Trittmeinsohn
Angstbremser
Du hast da sowas von Recht ...Das ist der Ponyhof!
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Du hast da sowas von Recht ...Das ist der Ponyhof!
Deine Rechtslage ist blendend, endlich jemand der für Dich die Verantwortung übernimmtIch will nur die Rechtslage kennen, um mir selbst ein Urteil bilden zu können und zu wissen, woran ich bin.
, wenn ich für Rudi die Verantwortung übernehmen würde schmeißt mich meine Haftpflicht raus und schickt mich zum IdiotentestDeine Rechtslage ist blendend, endlich jemand der für Dich die Verantwortung übernimmt
Und womit? Mit Recht, wenn ich für Rudi die Verantwortung übernehmen würde schmeißt mich meine Haftpflicht raus und schickt mich zum Idiotentest
... nich, wenner nen haftungsausschluss unterschrieben hatDeine Rechtslage ist blendend, endlich jemand der für Dich die Verantwortung übernimmt
Google mal eher Richtung Garantenstellung. Ich glaube das ist das, was deinem Kumpel zu schaffen macht. (Das mit dem 'Führer aus Gefälligkeit' ist der Begriff in AT). Der Punkt ist: Wenn jemand aktiv was falsch macht dann kommt es auf die Garantenstellung gar nicht an. Das wird erst bei der Unterlassung relevant.Ich will nur die Rechtslage kennen, um mir selbst ein Urteil bilden zu können und zu wissen, woran ich bin. Meinen Spaß werde ich mir deshalb nicht vermiesen lassen.
HypogenitalismusEntweder Profilierung oder mangelnde Aufmerksamkeit. Oder auch selbsterklärte Anführer.
Das ist gemein, damit so ein Verdacht auch nur ansatzweise gerechtfertigt ist sollte er zumindest noch ein dickes Auto fahren
Eben nicht. Ganz im Gegenteil; dann ist er als Guide erst recht in der "Garantenstellung"Lass es lieber offiziell über den Verein laufen, dann bist du raus.
Nach kurzem überfliegen: Das deckt sich faktisch mit dem, was hier schon verlinkt wurde.Du findet das hier in Kapitel 5 und 6 :
https://dav-frankenthal.de/wp-content/uploads/2019/08/Rechtshandbuch.pdf
Richtig. Die beiden anderen Dokumente basieren aber auf AT-Recht. Da deckt sich schon vieles. (Aber man sollte auch wissen, dass die Österreicher den Führer stärker in die Verantwortung nehmen.)Nach kurzem überfliegen: Das deckt sich faktisch mit dem, was hier schon verlinkt wurde.
Aus Erfahrung Klugman sollte auch wissen, dass die Österreicher den Führer stärker in die Verantwortung nehmen
Das stimmt so nicht! Die haben einfach behauptet der wäre ein Deutscher, also hinterher als es keiner gewesen sein wollte.Richtig. Die beiden anderen Dokumente basieren aber auf AT-Recht. Da deckt sich schon vieles. (Aber man sollte auch wissen, dass die Österreicher den Führer stärker in die Verantwortung nehmen.)
Hi Hi mir passiert es schon mal das ich ne Runde guide und nem Kumpel in der Abfahrt sage fahr vor du bist eh schneller als ich..Ich denke jeder, der mal irgendwann irgendwie irgendwo geguidet hat, ist sich des Problems bewusst.
Der übliche neunmalkluge Draufgänger "so Pipikram fahr ich doch blind".
Der abgebrühte Routinier
"war da was - bin das gedropt?".
Der Traumtänzer und die Labertasche, Zack einfach hinterher... Schepper.
Ich fahre daher wenn jemand anders zu einer Runde aufgerufen hat, grundsätzlich hinten.
Das sehe ich genauso. Kontraproduktiv.Eben nicht. Ganz im Gegenteil; dann ist er als Guide erst recht in der "Garantenstellung"
Oder auf davez der hat den Kram doch mal studiert....Auf den warte ich schon die ganze Zeit.
Leider habe ich dazu keine Antwort parat. Aber in der Tat gibt es solche Haftungsthemen auch im Rahmen von „Nachbarschaftshilfe“; man hilft einem Nachbarn / Freund unentgeltlich. Dabei gibt es auch unter bestimmten Fällen Haftung für leichte und nicht nur grobe Fahrlässigkeit. Das ist gegen das weitläufige „Rechtsgefühl“, schließlich hilft man unentgeltlich.
So wie ich die Diskussion verstanden habe ist ja der Witz der §31a (2) BGB: beim Vereinstraining können sich die ÜL der Haftung bei einfacher Fahrlässigkleit vom Verein befreien lassen, d.h. der Verein bzw. seine Versicherung zahlt und nicht der ÜL. Deshalb möchte der Kumpel von @Rudirabe das ja über die DIMB machen. Die Frage ist halt, ob die DIMB (bzw ARAG) mitmacht, wenn nur der ÜL aber sonst niemand bei der DIMB ist (Eine Voraussetzung für den §31a (2) BGB ist ja, dass der ÜL mit einer Aufgabe des Vereins betraut ist).Insofern könnte das in der Tat auch bei gemeinsamen Biketouren ein Thema sein, insbesondere wenn der Führer eine Ausbildung hat. DIMB sollte das aber wissen
1. geht es wohl nicht um Vereinstraining, und 2. erst recht nicht um einfache Fahrlässigkeit.beim Vereinstraining können sich die ÜL der Haftung bei einfacher Fahrlässigkleit