Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Ich weiß jetzt nicht genau was Du meinst, kann aber wohl unabgesprochen für die DIMB sagen, das wir uns an der Umsetzung von Ausnahmeregelungen von der 2-Meter-Regel nicht beteiligen werden.

Was natürlich nicht heißt, das wir nicht bei der Gestaltung attraktiver Wegenetze ("Angebote statt Verbote") helfen würden ;)

Das sehe ich genauso, zumal solche "Ausnahmen" rechtlich gar nicht so einfach sind, wie manche Zeitgenossen uns glauben machen wollen. Ansonsten würden Nachfragen zu den Details angedachter Ausnahmen nicht so zögerlich (wenn überhaupt) behandelt.

Daß hier allen Eindrücken zufolge einer Ausnahme für/ab 2014 schon vorgegriffen wird, ist schon ein echter Knaller.
 
Ich bin lediglich auf die genannten Gespräche eingegangen, die das Gesetz anscheinend 2014 lockern sollen (mit Verweis auf die gegenteiligen Aussagen mehrerer Grüner, die keine Novellierung des Waldgesetzes anstreben); ...
Die wollen nicht das Gesetz ändern, sondern nur die Ausnahmeregelung, die im Gesetz bereits vorhanden ist, anwenden.
 
Die irreführende Werbung der Tourismusverbände und die Ignorierung der diesbezüglichen Nachfragen sind meines Erachtens ein Fall für den Verbraucherschutz!
Mal abgesehen davon, daß Bonde hier oberster Chef ist, ist es mir bisher nicht gelungen eine Adresse zu finden, bei der ich mich beschweren kann. Kann mir jemand weiterhelfen?

Im Impressum der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) steht:

"Haftungsansprüche gegen die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg, welche sich auf Schäden materieller oder immaterieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt."

http://www.tourismus-bw.de/Service/Impressum

Wenn nun auf den Homepages einzelner Mitglieder falsche Informationen trotz unseren Hinweisen stehen bleiben, in wie weit hat dies dann rechtlichen Konsequenzen? Wie bekomme ich heraus, wer Mitglied in der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) ist?

Man könnte ja auch die Linie fahren, daß Bonde in Doppelfunktion (Tourismusverbandschef von Verbänden die mit illegalen Strecken werben und Verbraucherschutzchef) den Verbraucherschutz aushebelt!
 
Ich habe das auch gleich mal zum Anlass genommen, meine erste Mail in dieser Aktion an eine "offizielle" Stelle zu schreiben. Hessen hat mich damals nicht ganz so betroffen, aber nachdem ich doch einige Zeit im Jahr in B-W bike, werde ich dann mal aktiver. ;)


Hallo,


mit Bedauern sehe ich, dass Sie die Tourbeschreibung

http://www.hochschwarzwald.de/hocht...inbike-tour-zum-aussichtspunkt-zweiseenblick/


aus dem Netz genommen haben. Bei genauerer Betrachtung dürften auch viele andere, bei Ihnen beworbenen und im Detail beschriebenen Touren mit dem Gesetz in Konflikt kommen.


Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Problematik in Ba-Wü bezgl. der 2m Regel und insbesondere das sog. "Konsenspapier" im Schwarzwald bekannt sind. Wie das Beispiel diese Tour schön zeigt, lassen sich ein Mountainbike-freundlichen Image und Touristikwerbung leider nicht mit der derzeitigen und zukünftigen Gesetzeslage vereinbaren.


Es wäre an der Zeit, eindeutig Stellung zu beziehen - gegen die 2m Regel. Denn dieses Gesetz ist u.a. der Grund, wieso ich meinen Bike Urlaub lieber in Bayern oder Österreich verbringe.

https://www.openpetition.de/petitio...ldbestimmung-im-waldgesetz-baden-wuerttemberg



Mit freundlichen Grüßen
 
In den Gegenden wo ich bisher war, hieß es immer "grundsätzlich erlaubt, außer da, wo explizit Verbotsschilder stehen". Aber ich war auch nur in ausgewiesenen Bikeregionen - wenn der Schwarzwald Werbung als Bikeregion macht, muss er sich mit den anderen messen lassen. Und da war meine bisherige Erfahrung in Österreich einfach wesentlich besser. Von daher fahre ich zum Biken lieber dorthin anstatt in den Schwarzwald.
 
Und schon die Antwort:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für ihre Email. Die politischen Umstände sind uns bekannt und wir haben bereits mehrfach zu dem Thema Stellung bezogen. Ebenso waren in Zusammenarbeit mit der Schwarzwald Tourismus GmbH über den AK Rad am ersten Schritt in die richtige Richtung beteiligt: http://www.schwarzwald-tourismus.info/Presse/Pressemeldungen-nach-Themen/MTB-Radfahren/Mehr-Singletrails-fuer-Mountainbiker-im-Schwarzwald
Parallel arbeiten wir gerade an einem Pilot-Projekt mit der Sporthochschule Köln, um beim Thema MTB Beispiele aufzuzeigen, dass sich Wandern und MTB sehr gut miteinander vereinbaren lässt bzw. es neuer Trails bedarf. Vielen Dank für die openpetition, diese haben wir bereits letzte Woche über unseren Verteiler weiltläufig gestreut.

Mit herzlichen Grüßen

Sabrina Röseler
Hochschwarzwald Tourismus GmbH

(Hervorhebung meinerseits).

Ich sehe die Antwort positiv.
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Wenn die Hochschwarzwald Tourismus GmbH tatsächlich der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) angehört, würde sie ja damit gegen Ihren eigenen Chef agitieren!:p
 
Die wollen nicht das Gesetz ändern, sondern nur die Ausnahmeregelung, die im Gesetz bereits vorhanden ist, anwenden.

Das ist mir schon bekannt. Deshalb bin ich da auch auf die dort genannten, geführten Gespräche, die angeblich eine Lockerung in Aussicht stellten, eingegangen. Denn ihr Kommentar las sich so, als ob an dieser 2m Regelung etwas geändert werden soll. Auch auf das "Pilotprojekt" bin ich eingegangen und hatte nachgefragt, ob sie das nicht mit den Naturpark-Projekten verwechselt, die eine 2m-Regelung erst recht noch manifestieren würden. ;)
 
Für tödliche Unfälle mag es keine Beweise geben,
aber das es bei Nichtbeachten der 2m-Regel es Verwarngelder geben kann, kann man im BW Waldgestz nachlesen:


Das du noch nie ein Verwarngeld oder Bußgeld gezahlt hast, mag sein. Aber das Damoklesschwert schwebt immer über dir.

Eben KANN.
Mir ist sogar kein einziger Fall bekannt.
Außer visitenkartengroßen Verwarnzetteln mit mahnenden Charakter kenne ich kein einziges Schriftstück zu solch einem Vorgang.

Aber im Grunde ist es richtig, im Gesetz steht was drin.
 
Außer visitenkartengroßen Verwarnzetteln mit mahnenden Charakter kenne ich kein einziges Schriftstück zu solch einem Vorgang.

Das Gesetz ist so gut wie nicht kontrollierbar da ein zu hoher Aufwand.

Aber wenn es z.B. zu einem Personenschaden kommt auf einem schmalen Weg hat mein ein großes Problem. Wir hatten es gerade am Samstag davon, dass es Spezialisten gibt die einem im Singletrail vors Rad Springen weil man da nicht fahren darf oder was ich auch schon erlebte vor langer Zeit, Mit einem Stock bewaffnet sich so breit machen, das man nicht vorbeikommt.

Grüße Chris
 
@Stopelhopser: Ich finde den Fall gerade nicht. Aber ich meine, dass das doch hier im Forum nachzulesen war, dass der Sohn eines Waldbesitzers in seinem eigenen Wald von zwei berittenen Polizisten angezeigt wurde (die selbst dort gar nicht hätten sein dürfen, da der Weg, auf dem sie sich befanden, mit einer Schranke verschlossen gewesen ist).
Vielleicht hat das ja noch jemand in seinen Favoriten.
 
Hier im Forum gibt es einen Fall. Der sollte 400,- Euro zahlen.

Der Fall ist hochinteressant. Denn nicht der der Waldeigentümer (hier also der Vater eines der "Übeltäter"), sondern nur die Forstbehörde, die ja im Staatswald gleichzeitig Waldeigentümer ist, darf Ausnahmen von der 2m-Regel zulassen.

Das zeigt doch aber (siehe auch Petitionsbegründung), wie die Privatwaldeigentümer unter der Knute der "2m-Regel" stehen und mit ihrem Eigentum keine mtb-freundlichen Angebote machen dürfen, obwohl sie evtl. wollen, ohne daß das in Bürokratie ausartet.

:aufreg:Übrigens soll man sich bei und auch nach Begegnungen mit der Obrigkeit im Wald, die kontrovers aktenkundig bendet werden, gegenüber dieser Obrigkeit und jedem anderen Dritten keine Äußerungen über die Wegebreite machen. Das gilt auch für die Ansprache eines eigenen "2m-Verstoßes" in öffentlich zugänglichen Diskussionen, solange das Verfahren "schwebt".

Denn wenn man selber im Beisein wohlmöglich übelgesonnner Dritter zugibt, daß ein z.B. Weg 70 cm breit sei oder gewesen sei, dann hat man schon mal ein ggf. gerichtstaugliches Argument, die Wegebreite sei gar nicht meßbar gewesen, in die Tonne gekloppt. Das "freut" dann einen ggf. zu beteiligenden Rechtsanwald unheimlich.....
 
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@Tilmann
Fleißig, fleißig. Dein Einsatz ist lobenswert, aber, kommst Du denn wenigstens selbst noch zum radln?

Wenn wir nix schaffen, dann wird's auch nix. Ich bin in der DIMB aktiv, damit wir etwas erreichen (so wie z.B. in Hessen).

Jeder soll machen, was er gut kann, auch Kleinvieh macht Mist, die einen so, die anderen so. Entscheidend ist das Gesamtergebnis.

Warum soll ich nicht zum Radln kommen? Allerdings bin ich eher einer, der schon mal einen nennenswerten Umweg macht, um um einen Berg herumzukommen.....und wehe, der weg ist schmaler als 2m!
 
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Noch so ein Knaller:

Wie ich an anderer Stelle postete, wird von einigen offiziellen Stellen bis hin zum Staatsforst behauptet, es dürften nur über 2m breite befestigte Wege mit dem Fahrrad befahren werden. Von "befestigt" steht aber im gesamten Gesetz nix drin. Doch es kommt noch besser.

Von einer anderen Stelle, die offensichtlich den staatsforstlichen Unfug im Internet ungeprüft übernommen hat, wird nun behauptet, daß der gesetzliche Begriff "geeignet" für einen Waldweg bedeute, daß der Weg mit einem PKW befahrbar sein müsse und im "aktuellen Entwurf" des hessischen Waldgesetzes stünde das auch drin. So eine Behauptung ist mindestns schmerzensgeldpflichtig!

Denn zum einen ist die PKW-Tauglichkeit keine rechtliche Norm und wäre für PKW-Laien gar nicht nachvollzeihbar. Und zum anderen, wie geschichtslos muß jemand sein, der einen Text, der schon viele viele Monate im Müll ist, noch immer als "aktuell" einordnet .:confused:
 
Noch so ein Knaller:

..., daß der gesetzliche Begriff "geeignet" für einen Waldweg bedeute, daß der Weg mit einem PKW befahrbar sein müsse ...

die an sich klare und praxisgerechte Formulierung

Ich sag` jetzt aber nicht wo das Zitat her ist.

Das könnte auch allgemein (!) keine praxisgerechte Formulierung sein, denn sie kann nur durch Leute anwendbar sein, die genug von KFZ verstehen, um Wege auf ihre KFZ-Tauglichkeit hin einzuordnen. Dieses Wissen haben aber viele Radfahrer nicht.
 
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