Insolvenz und Investorengespräche: Simplon im Sanierungsverfahren

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Re: Insolvenz und Investorengespräche: Simplon im Sanierungsverfahren
hab ich gemacht. erstes ergebnis:
Anhang anzeigen 2201316
Und da hab schon was dazu geschrieben:
Dein eigener Link sagt aber was anderes:

Jetzt musst du mir erklären wie eine Betriebserlaubnis erlöschen kann, wenn es gar keine gibt und braucht:
"Gemäß StVZO ist ein Pedelec ein Fahrrad. Es braucht keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungskennzeichen und für die Nutzung muss keine Fahrerlaubnis vorliegen."
 
@Rockside:
Schau mal in Anhang 1 rein:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168

Da fallen S-Pedelecs drunter oder Räder, die einen Hilfsmotor haben, der max. 1000 W hat und (auch unabhängig vom Treten) bis zu 25 km/h mithilft, das ist dann L1e-A. Ob's letztere überhaupt in nennenswerter Anzahl gibt - keine Ahnung.

Die üblichen Pedelecs, die hier rumfahren, (max. 250W, nur Unterstützung, wenn Fahrer tritt) brauchen dagegen keine Typgenehmigung.
 
Da passt das kürzlich veröffentliche Interview gut
E-Bike-Chef von Bosch im Interview: "Bewegen uns immer weiter weg vom Fahrrad"

"...Das S-Pedelec mit einer Abschaltgeschwindigkeit von 45 km/h gilt im Unterschied zum E-Bike als Kleinkraftrad der L1-Klasse und ist typgenehmigungspflichtig. In der Typgenehmigung ist der Unterstützungsfaktor 4 für das S-Pedelec definiert....
Nicht typgenehmigungspflichtige EPACs (steht für Electrically Power Assisted Cycle, Anm. d. Red.) müssen den Charakter des Fahrradfahrens noch abbilden, und das ist bei manchen Motoren nicht mehr der Fall....

Speed Pedelec.... Hersteller müssten jede Komponente beim Kraftfahrzeugbundesamt vorlegen, Händler dürften nichts mehr am Rad ändern und die Räder bräuchten eine Versicherung...
"
 
Oft verwechselt wird wohl auch Typgenehmigung des Herstellers mit einer immer mitzuführenden Betriebserlaubnis und Versicherungspflicht (nur für S-Pedelecs).
 
Dieser Vorschriften-Dschungel ist leider typisch für die heutige Zeit.

Diese Pedelecs dürfen nur per CE-Verordnung auf den Markt gebracht werden ... und damit müssen die Hersteller über den Umweg dieses Verfahren zusichern, daß z.B. ein Pedelec nur eine per Gesetz noch zugelassene Leistung hat, daß nur bis 25Km/h per Motorkraft verstärkt wird und dann abschaltet, daß kein Gasgriff vorhanden ist, usw.

Genau das ist ja das faule daran, daß da nur über Querverweise zu anderen Gesetzgebungen hantiert wird.
Anscheinend gibt's da jetzt Bestrebungen von der EU, das zu ändern.
 
OK, da gebe ich dir recht. Dieser CE-Umweg mit Verweisen auf Gesetze für motorbetriebene Fahrzeuge ist im Gesetzesdschungel wohl etwas anderes.
Aber das ist doch bei Verstössen praktisch genauso wirksam wie eine ausgewiesene Typgenehmigung durch den Hersteller, oder?
 
OK, da gebe ich dir recht. Dieser CE-Umweg mit Verweisen auf Gesetze für motorbetriebene Fahrzeuge ist im Gesetzesdschungel wohl etwas anderes.
Aber das ist doch bei Verstössen praktisch genauso wirksam wie eine ausgewiesene Typgenehmigung durch den Hersteller, oder?

Nein.

CE brauchts zum Verkauf aber nicht für den Betrieb und ist nicht "amtlich". CE wird vom Verkäufer/Hersteller selbst ausgestellt.
Heißt, du darfst dran rumbasteln wodurch CE verloren geht und immer noch im Straßenverkehr fahren (solange du alle Gesetze einhältst wie Begrenzung auf 250w, 25km/h etc.). Aber du darfst es nicht mehr Gewerblich verkaufen, bzw. müsstest dann erst CE neu vergeben und damit für die Einhaltung der Gesetze haften.

Typengenehmigung wird nach amtlicher Prüfung ausgegeben und wird für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr benötigt. Aber nicht für den Verkauf! Es dürfen auch Fahrzeuge legal ohne Typengenehmigung verkauft werden (CE, etc. brauchts aber trotzdem).
Durch Rumbastelei geht die Typengenehmigung verloren und muss es neu abgenommen werden (z.B. TÜV) sonst darfst du nicht mehr damit im Straßenverkehr fahren.

Das ist so ganz grob der Unterschied. Sind zwei unterschiedliche Sachen die nichts direkt miteinander zu tun haben (Vielleicht wird für ne Typengenehmigung CE benötigt, keine Ahnung. Mehr aber nicht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt, du darfst dran rumbasteln wodurch CE verloren geht und immer noch im Straßenverkehr fahren (solange du alle Gesetze einhältst wie Begrenzung auf 250w, 25km/h etc.). Aber du darfst es nicht mehr Gewerblich verkaufen, bzw. müsstest dann erst CE neu vergeben und damit Haftbar für die Einhaltung der Gesetze garantieren.
Naja, aber dann eben doch haftbar durch den Hersteller.

Und wenn einer daran privat herum manipuliert, ist derjenige dann bekanntlich auch haftbar nach anderen Gesetzen (Verstoss gegen die Zulassungspflicht, Fahren ohne Versicherung, unter Umständen Fahren ohne Führerschein, etc.)

Die ganze Sache mit diesen Pedelecs ist schon ein ziemliches rechtliches Desaster, was die Klarheiten darüber angeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn einer daran privat herum manipuliert, ist derjenige dann bekanntlich auch haftbar nach anderen Gesetzen (Verstoss gegen die Zulassungspflicht, Fahren ohne Versicherung, unter Umständen Fahren ohne Führerschein, etc.)

Die ganze Sache mit diesen Pedelecs ist schon ein ziemliches rechtliches Durcheinander.
Eigentlich nicht. Solange es nur Tretunterstützung unter 250w und bis 25km/h, etc hat kannst machen was du willst.
Als Hersteller brauchst halt CE, aber das brauchst auch als Hersteller von tausend anderen Produkten, das ist absolut nichts besonderes.
 
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