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- 18. Juni 2004
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Gestern hatte ich die neue MTB im Briefkasten. Ich habe dann mit Schrecken feststellen müssen, dass im Siebengebirge ein Verbot für das benutzen von Wegen mit dem Rad gilt, deren Breite nicht mindestens 2,5 Meter beträgt.
Ich frag mich, ob die Verantwortlichen mal darüber nachgedacht haben, was das in letzter Konsequenz für ihren Tourismus bedeutet, denn die Biker sind ja nicht gerade wenige. Wie dem auch sei...
Mich interessiert seit einiger zeit brennend wie ein solches Verbot ausgesprochen werden kann! Eine Sache wären die Beschwerden von Fußgängern- das könnte ich ja noch nachvollziehen (also von der rechtlichen Seite her). Aber wie kommen zum Beispiel Argumente zu Stande, welche auf die Beschädigung von Wegen durch Biker hinweisen?
Auf den Wegen wächst doch eh nix und wenn es mal ein paar Furchen, oder Löcher im Boden gibt, welche ja auch nur bei schlammigem, Wanderer gehasstem Untergrund entstehen, ist das doch auch keine Katastrophe, oder?
Wie ich gelesen habe, hat sich die DIMB Organisation auch schon damit beschäftigt und ich wäre für ein paar Aufklärungen dankbar!!!
Ich frag mich, ob die Verantwortlichen mal darüber nachgedacht haben, was das in letzter Konsequenz für ihren Tourismus bedeutet, denn die Biker sind ja nicht gerade wenige. Wie dem auch sei...
Mich interessiert seit einiger zeit brennend wie ein solches Verbot ausgesprochen werden kann! Eine Sache wären die Beschwerden von Fußgängern- das könnte ich ja noch nachvollziehen (also von der rechtlichen Seite her). Aber wie kommen zum Beispiel Argumente zu Stande, welche auf die Beschädigung von Wegen durch Biker hinweisen?
Auf den Wegen wächst doch eh nix und wenn es mal ein paar Furchen, oder Löcher im Boden gibt, welche ja auch nur bei schlammigem, Wanderer gehasstem Untergrund entstehen, ist das doch auch keine Katastrophe, oder?
Wie ich gelesen habe, hat sich die DIMB Organisation auch schon damit beschäftigt und ich wäre für ein paar Aufklärungen dankbar!!!