Führer aus Gefälligkeit - auch privat?

Die ganze Fragestellung hätte in einem Gespräch mit nem Rechtsanwalt und/oder DIMB geklärt werden können. Besser als 9 Seiten Halbwissen in einem Forum.
Ich laufe zum Anwalt? Bezahle dafür? Muss mir auch noch einen suchen, der überhaupt Ahnung von der Sache hat? Hat ja nicht jeder. Und bin am Ende genauso schlau wie es hier von Mario in groben Zügen dargestellt wird
Bisher so verstanden: Die Frage aus Post #5.
Also ein ausgebildeter Guide, der aber eigentlich die Gruppe gar nicht konkret führen will, sondern einfach nur diese Ausbildung hat, was irgendwo dokumentiert ist.
Und das bisherige Fazit nach meinem laienhaften Verständnis: Nein, nur bei grober Fahrlässigkeit und das betrifft aber jeden. Auch einen nicht-ausgebildeter Teilnehmer, dem man grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Aber ggfs. würde bei einem "Wissenden" früher auf "grobe Fahrlässigkeit" geurteilt werden.

Tja, und der DIMB hat sich leider noch nicht gemeldet.
Ich denke auch nicht, dass es zwangsläufig von Erfolg gekrönt ist, sich mit dem DIMB einfach so zu unterhalten. Auch da muss man den richtigen Mann oder Frau finden. Die Referenten, die auf diesen Lehrgänge ihr Wissen weitergeben, werden keine ausgebildeten Juristen sein und die Gefahr, dass persönliche Sichtweisen dort mit hineinfließen ist immer gegeben. Nicht so einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier wurde das auch schon mal ausführlich diskutiert. Heiko war auch beteiligt. Ergebnis etwa wie jetzt auch.
Ja, hab ich gelesen.

Insgesamt gesehen, gibt die deutsche Rechtsprechung über die Google Suche nicht allzuviel her zu diesem Thema. Was vorsichtig betrachtet bedeuten kann, dass es auch nicht allzu oft vorkommt, dass dieses Thema bei Gericht landet.
 
du bist hier der Chef im Ring, und letztendlich zählt, was du machst und wie du damit klarkommst.

Bleibt nur viel Spaß zu wünschen :daumen:
Ich hab da eine einfache Idee. Rudi und ich fahren zusammen einen schönen Trail, werfen uns beide in die Büsche und verklagen anschließend einander wegen entgangener Trailfreuden und ramponiertem exterieur. Und das erwartete Schmerzensgeld hauen wir im nächsten Wald-/Gartenlokal auf den Kopp.
Ich gebe zu, mir fehlt der nötige Ernst für das juristische Problem. Dieses offene Misstrauen geht mir voll gegen den Strich.
 
Ich hab da eine einfache Idee. Rudi und ich fahren zusammen einen schönen Trail, werfen uns beide in die Büsche und verklagen anschließend einander wegen entgangener Trailfreuden und ramponiertem exterieur. Und das erwartete Schmerzensgeld hauen wir im nächsten Wald-/Gartenlokal auf den Kopp.
Ich gebe zu, mir fehlt der nötige Ernst für das juristische Problem. Dieses offene Misstrauen geht mir voll gegen den Strich.
Ich glaube das westlichste und wichtigste aus deinem Post hab ich mir behalten können "hauen wir im nächsten Wald-/Gartenlokal auf den Kopp.":bier:
 
Die ganze Fragestellung hätte in einem Gespräch mit nem Rechtsanwalt und/oder DIMB geklärt werden können. Besser als 9 Seiten Halbwissen in einem Forum.
Wofür ist das Forum denn da, wenn nicht für min. 9 Seiten Halbwissen? Lies doch einfach was anderes unterhaltsames, Duden oder so… Alternativ hätte ich hier noch nen dicken Stapel Haftungsausschlüsse zum zum sortieren, lochen, abheften und Auswendiglernen :o
 
Hallo,

da sind ja schon einige Seiten an Diskussion aufgelaufen die ich erst jetzt sehe und nicht alle komplett durchgelesen habe. Vorab, das ist ein Thema das in den DIMB Ausbildungen gelehrt wird. Ich selbst bin aber in der Abteilung DIMB Fachberatung, die sich mehr mit dem Betretungsrecht usw. befasst. Und ich bin auch kein Jurist. Aber die Frage taucht trotzdem auch bei mir immer wieder auf, so dass ich mal ein paar Anmerkungen machen kann.

Ich würde die Ursprungsfrage in zwei Aspekte aufteilen.
  • Wann bin ich als Guide haftbar?
  • Wer versichert mein Haftungsrisiko?

Zur ersten Frage. Es kommt darauf an in welcher Stellung ich mich als Guide zum Geschädigten befinde. Ist es nur eine Gefälligkeit im privaten Umfeld? Bin ich im Auftrage eines Vereines tätig. Oder gewerblich und habe ein Vertragsverhältnis mit dem Geschädigten, aus dessen Nebenpflicht sich auch eine vertragliche Haftung ergeben kann.
Ein weitere Aspekt ist das Wissensgefälle zwischen Guide und Teilnehmer und die daraus folgende Sicherheitserwartung, die ein Teilnehmer haben darf. Insbesondere wenn man Anfänger oder Kinder dabei hat. Daraus folgt, dass es immer eine Einzelfallentscheidung sein wird, ob bei dem Guide ein schuldhaftes Verhalten festgestellt wird oder ob der Teilnehmer selbst verantwortlich war. Dabei ist im privaten Umfeld, mit Teilnehmern aus dem Freundeskreis die ein ähnliches Fahrkönnen haben, die Anforderung an den Guide sicherlich als sehr gering anzusehen. Man sollte dann halt niemanden überredet einen Abschnitt zu fahren, sondern es dem Mitfahrer bei einer schwierigen Passage immer freistellen ob er fährt oder schiebt oder ggf. auch eine Tour abbricht. Der Mitfahrer ist aber weitgehend für sich selbst verantwortlich.
Als Vereinstrainer oder gewerblicher Guide kann es aber darüber hinaus weitere Pflichten geben, die schon bei der Tourplanung anfangen, ob eine Tour von allen Teilnehmern gefahrlos bewältigt werden kann. Dazu gehört auch im Vorfeld eine gute Tourbeschreibung zu machen, so dass sich schon jeder vor Abfahrt darauf einstellen kann was auf ihn zukommt. Und auch unterwegs sollte man immer darauf achten, wie das Fahrkönnen ist und ob ein Teilnehmer vielleicht in eine Überforderung kommt und entsprechend rechtzeitig darauf reagieren. Ein Haftungssauschluss hingegen wirkt nicht in jedem Fall, denn es kann nicht jede Haftung wirkungsvoll ausgeschlossen werden. Das sind alles Inhalte unserer Ausbildung die da gelehrt werden.

Darüber hinaus ist es aber auch wichtig, wie man im Falle des Falles abgesichert ist. Denn wenn man kein existenzielles Risiko eingehen möchte, so ist es wichtig dass das eigene Handeln versichert ist.
Dabei geht es bei der Versicherung hier um eine Haftpflichtversicherung des Guides, die ihn vor Ansprüchen eines Geschädigten schützt. Und da die Haftpflichtversicherung ggf. den Schaden regulieren muss, wird sie auch die vorhergehende rechtliche Auseinandersetzung führen um evtl. Ansprüche abzuwehren. D.h. sie fungiert in dieser Sache quasi auch als Rechtsschutzversicherung.
(Andere Versicherungen, wie z.B. eine zu empfehlende Unfallversicherung für die Teilnehmer stehen hier außer Betracht.)

Im privaten Umfeld sollte die Privathaftpflichtversicherung greifen. Die deckt alle Lebenslagen der privaten Lebensführung ab. Dazu gehört auch die private gemeinsame Sportausübung. Bei einigen Gesellschaften ist auch ehrenamtliches Engagement, z.B. in Initiativen oder Vereinen, bis zu einem gewissen Grad mitversichert. Im Zweifel daher die Versicherungsbedingungen der eigenen Privathaftpflicht durchsehen oder bei der Gesellschaft nachfragen, ob ein spezieller Sachverhalt noch abgedeckt ist. Das könnte man evtl. annehmen, wenn man häufig "private Touren" an einen unbegrenzten Teilnehmerkreis, z.B. in den sozialen Medien, anbietet. Da könnte es vielleicht passieren, dass einem ein gewerblicher Hintergrund unterstellt wird.

Ist man als Guide oder Trainer für einen Verein tätig, so deckt einen die Vereinshaftpflichtversicherung ab. Voraussetzung ist, dass man vom Vereinsvorstand beauftragt wurde im Namen des Vereines tätig zu werden. Der Vorstand wiederum wird eine gewisse Qualifikation des Trainers verlangen (Guide oder Trainerausbildung), damit er nachweisen kann, dass er eine geeignete Person beauftragt hat.
Ob im Rahmen der Vereinstätigkeit auch Nichtmitglieder teilnehmen können regelt sich nach den Versicherungsbedingungen. Oftmals ist vereinbart, dass Nichtmitglieder ein paarmal zum Schnuppertraining kommen können. Bei einer regelmäßigen Teilnahme sollten sie aber Vereinsmitglieder werden. Was ich auch für selbstverständlich halte, wenn man Leistungen eines Vereines in Anspruch nimmt.

Ist man gewerblich tätig, so benötigt man eine Gewerbehaftpflicht. Auch hier gelten dann die entsprechenden Versicherungsbedingungen was abgedeckt ist. Ist man bei einer Guidingfirma angestellt, so sollte deren Haftpflicht die Angestellten mit abdecken.

Das wäre es mal meine Meinung in Kürze. In Grenzfällen empfehle ich bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft schriftlich nachzufragen ob man abgedeckt. Denn ohne einen Versicherungsschutz kann man im Schadensfall schnell in eine existenziell gefährliche Lage geraten.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ciao heiko : Das was du schreibst ist ja alles richtig, wenn ich eine Dienstleistung über ein Gewerbe oder den Verein anbiete greifen die entsprechenden Versicherung.

Die Frage war ob bei einer privaten Tour ein "Guide" irgendwie nur durch seine pure Anwesenheit haftbar ist wenn er sein spezifisches Wissen, welches er theoretisch hat, nicht zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen einsetzt.

Davon abgesehen ist dann noch immer fraglich was hinter dem Wort "Guide" überhaupt steckt weil es gar keine gesetzlichen Regelung dafür gibt. Jeder Verein oder sonst wer der sich berufen fühlt kann für einen mehr oder minder großen Betrag so ein "Zertifikat" ausstellen.

Selbst der DIMB gibt zu dass es dafür keine gesetzlichen Grundlagen gibt.

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@ciao heiko

Die Frage war ob bei einer privaten Tour ein "Guide" irgendwie nur durch seine pure Anwesenheit haftbar ist wenn er sein spezifisches Wissen, welches er theoretisch hat, nicht zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen einsetzt.
Die Ausführung auf der DIMB Webseite besagt lediglich, dass es derzeit keine gesetzliche Regelung gibt was ein "MTB-Guide" ist. D.h. jeder kann sich MTB-Guide nennen und es gewerblich anbieten. Bei Bergführern oder Skilehrern ist das nicht erlaubt.
Im privaten Umfeld kannst du mit deinen Freunden aber gemeinsam Skifahren gehen oder einen Berg besteigen. Und wenn du dich besser auskennst, dann kannst du ihnen auch Tipps geben.

Die Frage ist, ob du im privaten Schadensfall anders behandelt wirst, wenn du eine Ausbildung hast. Es hängt vom Einzelfall ab. In wie weit ist zunächst der Geschädigte eigenverantwortlich? Aber eben auch vom Wissensgefälle zwischen den Beteiligten. Und da wird man bei einem ausgebildeten Guide zurecht annehmen, dass er gewisse Gefahren eher hätte erkennen müssen, als jemand ohne Ausbildung. Man wird an ihn wohl höhere Maßstäbe anlegen.

Da im privaten Umfeld die Mitfahrer aber weitgehend für selbst verantwortlich sind, sollte das nur in extremen Fällen durchschlagen. z.B. wenn man mit Anfängern oder Kindern unterwegs ist.
Ist man als ausgebildeter Guide nur "Mitfahrer" und in keiner Leitungsfunktion, dann wird man noch weniger in der Verantwortung stehen. Trotzdem wird man sich ggf. vorhalten lassen müssen, dass man in einer Situation als die am besten ausgebildete Person anders hätte handeln müssen. So lange man aber im Rahmen seines Wissenstandes verantwortungsvoll handelt, sollte das ausreichen.

Bzgl. der Versicherung sollte es so sein, dass wenn eine Tour im privaten Umfeld stattfindet, auch bei einem ausgebildeten Guide seine Privathaftpflichtversicherung greifen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vermute, dass entweder der Kumpel oder der DIMB-Trainer einfach maßlos überinterpretiert haben.
Jeder, der in einer gefährlichen Situation einen Wissensvorsprung hat, um Gefahr abzuwenden ist mindestens moralisch verpflichtet, dies auch zu versuchen.
Wenn ich ausgebildet bin, steigt die Erwartungshaltung dahingehend, dass ich die Gefahr erkenne und entsprechend handele. Wenn man hier fahrlässig waltet und wider besseren Wissens nicht versucht, die Gefahr abzuwenden ist man durchaus mitverantwortlich. Und das trifft doch schon auf normale Verantwortung gegenüber einer Freundesgruppe zu. Da wird doch auch keiner sagen "lass sie mal machen" sondern versuchen die Kumpels abzuhalten, wenn sie es maßlos übertreiben.
Wenn ein Guide im privaten Bereich diese moralische Verantwortung erfüllt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es juristische Folgen haben kann.
Dass der Staat von einer als Guide ausgebildeten Person, dieses hohe Maß an Verantwortungsbewusstsein immer verlangt, finde ich verständlich.
 
Ich vermute, dass entweder der Kumpel oder der DIMB-Trainer einfach maßlos überinterpretiert haben.
Denke ich auch. Wenn man googelt muss man nämlich aufpassen, dass man nicht die Rechtssprechung für staatl. gepr. Bergführer oder Skilehrer erwischt. Da geht es streng zu und es gibt eigene Gesetze (da will man ja auch Tricksereien mit angeblich 'privaten' Touren unterbinden.)
 
Wann bin ich als Guide haftbar?
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Somit hängt also die Haftungsfrage ganz eng mit der Eigenverantwortung zusammen. Es gilt zu beurteilen, ob jemand erkennbar die Eigenverantwortung aufgibt und sie – auch für diesen erkennbar – an einen Dritten überträgt. Solange dies nicht der Fall ist, wird es keine Haftung geben.
Das klingt nicht nur vernünftig, sondern ist es auch.

Diese "Aufgabe der Eigenverantwortung" wird bei kommerziell geführten Touren regelmäßig, bei Vereinsausfahrten ab und zu und bei privat geführten Touren in den seltensten Fällen praktisch vorkommen; bei privaten Touren wird das im Ernstfall spätestens an der Nachweisbarkeit scheitern.
 
Wenn es für den Bikeguide keine gesetzliche Grundlage gibt , gibt es ja auch keine vorgeschriebene Mindestausbildung um sich Bikeguide zu nennen. Da ist dann sowieso alles ein Graubereich.

Skilehrer, Bergführer und Wanderführer müssen in Österreich qualifiziert und geprüft sein. Mountainbike-Guides derzeit nicht. Der Österreichische Radsportverband (ÖRV) will das ändern und ein gesetzlich definiertes Berufsbild „Bikeguide“ etablieren.​


Christof Domenig

Christof Domenig

Für selbstständige Mountainbikeguides gilt das, was etwa auch für „Neue Selbstständige“ in unterrichtenden Tätigkeiten gilt: Weder Ausbildung noch Berufsbild sind gesetzlich festgeschrieben. Es gilt das Vertrauen in den freien Markt. Das kann man begrüßen, weil es unbürokratisch ist. Und Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Vorweg sei aber auch das betont: Die Kompetenz der meisten beruflichen Bikeguides quer durch unser Land, die in den touristischen Hochsaisonen ihre Brötchen mit vielen Arbeitsstunden hart verdienen, wollen wir an dieser Stelle keinesfalls in Frage stellen! Es gibt sehr gute „freiwillige“ Ausbildungen und wer als Guide nicht kompetent ist oder bei den Gästen nicht ankommt, hat am Markt de facto keine Chance.

Einem ungeprüften Bergführer würde andererseits niemand gern sein Leben anvertrauen. Versuche, das Berufsbild des Mountainbikeguides gesetzlich zu regeln, hat es deshalb schon einige gegeben. Der Österreichische Radsportverband (ÖRV) hat jetzt im Jänner eine „Interessensgemeinschaft Bike-Guides“ gegründet, mit dem Ziel, einheitliche Ausbildung und Ausbildungsstandards in Österreich zu etablieren. Am Ende des Prozesses soll eine österreichweite und sogar EU-weite Berufsanerkennung stehen. Es habe durch die fehlende Regelung einen „gewissen Wildwuchs“ gegeben, erklärt Alfred Kaiblinger, Ausbildungsreferent im Radsportverband, den Hintergrund. „Es gibt derzeit sehr gute Ausbildungen für Bikeguides, aber auch einige weniger gute. Wir sehen auch deshalb jetzt Handlungsbedarf, weil immer mehr Menschen mit dem Rad unterwegs sind.“

Was sollte man von einem Bikeguide erwarten können? Zum Beispiel, dass er über technisches Wissen und Erste-Hilfe-Kenntnisse verfüge, dass er fahrtechnisches Können seiner Kunden kompetent einschätzen und ihnen in Sachen Fahrtechnik etwas beibringen könne, zählt Kaiblinger auf. Auch, dass er Gruppen auf Straßen so führt, wie es die StVO vorschreibt und nur dorthin, wo es auch legal ist. Ein wunder Punkt im Land, wo das Biken in der Natur überall verboten ist, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Eine exakte Definition der Ausbildungsinhalte ist gerade in Ausarbeitung. Ähnlich wie beim Skilehrer geht es beim Mountainbikeguide der Zukunft in Richtung eines mehrstufigen Ausbildungssystems, verrät Kaiblinger.

Die erste Stufe soll schlicht „Bikeguide“ heißen und eine rund einwöchige Ausbildung soll dazu befähigen, im nicht zu schwierigen Gelände Gruppen zu führen. Wie auch jetzt sollen private Unternehmen und Vereine diese Ausbildungen anbieten können. Stufe zwei soll an der Bundessportakademie angesiedelt sein und zum „Bikeinstruktor“ führen: Das Fahren bei höheren Schwierigkeitsgraden wie auf Singletrails soll hier inkludiert sein. „Der Vorteil einer Ausbildung an der Bundessportakademie ist auch, dass sie gratis ist“, betont der ÖRV-Ausbildungsreferent. Die dritte und höchste Stufe soll zum „Bikelehrer“ führen und auch die zu schaffende Gewerbeberechtigung zum Betreiben einer Bikeschule beinhalten. Doch wie erwähnt: Fix ist das alles noch nicht, es muss erst ausverhandelt werden. Und dann in der Folge auch in Gesetze gegossen werden.


Aus eigener Erfahrung: Wir von SPORTaktiv haben bislang immer nur großartige Bikeguides oder -instruktoren getroffen. Eine einheitliche Ausbildung scheint dennoch sinnvoll.
© SPORTaktiv / Thomas Polzer
Keiner jobbt ohne Ausbildung
Die angestrebte Regelung soll auch Klarheit schaffen: Wer weiß derzeit schon, was genau ein Bikeinstruktor ist, ein Fahrtechnik-Instruktor oder ein Bikeparkguide im Vergleich zum normalen Bikeguide? Damit noch einmal zur Gegenwart und zur „Qualitätsfrage“: Dass die „Kräfte des freien Marktes“ jetzt schon ansprechend funktionieren, davon ist auch Manfred Pfeifer überzeugt, mit seinem Verein „Bikepro“ einer der größten Anbieter von Bikeguideausbildungen in Österreich. „Unausgebildet trauen sich die wenigsten, als Bikeguide zu arbeiten. Das ist in der Praxis nicht das Problem. Und Institutionen, die Guides anstellen, wie Hotels oder Tourismusverbände schauen sich die Qualifikationen ihrer Bewerber in der Regel gut an.“

Dennoch begrüßt der „Bikepro“-Gründer die Initiative zur Vereinheitlichung. „Bei uns umfasst die Ausbildung zum Bikeguide acht Tage mit 85 Unterrichtseinheiten und ist vollgepackt mit für die Tätigkeit relevanten Inhalten“, sagt Pfeifer. Andere Anbieter am Markt würden das zum Teil nicht so genau nehmen. Im Detail will sich Pfeifer die Pläne zur Neuregelung dennoch genau anschauen: „Wir sind in den letzten Jahren zu einem differenzierten Ausbildungsprogramm übergegangen, etwa mit Ausbildungen zu Bikepark- & Freerideguides und E-MTB-Guides neben den normalen Bikeguideausbildungen“, erklärt er. Wie sich diese Ausbildungen in ein vereinheitlichtes System einfügen ließen, sei derzeit nicht zu beurteilen. ÖRV-Ausbildungsreferent Kaiblinger erklärt dazu, dass sich für hochwertige Ausbildungsanbieter wie auch für bereits ausgebildete, kompetente Bikeguides durch die Regelung kaum etwas ändern werde. Es werde auch die Möglichkeit angestrebt, etwaige fehlende einzelne Ausbildungsinhalte unkompliziert nachzuholen. Ab 2022 wird der ÖRV auch den Bereich „Gravity“ speziell in die staatliche Instruktorenausbildung aufnehmen.
Warum es noch dauern wird
Weil Bikeguiding auch wesentlich im alpinen Gelände passiert, bilden auch die alpinen Vereine Bikeguides aus, etwa über die „Naturfreunde Akademie“. Laut Peter Gebetsberger von den Naturfreunden wolle man die ÖRV-Initiative inhaltlich unterstützen. Auch wegen der potenziellen Gefahren, die die Tätigkeit mit sich bringt. ÖRV-Referent Kaiblinger stellt zum Thema Gefahren auch die Frage in den Raum: „Was, wenn ein Unfall passiert und ein Richter zu dem Schluss kommt, dass der Guide gar nicht befähigt war, jemanden im entsprechenden Gelände führen zu können?“ In Österreich habe es einen solchen Fall noch nicht gegeben, sehr wohl aber in der Schweiz. Nebenbei bemerkt: Wer als Bikeguide in Österreich arbeitet, kann sich beim ÖRV (mittels „Bikeguide-Card“) um 185 Euro pro Jahr versichern – eine 7-Millionen-Euro-Haftpflichversicherung ist hier inkludiert.

Es gibt also gute Gründe für einen „geprüften Mountainbike-Guide“ nach Skilehrer-Vorbild. In der Praxis stehen der ÖRV-Initiative noch einige Mühen bevor. Etwa durch den Föderalismus, weil die Sportgesetzgebung in Österreich traditionell Bundesländerkompetenz ist. „Wir streben eine bundesweite Lösung an“, erklärt Kaiblinger dazu. Es könnte im Extremfall sonst sein, dass ein Guide, der nur in einem Bundesland seine Dienste anbieten dürfe, etwa auf der Ländergrenzenüberschreitenden „Dachsteinrunde“ mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Für Wanderführer, auch das nur nebenbei erwähnt, gibt es tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Nach den Ideen des ÖRV wird im Gegensatz zu so einem „Gesetzes-Fleckerlteppich“ sogar eine EU-weit gültige Anerkennung der neuen Guides angestrebt. Das soll über die Vereinigung „European Organisation of Mountainbike Instructor-Guides“ („EO-MTBing“) passieren. Wie schaut der Fahrplan aus? Demnächst will man verschiedene Interessensgruppen einladen und die Pläne präsentieren, sagt Alfred Kaiblinger – vom Tourismus bis zu Vertretern der Forstwirtschaft. Auch das lässt erahnen, dass der Marathon zum gesetzlich definierten Bikeguide erst gestartet ist und das Ziel noch etwas länger nicht in Sichtweite sein dürfte. Immerhin: „Zwei bis drei Jahre“ schätzt Kaiblinger den Zeitrahmen bis zur angestrebten Regelung inklusive Berufsanerkennung.
 
Wenn es für den Bikeguide keine gesetzliche Grundlage gibt , gibt es ja auch keine vorgeschriebene Mindestausbildung um sich Bikeguide zu nennen. Da ist dann sowieso alles ein Graubereich.
Prinzipiell fände ich eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle gegen geringe Gebühr durchaus in Ordnung.
Ein Zunftunwesen wie im Handwerk, welches der Zugangsbeschränkung zum Markt sowie des Abzockens der Ausbildungswilligen dient darf es jedoch nicht geben.
 
Prinzipiell fände ich eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle gegen geringe Gebühr durchaus in Ordnung.
Ein Zunftunwesen wie im Handwerk, welches der Zugangsbeschränkung zum Markt sowie des Abzockens der Ausbildungswilligen dient darf es jedoch nicht geben.
Das riecht nach dem staatl. Skileher in Ö. Nur mit dem höchsten Ausbildungslevel (Anwärter, Landesskilehrer 1/2, staatl. gepr. Skilehrer) darf man sich mit einer Skischule niederlassen. Sicherlich nicht ungewollter Nebeneffekt ist, dass den ausländischen Skischulen das Leben in österreichischen Skigebieten nicht einfach gemacht wird. Wenn man den Bikeinstruktor nicht europäisch oder wenigstens im Alpenraum einheitlich regelt, wird ein kommerzieller AlpenX ein juristischer Alptraum.
 
Wenn man den Bikeinstruktor nicht europäisch oder wenigstens im Alpenraum einheitlich regelt, wird ein kommerzieller AlpenX ein juristischer Alptraum.
Das Problem hat aber auch jetzt schon jeder geprüfte Bergführer , Schitournführer u. Schilehrer . Und jemand anderer dürfte es ja gar nicht machen.
Wenn der Bikeboom anhält wird es über kurz oder lang auch für die Bikeguides so kommen.
 
Das Problem hat aber auch jetzt schon jeder geprüfte Bergführer , Schitournführer u. Schilehrer .
Der geprüfte Bergführer hat das nicht, weil der international anerkannt ist. Schwierig ist die Situation für private Ausbilder wie vom DAV, die zwar in Konkurrenz zum Bergführer stehen, aber international nicht anerkannt sind. Das wäre dann ein Alptraum, wenn ein deutscher DAV-Führer nicht mehr in Österreich Touren führen dürfte.
 
@ciao heiko : Das was du schreibst ist ja alles richtig, wenn ich eine Dienstleistung über ein Gewerbe oder den Verein anbiete greifen die entsprechenden Versicherung.

Die Frage war ob bei einer privaten Tour ein "Guide" irgendwie nur durch seine pure Anwesenheit haftbar ist wenn er sein spezifisches Wissen, welches er theoretisch hat, nicht zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen einsetzt.

Davon abgesehen ist dann noch immer fraglich was hinter dem Wort "Guide" überhaupt steckt weil es gar keine gesetzlichen Regelung dafür gibt. Jeder Verein oder sonst wer der sich berufen fühlt kann für einen mehr oder minder großen Betrag so ein "Zertifikat" ausstellen.

Selbst der DIMB gibt zu dass es dafür keine gesetzlichen Grundlagen gibt.

Anhang anzeigen 1510976
Das ist doch die Lösung!
"Wir" stellen allen Mitfahrern von Rudi ein MTB-News-(Super-)Guide-Zertifikat aus.
Alles Guides, somit hat keiner mehr eine herausgehobene Stellung.

Da wird doch auch keiner sagen "lass sie mal machen" sondern versuchen die Kumpels abzuhalten, wenn sie es maßlos übertreiben.
Hm, ich war mit Kumpels auf einem unbekannten Trail in Kanada unterwegs. Bei einem bevorstehenden Drop hab ich gesagt: Boah, da machen wir Fotos!
Der deutlich besser fahrende Mitfahrer meinte dann so: "Ja ok, du fährst vor..."
Ich bin dann am Baum gelandet und hab mit fast das Genick gebrochen. Kann ich den jetzt noch verklagen? ;)

Das Foto ist auch nix geworden. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Es hängt vom Einzelfall ab.
Das ist die einzig wahre Antwort (finde ich). In D gibt es tausend und eine Regel für alles und nichts. An die kann man sich halten oder nicht. Wenn was passiert muss im Zweifelsfall immer erst im Einzelfall vor Gericht entschieden werden wer für was verantwortlich zu machen ist. Ob das dann aus fachlicher, moralischer oder vernünftiger Sicht immer noch richtig ist, ist dabei teils völlig nebensächlich. Hauptsache das Urteil entspricht nach 30 Prozesstagen dann der Rechtsprechung, die eigentlich schon vorher klar war, weil Gesetze und so... 🧐

Will man es wirklich wissen, muss man es wohl darauf ankommen lassen und mit Guide bei einer Privatveranstaltung voll gegen einen Baum fahren, den Guide verklagen und somit vor Gericht ein Präzedenzfall schaffen, den ein anderes Gericht dann wieder anders interpretieren kann.

Aber ganz ehrlich, unter Kumpels, wer teilt denn irgendeiner Versicherung proaktiv mit, dass bei einer Privatausfahrt mit Unfall ein Guide mit anwesend war? Und welche Versicherung stellt überhaupt diese Frage? Ist das jemals schon passiert?
Anders wäre es bei einer privaten Ausfahrt, die aber z.B. von einem Bike-Laden organisiert wird. Wenn da was passiert könnte schon eher jemand fragen. Aber in der Regel wollen die behandelnden Stell doch nicht einmal wissen was passiert ist.
Sollten nach einem Unfall bleibende Schäden aufkommen, die die Arbeitskraft beeinträchtigen, werden sich aber vermutlich dennoch Geier finden, die blöde Fragen stellen, das mag sein.
 
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