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Ist aber nen netter Name für Deinen Kleinen...Also mein Gravel steht einfach so ohne alles.![]()
@gpzmandel wie hast du das nun mit der Aufnahme gemacht? Wie hält das Rad zuerst? Danach PS?
Wo hat er eigentlich die Trickstuff C22 her?Das ist nicht sein Rad, frag doch Dangerholm:
https://www.instagram.com/p/CjqB3ojMhxe/?igshid=MDJmNzVkMjY=
hatte erst vor 2 Wochen trickstuff wg den c22 kontaktiert - laut deren Angabe sind die noch gar nicht "marktreif" und in der Produktion.Wo hat er eigentlich die Trickstuff C22 her?![]()
halt ein dreckiges kleines DingIst aber nen netter Name für Deinen Kleinen...![]()
Find ich gar nicht einmal soooo schlimm. Nicht jeder schaut noch nebenbei.Na, hoffentlich reißt es hier nicht ein sowas die Dangerholm-Zeugs zu posten, weil das seh ich überall sonst im Internet.
darf man im Forum eigentlich fremde Fotos posten, oder braucht man dazu erstmal die Einwilligung des Urhebers?Find ich gar nicht einmal soooo schlimm. Nicht jeder schaut noch nebenbei.
Aber ein Hinweis fände ich nett von wegen:"Hier Hallo Fremdbild"
Letzeres.darf man im Forum eigentlich fremde Fotos posten, oder braucht man dazu erstmal die Einwilligung des Urhebers?
Zumal dann nicht, wenn es letztlich Werbung für den Urheber ist...Letzeres.
Juckt aber komischerweise niemanden.
versteh ichs aber richtig, derjenige, der postet ist jedenfalls dann aber auch verantwortlich für irgendwelche Urheberrechtsverletzungen, oder der Forumsbetreiber?Zumal dann nicht, wenn es letztlich Werbung für den Urheber ist...
Abschnitt 6 des UrhG: Erlaubte Nutzungen. Hier ist insbesondere §51 interessant:
" § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist. "
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Ich muss mich nicht mit anderen Bikes profilieren. Habe selbst schöne Bikes zu Hause stehen.Find ich gar nicht einmal soooo schlimm. Nicht jeder schaut noch nebenbei.
Aber ein Hinweis fände ich nett von wegen:"Hier Hallo Fremdbild"
Ist da die Carbonda Gravelgabel montiert? Original Sonder ist das nicht.Das Rad für den gröberen Schotter...Anhang anzeigen 1564784Anhang anzeigen 1564785
...steht jetzt auch auch breiteren Felgen. Ich habe die 25mm DT Swiss gegen WTB KOM light i35 mit 35mm Innenweite getauscht. Außerdem von SpeedKing/RaceKing auf die Schwalben.
Lässt sich jetzt mit 1,2-1,3bar gut fahren. Weniger ginge auch, aber dann ist die Durchschlaggefahr zu hoch. Also wären 30mm Felgen wahrscheinlich ausreichend gewesen.
Beide.versteh ichs aber richtig, derjenige, der postet ist jedenfalls dann aber auch verantwortlich für irgendwelche Urheberrechtsverletzungen, oder der Forumsbetreiber?
Richtig so.(würde mich als Fotografen/Urheber ja auch ärgern, wenn Bilder, in welchem Kontext auch immer, von irgendwem einfach verwendet werden; kürzlich erst wollte ich Bilder von raphas/Lachlan Mortons dot-Buch posten, was mir dann von rapha untersagt worden ist...)