Grundlage der Rechnungsstellung ist immer der §14 UStG.
Für die MwSt.-Änderung wurden die Gesetze jedoch nicht geändert oder erweitert, stattdessen gibt es ein offizielles BMF-Schreiben zum 01.07.2020.
Man kann sich also auf das zu downlaodende Dokument beziehen, siehe 2.6.1:
https://www.bundesfinanzministerium...04A708EEDF70FDEF29573E3.delivery2-replication
Grundsätzlich gilt, dass Lieferungen und sonstige Leistungen bis einschließlich 30.06.2020 mit 19% und 7% zu besteuern sind.
Erfolgt die Lieferung oder sonstige Leistung erst ab dem 01.07.2020 sind die Steuersätze 16% und 5% anzuwenden, auch wenn die Bestellung und ggf. Auftragsbestätigung mit 19% im Juni erfolgt ist.
Für die MwSt.-Änderung wurden die Gesetze jedoch nicht geändert oder erweitert, stattdessen gibt es ein offizielles BMF-Schreiben zum 01.07.2020.
Man kann sich also auf das zu downlaodende Dokument beziehen, siehe 2.6.1:
https://www.bundesfinanzministerium...04A708EEDF70FDEF29573E3.delivery2-replication
Grundsätzlich gilt, dass Lieferungen und sonstige Leistungen bis einschließlich 30.06.2020 mit 19% und 7% zu besteuern sind.
Erfolgt die Lieferung oder sonstige Leistung erst ab dem 01.07.2020 sind die Steuersätze 16% und 5% anzuwenden, auch wenn die Bestellung und ggf. Auftragsbestätigung mit 19% im Juni erfolgt ist.
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