Das Bike dürfte, wie kukuk3000 schon erzählt, der Versicherung gehören, die versuchen wird es zu verkaufen um noch etwas Geld herauszuholen. Ist der Täter bekannt dürfte sie bei diesem Regress stellen. Ist dieser jedoch minderjährig so gehe ich davon aus, dass die Eltern finanziell zur Rechenschaft gezogen würden.
Zum Opfer: Ist das Geld einmal ausbezahlt und es besteht kein Verdacht auf Versicherungsbetrug, dann wird man es wohl kaum zurückbezahlen müssen. Vorallem weil man es dann ja meist schon für den Ersatz investiert hat.
Ganz genau kann das aber nur ein Versicherungsexperte sagen.
Übrigens bei unserer Mobiliar Hausratsversicherung haben wir "Korrektur: einen Selbstbehalt von 200.-". Ausbezahlt wird immer der Neuwert, maximal aber 2000.-. Ist das Bike teurer, was schnell mal der Fall ist, könnte man eine Zusatzversicherung abschliessen, kostet aber dementsprechend. Gilt aber vorallem zu Hause, wird es auswärts geklaut wird wohl das nette Kleingedruckte Einschränkungen dokumentieren.