Bestellkommentar verbindlich?

Wisst ihr, was mir an der Schweiz so gefällt?
Dass sich die deutschen Paragraphenreiter und Gesetzesverdreher hier regelmässig die Zähne ausbeissen. :D
 
Rechtsstand für die Bestellung ist die Schweiz, das BGB ist also nicht anwendbar. Die Regelung mit dem 7 tägigen Rücktrittsrecht ist m.E. gültig - allerdings trägt die Kosten der Kunde. (Im Vergleich mit Deutschland hat der Schweizer Kunde in diesem Fall weniger Rechte - 2 Wochen wäre Luxus :) )

Die Anmerkungen, die du in die Kommentarbox geschrieben hast, sind kein gültiger Vertragsnebenpunkt (gemäss OG 2). Das ist deshalb so, weil du die Sache wie im Shop offeriert bestellt hast, was, wenn der Händler deine Anfrage annimmt, ein Kaufvertrag ist. Eine andere Vereinbarung müsste wenigstens mündlich (also Kontakt vor Kauf etc.) erfolgen.

Also in solchen Fällen immer vorher nachfragen auch wenn ich die Reaktion des Inhabers etwas unverschähmt finde :confused:
 
... es geht um eine Wandlung des Kaufvertrages nach BGB und nicht um eine "Rücksendung ohne Angabe von Gründen".
Um eine Wandlung ginge es dann, wenn man den Links-Griff als einen mit einem Mangel behafteten Rechts-Griff (der war bestellt!) ansehen könnte.
Ein Links-Griff ist aber etwas ganz anderes, ein "aliud", und nicht etwa ein mangelhafter Rechts-Griff. Denn an dem Links-Griff ist ja nichts defekt oder kaputt, er ist halt nur kein Rechts-Griff. Deshalb geht es nicht um Rückabwicklung des Kaufvertrages sondern um Vertragserfüllung , der Besteller kann nach wie vor die Zusendung des Rechts-Griffes verlangen. Wenn der Verkäufer die Kosten der Rücksendung für den fehlgeschlagenen Erfüllungsversuch nicht tragen will reicht die Erklärung, dass das unerwünschte Teil bei Dir zu Abholung bereit gehalten wird.
Es gibt im übrigen auch eine europäische Verbraucherschutz-Behörde, m.W. in Strassburg (googeln!). Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, aber sie hat diverse Verträge mit der EU, die ihr viele Vorteile einräumen, aber auch Verpflichtungen aufbürden. Es ist den Versuch wert, den Fall mal dort zu schildern und um eine kurze Stellungnahme zu bitten. Ist ja nicht viel Arbeit und wir sind gespannt auf die Antwort.
Selbstverständlich werden Hinzufügungen auf der Bestellmail Vertragsbestandteil. Bei einem Brief kann man ja auch nicht sagen "das stand auf der zweiten Seite, wir lesen grundsätzlich nur bis Seite 1".
 
Arrgh. Ist mir schon klar dass das BGB ein deutsches Gesetz ist. Dem aufmerksamen Leser wird wohl auch kaum entgangen sein dass ich nichts anderes behauptet habe.
Ich nehme aber mal stark an dass in der Schweiz ebenfalls Regeln für die Erfüllung von Verträgen existieren, und so anders werden die wohl kaum sein.

@ perponche:

Die Lieferung eines anderen Gegenstandes als des bestellten ist ein Sachmangel gemäss BGB § 434 (3).
 
Die Anmerkungen, die du in die Kommentarbox geschrieben hast, sind kein gültiger Vertragsnebenpunkt (gemäss OG 2).

Wo steht da was von Kommentarboxen bei Onlinebestellungen? :rolleyes:

Auslegungssache. Ich meine dass eine Kommentarbox durchaus für Sonderwünsche oder Erläuterungen gedacht ist, insofern sind die dort gemachten Äusserungen Bestandteil der Bestellung.

Das ist deshalb so, weil du die Sache wie im Shop offeriert bestellt hast,

Eben nicht.

Wenn ich 'ne Pizza Hawaii (steht so auf der Karte) bestelle und dazu "bitte ohne Schinken" sage, dann hab ich ne Pizza mit Ananas und ohne Schinken bestellt.

Falls nicht, erinnere mich bitte daran nie in der Schweiz essen zu gehen. :lol:
 
Selbstverständlich werden Hinzufügungen auf der Bestellmail Vertragsbestandteil.

Dem stimm ich allem zu bis auf diesen Satz. Wenn man eine spezifische Ware bestellt (rechter Griff) und dann als Kommentar "linker Griff" angibt, dann kann der Verkäufer (auch wenn es nicht sehr kulant ist) den bestellten rechten Griff zusenden, da alle nötigen Vertragsbestandteile erfüllt sind. Der Kommentar dient meist zur Regelungen von Vertragsnebenpunkten wie Lieferung, steuerliches etc., die den Vertragskern meist nicht berühren (Kosten im Verhältnis niedriger,...). Der Kunde muss also den Händler vor der Bestellung anfragen und einen Vertrag (mündlich, schriftlich) über die richtige Sache abschliessen.

Allerdings kann der Kunde, wenn die Bestellung missverständlich ist ("Fehler bei der Willensbildung"), Rücktritt fordern. Dies alles macht aber letztlich keinen Unterschied, da er selbst dann die Kosten für die Rücksendung tragen muss (mittlerweile gibt es ja sowieso die 7 Tage Regelung). Dies wäre erst dann nicht der Fall, wenn man dem Händler einen (vorsätzlichen) Aliud (Falschlieferung) nachweisen könnte :)

@Backfisch: Die Kommentarbox dient eben zur Regelung von Nebenpunkten - OR2 ist hier selbstverständlich anwendbar. Wenn du einen Ferrari 430 Hardtop im Katalog bestellst und eigentlich den Spider willst, ohne dich vorher zu erkundigen, ob der erhältlich ist und dann einen Kommentar hinzufügst "ich will Spider" kann der Händler dir rechtens den Hardtop liefern, da Willensbildung, Kaufabsichtserklärung, usw. stimmen - der Kaufvertrag ist zustande gekommen. Eine Bestellung einer anderen Sache kann in keiner Nebenbedingung angeführt werden. Du bestellst ja auch nicht erst eine "falsche Pizza" und fragst dann nach der die du wirklich willst, sondern bestellst sofort die "richtige"...

Die Veränderung der Pizza ist eine Modifikation einer Sache, d.h. du machst eine Kaufabsicht geltend, die einfach zu erfüllen ist. Wenn der Ober sagt: Nein geht nicht, dann bist du nicht gebunden den Vertrag anzunehmen. (einen linken in einen rechten Griff umzuwandeln oder bei einem F430 das Dach abzusägen ist etwas schwierig). Daher sollten solche Verhandlungen auch mündlich oder schriftlich vorher festgehalten werden.

Wo ich zustimme: Ein guter Händler handelt sofort im Sinne des Kunden und beachtet solche Anfragen.
 
In dem Shop gab es den mit Runden nur in der ausführung "Für Vorderradbremse". Hab dann den genommen und in den Bestellkommentar geschrieben "Bitte den Bremsgriff für die rechte Seite. Falls der Griff für rechts mit rundem Ausgleichsbehälter nicht lieferbar ist, dann den integrierten. Vielen Dank!"
 
Da es sich um einen normalen Kaufvertrag handelt. Es gibt sicher keine lex specialis, die Kommentarboxen als besondere Vertragsnebenbedingung eigens regelt... aber sonst viel Spass beim Suchen :rolleyes: :)

Wie gesagt - ein Vertrag kann selbst dann zustande kommen, wenn sich die Parteien über die Nebenbedingungen nicht einig sind. Nur bei einem eindeutigem Aliud würde der Versender alle Kosten tragen!

@ Swiss: Bei sowas würde ich immer vorher nachfragen - am besten per Telefon, dann spart man sich den Ärger :) Ich dachte bei bike-import stehen auch immer die original Teilenummern?
 
@ perponche:

Die Lieferung eines anderen Gegenstandes als des bestellten ist ein Sachmangel gemäss BGB § 434 (3).

Soweit richtig (Wobei bei völlig anderen Sachen - z.B. im Extremfall Ausflugsyacht bestellt, Matchboxauto geliefert - immerhin diskutiert wird, ob damit tatsächlich Erfüllung eintritt, so daß dann Gewährleistungsrecht gilt oder ob der Primäranspruch weiterbesteht, weil überhaupt keine Erfüllung eintritt).

Nur ist in den meisten Fällen in den AGB geregelt, daß der Vertrag erst mit Versendung der Ware zustande kommt.
Wenn er die falsche Ware zusendet, kommt dann überhaupt kein Vertrag zustande, wie ich oben bereits ausgeführt habe. Es handelt sich um ein neues Angebot.

Übrigens: Wandlung gibt es seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 höchstens noch für Altfälle, das heißt jetzt RÜCKTRITT.

@ Swiss: Danke für den Link, den Aufsatz werde ich mir durchlesen.
 
Habe auch schon meine Erfahrungen mit genanntem Shop gemacht. Naja, die Preise sind halt gut und ich kenne nicht viele andere CH Shops in denen ich Preiswert im Net ordern kann...

Warum bestellt ihr in der Schweiz und macht dann dumme Sprüche über uns, wenns Probleme gibt? Kann ich echt nicht ab, das dumme Geschwätz...:mad:
Habe auch schon in D bestellt und rede ja nachher auch nicht schlecht über die Deutschen wenn mal was nicht klappt.

Ist halt kompliziert da Länderübergreifend was zu machen, wenn man Probleme hat, aber das ist das Risiko, welches ich auch schon desöfteren eingegangen bin.
Im übrigen steht doch in den AGB des betreffenden Shops, das dieser nicht ins Ausland liefert, weil hier schon des öfteren über Probleme im Zusammenhang mit ihm und "Ausländern" diskutiert wurden:confused:
 
Warum bestellt ihr in der Schweiz und macht dann dumme Sprüche über uns, wenns Probleme gibt? Kann ich echt nicht ab, das dumme Geschwätz...:mad:
Habe auch schon in D bestellt und rede ja nachher auch nicht schlecht über die Deutschen wenn mal was nicht klappt.

Mach mal nicht noch mehr puff, als hier sonst schon ist! Hättest du alle Posts durchgelesen, hättest du gesehen dass Bruno nicht gerade freundlich geantwortet hat und es auf die Deutschen verallgemeinerte. "Ein Deutscher bestellt eine Kette, wenn er einen Schlauch will, das tut ein schweizer nicht"...
siehe ersten Post.
 
Warum bestellt ihr in der Schweiz und macht dann dumme Sprüche über uns, wenns Probleme gibt? Kann ich echt nicht ab, das dumme Geschwätz...:mad:

hast du die antwort von dem gigu gelesen? also ich habe so ungefähr die hälfte meiner kindheit in der schweiz verbracht und bin auch immer gut behandelt worden. außer von den gleichaltrigen. das ist heute nicht anders. geh mal als deutscher in einen schweizer club und du weißt was ich mein. dass in der schweiz eine allgemein deutschfeindliche stimmung herrscht, wirst du mir doch bestätigen können.
wenn ich dann so einen stuss von so einem bückstück lesen muss, dann bekom ich einfach nur das große kotzen. und das von einem berner !!!
 
hast du die antwort von dem gigu gelesen? also ich habe so ungefähr die hälfte meiner kindheit in der schweiz verbracht und bin auch immer gut behandelt worden. außer von den gleichaltrigen. das ist heute nicht anders. geh mal als deutscher in einen schweizer club und du weißt was ich mein. dass in der schweiz eine allgemein deutschfeindliche stimmung herrscht, wirst du mir doch bestätigen können.
wenn ich dann so einen stuss von so einem bückstück lesen muss, dann bekom ich einfach nur das große kotzen. und das von einem berner !!!

berliner mögen wir hier in bayern aber auch nicht, von daher kann ich die schweizer schon verstehen:D
 
@ Ammu

Mmmm! Ich hab den ganzen Thread durchgelesen! Ok!! :rolleyes:

@ Backfish

Keine Ahnung:lol:, will wahrscheinlich Geld verdienen!:)

@jasper

Klar ist das ne Schei** Antwort, ob er nun D oder CH meint, es gehört sich nicht.
Ich habe beruflich mit allerlei Leuten zu tun, auch D. Da sind immer mal wieder, auch unfreundliche Exemplare dabei, aus allen Nationen, da denk ich mir einfach " Du (nicht Du:D ) bis doch ein blöder Hund", dann hat sichs."

Die Deutschlandfeindliche Stimmung kommt vermutlich ein wenig von der Politik her, wegen dem ganzen EU Kram, die Anflüge über Süddeutschland, die Steuerfrage etc...
 
lasst uns mal zur abwechslung in die schweiz einmarchieren :lol:
der kommentar ist grund genug!

Bringt erst mal die Polen zur Raison. Die mucken wieder auf. Auch dem Franzmann gehört mal wieder eins übergebraten.
Dann denkt mal über die Schweiz und euren Beliebtheitsgrad im angrenzenden Ausland nach.

Ich finde der Kommentar von Bruno trifft die Sachelage ganz gut ... :D
 
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