Selbstverständlich werden Hinzufügungen auf der Bestellmail Vertragsbestandteil.
Dem stimm ich allem zu bis auf diesen Satz. Wenn man eine spezifische Ware bestellt (rechter Griff) und dann als Kommentar "linker Griff" angibt, dann kann der Verkäufer (auch wenn es nicht sehr kulant ist) den bestellten rechten Griff zusenden, da alle nötigen Vertragsbestandteile erfüllt sind. Der Kommentar dient meist zur Regelungen von Vertrags
nebenpunkten wie Lieferung, steuerliches etc., die den Vertragskern meist nicht berühren (Kosten im Verhältnis niedriger,...). Der Kunde muss also den Händler vor der Bestellung anfragen und einen Vertrag (mündlich, schriftlich) über die richtige Sache abschliessen.
Allerdings kann der Kunde, wenn die Bestellung missverständlich ist ("Fehler bei der Willensbildung"), Rücktritt fordern. Dies alles macht aber letztlich keinen Unterschied, da er selbst dann die Kosten für die Rücksendung tragen muss (mittlerweile gibt es ja sowieso die 7 Tage Regelung). Dies wäre erst dann nicht der Fall, wenn man dem Händler einen (vorsätzlichen) Aliud (Falschlieferung) nachweisen könnte
@Backfisch: Die Kommentarbox dient eben zur Regelung von Nebenpunkten - OR2 ist hier selbstverständlich anwendbar. Wenn du einen Ferrari 430 Hardtop im Katalog bestellst und eigentlich den Spider willst, ohne dich vorher zu erkundigen, ob der erhältlich ist und dann einen Kommentar hinzufügst "ich will Spider" kann der Händler dir rechtens den Hardtop liefern, da Willensbildung, Kaufabsichtserklärung, usw. stimmen - der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Eine Bestellung einer anderen Sache kann in keiner Nebenbedingung angeführt werden. Du bestellst ja auch nicht erst eine "falsche Pizza" und fragst dann nach der die du wirklich willst, sondern bestellst sofort die "richtige"...
Die Veränderung der Pizza ist eine Modifikation einer Sache, d.h. du machst eine Kaufabsicht geltend, die einfach zu erfüllen ist. Wenn der Ober sagt: Nein geht nicht, dann bist du nicht gebunden den Vertrag anzunehmen. (einen linken in einen rechten Griff umzuwandeln oder bei einem F430 das Dach abzusägen ist etwas schwierig). Daher sollten solche Verhandlungen auch mündlich oder schriftlich vorher festgehalten werden.
Wo ich zustimme: Ein guter Händler handelt sofort im Sinne des Kunden und beachtet solche Anfragen.