichtshof in seinem vielbeachteten Urteil vom 02.10.2012 - Az. VI ZR 311/11 die gesetzliche Haftungsbeschränkung für die Erholung in der freien Natur, wie sie bereits seit 1973 in Bayern festgeschrieben ist.

Zum Grundsatz der Gemeinverträglichkeit
Dieser Grundsatz ist besonders bei der Ausübung sportlicher Betätigungen zu beachten;
vor allem auf Flächen mit starkem Erholungsverkehr können sich daraus Beschränkungen
sportlicher Betätigung ergeben (z. B. bei Ballspielen an einem Badestrand oder auf Liege-
wiesen, beim Reiten auf viel begangenen Wegen).


Das Ministerium ist im Bezug auf einen starken Erholungsverkehr nur auf Reiter eingegangen. Dies entspricht den Ausführungen der Rupprecht Consult Forschung und Beratung GmbH im Merkblatt RADFAHRER und FUSSGÄNGER:
Empirische Studien zeigen, dass Radfahrer dazu neigen, ihr Verhalten anzupassen.
Auch wurde beobachtet, dass Fußgänger durch Radfahrer weniger behindert werden als
umgekehrt: Es sind die Radfahrer, die flexibel sein müssen. Radfahrer verringern ihre
Geschwindigkeit und versuchen bei hoher Fußgängerdichte ein Zusammentreffen auf
andere Weise zu verhindern. Erhebungen zeigen, dass sie sich unvorhersehbarer
Bewegungen, insbesondere bei unbeaufsichtigten kleinen Kindern, sehr bewusst sind.
Ängste vor einem allgemein rücksichtslosen Verhalten der Radfahrer sind unbegründet.

und

In der Praxis reguliert sich der Fahrradverkehr in hohem Maße selbst. Macht die
Fussgängerdichte das Radfahren zu schwierig, benutzen Radfahrer alternative Routen. Die
Angst, dass Fussgänger von der Masse an Radfahrern bedrängt werden könnten, ist
ebenfalls unbegründet.


Entsprechend sieht das Ministerium auch keine Notwendigkeit zur räumlichen Trennung von Fußgängern und Radfahrern.
Die Behörde hat auf diesen Grundsatz insbesondere Rücksicht zu nehmen, wenn sie nach
Art. 26 Anordnungen zur Regelung des Erholungsverkehrs trifft. Dies kann beispielsweise
zu einer räumlichen Trennung von Fußgängern und Reitern führen, wenn infolge einer star-

ken Beanspruchung von Wegen durch Reiter Wanderer unzumutbar behindert würden.

Der Hinweis auf die starke Beanspruchung von Wegen durch Reiter, stellt dabei allerdings mehr auf Wegeschäden ab.
Die Möglichkeit relevanter Wegeschäden durch Reiter ist unbestritten. Unzumutbare Wegeschäden im Sinne des Betretungsrechts sind durch Radfahrer allerdings nicht zu erwarten, wie auch Thomas Wöhrstein in Mountainbike und Umwelt 1998 feststellte:
Das durchschnittliche mechanische Einwirkungspotential eines defensiv fahrenden Mountainbikers auf Wegeoberflächen entspricht etwa dem eines Fußgängers. WlNTERLlNG berichtet in Anlehnung an ein Gespräch mit einem Vertreter der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg i.Br., daß im Gebiet des Feldberges im Schwarzwald „... die bisher festgestellten Erosionsschäden durch Radfahrer als minimal und im Verhältnis zu Wanderern als geringfügig zu bezeichnen sind.“ Damit sei auch ein Befahren schmaler Wege aus ökologischer Sicht unproblematisch. Der Anteil der “quasi-natürlichen“ Erosionsvorgänge auf Wegen ohne Einfluß der Wegenutzer beträgt rund 65%.“ Der relative Anteil der Mountainbiker an Erosionsvorgängen auf Wegen ist daher als gering zu bezeichnen.

Zur Natur- und Eigentümerverträglichkeit
Bezüglich behördlicher Einschränkungen in Verordnungen kam das Ministerium 1976 schon zum selben Schluss wie Wöhrstein 1998:
Für Rechtsverordnungen schreibt Art. 47 Abs. 3 die sinngemäße Anwendung des Art.
47 Abs. 2 Satz 1 vor. Das bedeutet, dass die Beschränkungen in der Natur in geeig-
neter Weise kenntlich gemacht werden sollen. Dies wird regelmäßig die Aufstellung
von Hinweistafeln erfordern, auf denen die Art der Beschränkung, möglichst auch der
Grund hierfür und die für die Beschränkung verantwortliche Behörde anzugeben sind
(z. B. mit folgendem Text: „Betreten nur auf gekennzeichneten Wegen. Schutz wertvol-
ler Pflanzenbestände. Landratsamt ..." oder „Wege nur für Fußgänger und Radfahrer,
nicht für Reiter. Empfindliche Bodendecke. Landratsamt ...
“).
 
Diesen Schwachsinn hat doch @Sun on Tour bereits oft genug widerlegt, auch hier im Forum.
Im Prinzip haben alle, die ich so kenne, ihr Fahrverhalten entsprechend angepasst. Es werden andere Touren gefahren oder zu anderen Zeiten.
Nur letzteres ist für normal arbeitendes Volk immer etwas schwierig, aber das wissen hier ja so manche gar nicht (mehr), auf Grund ihrer üppigen Freizeit.

-> Und ständig/komplett will man auch nicht auf die schönsten Wege und Aussichtspunkte verzichten, nur weil es manchen nicht in den Kragen passt, obwohl es meist überhaupt kein Problem darstellt.
Man muss ja auch nicht 14 Tage in die Alpen fahren, da reichen ja vielleicht auch 5 Tage, dann haben auch andere was davon. Aber es ist hoffnungslos. Andere als Egoisten hinstellen und selber als Unschuldslamm darstellen.
Wenn alle die du so kennst ihr Verhalten anpassen, top. -> Das ist das typisch ich bezogen, daran kann man arbeiten, klappt ganz sicher. Wie die übige Freizeit der Forenteilnehmer ausschaut, kann ich nicht beurteilen und gehöre zum arbeitenden Volk.
 
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