3. Rahmen in der Garantiezeit gebrochen

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Hallo,
einem Bekannten von mir ist nun zum 3. Mal innerhalb der Garantie der Rahmen gerissen. (Auf die Herstellerangabe verzichte ich jetzt hier mal, jedenfalls ein großer Versender). Es ist ein XC-Rad, was auch nur dementsprechend bewegt wird.
Vorab: bitte keine pro/contra Versender Diskussion ;)

Hat er irgendwelche rechtlichen Mittel ein ganz anderes Rad/Rahmen zu verlangen? Es ist ja abzusehen, dass der nächste (4.) Rahmen wieder brechen wird, da anscheinend ein bisschen zu sehr auf das Gewicht geachtet wurde.

Schon mal im voraus vielen Dank für eure Hilfe
 
Da Garantie eine freiwillige Geschichte des Herstellers ist wird man da kaum klagen können. Es sei denn es ist in der Gewährleistung passiert, da könnte das dann mMn anders aussehen. Und wenn überhaupt wird wohl nur der Rahmen getauscht und kein neues Rad hingestellt.
Schreib mal noch wann, also bezogen zum Kaufdatum, der Rahmen gebrochen/gerissen ist. Wenn es länger als 2 Jahre ab Kaufdatum sind kannst du froh sein überhaupt einen neuen Rahmen zu bekommen.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn entsprechend begründet.
 
Bei meinem 2011er Canyon ist mir 2mal die Sitzstrebe (2014+2015) angerissen (keine Seltenheit) und sie wurde immer anstandslos ausgetauscht, da eine freiwillige Gewährleistung auf dem Rahmen über 5 Jahre vorhanden war .. das würde ich ggf. mal prüfen, inwieweit hier der Hersteller kulant ist. Da die Gewährleistung 2016 abläuft, habe ich das bike dieses Jahr verkauft.

Eventuell erklärt sich der Hersteller bei der längeren Laufzeit bereit, den Rahmen mit Aufpreis zu wandeln....so hat es ein Kumpel mal bei seinem Bergamont erlebt.
 
Schonmal darüber nachgedacht, das Fahrrad mit neuem Rahmen bzw nur den neuen Rahmen zu verkaufen?

Wenn er keine Probleme mit dem Rahmen gehabt hätte, also jetzt immer noch den ersten Rahmen hätte, wäre das Fahrrad nach 6 Jahren entsprechenden Gebrauchs eh nicht mehr viel wert.
 
Für ein 26" bike aus 2009 bekommt doch mittlerweile so wenig Kröten, da würde ich das aus nostalgischen Gründen eher behalten und als Zweitbike nutzen...meine Meinung.
 
@Sven_Kiel
Garantie. Das Wort ist Garantie.
Garantie wird bspw. von Canyon 6 Jahre gewährt, ist aber abhängig vom Hersteller da die Leistung rein freiwilliger Natur ist.
Gewährleistung ist etwas anderes, dazu sind die Hersteller gesetzlich verpflichtet, Mindestdauer sind 2 Jahre.
 
wenn es innerhalb der Garantie gebrochen ist hast du 2 Möglichkeiten:

GarantieRahmen verkaufen oder behalten :)

Ein zurücktreten vom Kaufvertrag ist nicht möglich.
 
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