Wir sammeln derzeit fleissig O-Töne zur 2-Meter-Regelung:
"Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich meine, dass es nicht jedem Waldbesucher zuzumuten ist, dass er ein Metermaß bei sich führt, und mir ist unklar, von welchem Baum zu welchem Baum diese Entfernung gemessen werden soll." 
"....  bei Wegen und Straßen eine definierte Breite vorzugeben, wird in der Durchführung von Maßnahmen der Ordnungswidrigkeitstatbestände als nur schwer durchführbar und exekutierbar angesehen. Aus diesem Grunde soll die 2-Meter-Begrenzung aufgehoben werden."
"Auch ich habe nach langem Zögern dem Änderungsantrag in der Fassung der ?? zugestimmt, weil er die Möglichkeit gibt, Belange des - nennen wir es einmal - Waldschutzes in angemessener Form zu berücksichtigen, auch wenn die 2 Meter nicht mehr festgeschrieben sind."
Die vorstehenden Zitate stammen leider nicht aus Baden-Württemberg, sondern aus einer Parlamentsdebatte in einem Bundesland, dessen Abgeordnete sich 1992 bewusst gegen die 2-Meter-Regel entschieden haben. Daran sollten sich die Abgeordneten in Ba-Wü ein Beispiel nehmen; wir werden sie jedenfalls darauf aufmerksam machen. 
Ea geht dabei nicht um Thüringen  
http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Geschichte_der_2-Meter-Regel_in_Thringen.pdf das eine 2-Meter-Regel 1995 eingeführt und 2003 dann wieder abgeschafft hat, oder Bayern, wo man seit über 10  Jahren der Meinung ist, dass man eine Wegbreitenregelung nicht benötigt
"Im Sinn der in dieser Vereinbarung angestrebten Deregulierung wird daher davon abgesehen, in Verwaltungsvorschriften eine bestimmte Breite oder Beschaffenheit für die Eignung der Wege festzuschreiben."
http://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Vereinbarung_Mountainbiking_Bayern.pdf
oder Hessen, wo man sich auch auf eine sinnvolle und akzeptable Regelung schlicht als unnötig ansieht:
"Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bildet die Grundlage, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr der Waldbesucherinnen und Waldbesucher auf den Waldwegen zu ermöglichen. Von der Festlegung einer Mindestbreite für Waldwege für das Rad fahren, Reiten und Fahren mit Krankenfahrstühlen wurde abgesehen." 
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/2/06732.pdf
Wir werden fleissig weiter recherchieren und zu gegebener Zeit unsere gesammelte Erkenntnisse öffentlich machen 
