Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Ich hab das an anderer Stelle schonmal gefragt: Wurde denn in BaWü jemals ein Bußgeld an einen Radfahrer auf Basis der 2m-Regel verhängt? Und wäre es in dem Fall dann nicht interessant den Weg über z.B. ein Verwaltungsgericht zu gehen und so ggf. eine Gesetzesänderung zu erzwingen?
die 2m regel scheint für mich nur in ballungszentren wirkliche relevanz zu haben.
hier interessiert es niemand (vielleicht wenige mir unbekannte personen...) und man einigt sich untereinander.
auch die wandere haben was davon wenn wir mtber die potentiellen wanderwege in schuss halten.
 
Das Landeswaldgesetz BW sieht für das Radfahren als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe bis zu 2.500 €, in schweren Fällen bis zu 10.000 € vor. Im Naturschutzgesetz sind wir bei maximal 15.000 €. Das wird aber auch im Einzelfall mit Sicherheit an der Verhältnismäßigkeit gemessen. Sollten in einem Naturschutzgebiet z.B. Vögel bei der Brut gestört werden, werden da auch mit Sicherheit andere Hausnummern aufgerufen, als wenn man einfach ohne nachweisbare Störung nur durchfährt.
 
In dem Thread ist bestimmt erst kürzlich wieder der "Umwelt-Bußgeldkatalog" für BaWü verlinkt worden. Die effektiven Tarife sind so niedrig, dass sich da bisher niemand, trotz umfänglicher Unterstützung durch die DIMB, zum Durchfechten der Verfahren durchringen konnte.
 
Es will nur den langen Hebel in der Hand behalten, uns ohne Diskussion da auszusperren, wo es ihm und seinen "Freunden" in den Kram passt.
Hier würde eher die positive Meinung von 20 Bauern und Waldbesitzern aus Bayern helfen.
dass er für mich mind 2x lügt im Interview.
Selbst 200 positive Meldungen aus wo auch immer werden den Minister weder am Lügen hindern noch ihn dazu bewegen den Hebel aus der Hand zu geben. Den kann ihm nur die Legislative wegnehmen.
 
Ich hab das an anderer Stelle schonmal gefragt: Wurde denn in BaWü jemals ein Bußgeld an einen Radfahrer auf Basis der 2m-Regel verhängt? Und wäre es in dem Fall dann nicht interessant den Weg über z.B. ein Verwaltungsgericht zu gehen und so ggf. eine Gesetzesänderung zu erzwingen?
Das hier ist der Verwarngeldkatalog.
http://www.landesrecht-bw.de/jporta...-VVBW000009885&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Übertreten der 2 Meter Regel oder fahren abseits vom Weg soll im Regelfall nur mündl. verwarnt werden. Der Regelsatz ist zwischen 10-40.- EUR. Es kann aber theoretisch nach oben abgewichen werden, benötigt dann aber eine Begründung warum.
Es sind mir seit etwa 2014 fünf konkrete Fälle bekannt geworden, wo mir der Bescheid gesendet wurde. Die haben sich dann im Bereich 20 - 100.- abgespielt. Alle Fälle waren unglücklich gelaufen, weil gerade die falschen Leute aufeinander trafen. Bei zwei Fällen hatte ich empfohlen Widerspruch einzulegen, aber die Beteiligten wollten lieber bezahlen, was auch irgendwo verständlich ist anstatt sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit einzulassen.
Vom Hörensagen sind mir noch ca. weitere 10 Fälle zugetragen worden, die sich in ähnlichen Beträgen abgespielt haben. Aber das sind halte Erzählungen wo jemand jemanden kennt, der mal verwarnt wurde. Oft ist der Fall viele Jahre alt und nicht mehr nachvollziehbar.
Wenn man das alles zusammen nimmt, dann ist ziemlich offensichtlich, dass die 2 Meter Regel in der Praxis nicht verfolgt wird.
Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die 2 Meter Regel nicht trotzdem beseitigt gehört. Wir sind am Thema dran. Der aktuelle Sachstand ist hier zusammengetragen.
https://www.dimb.de/fachberatung/interessenvertretung/2mr/
Um das Problem zu verstehen. Es geht nicht mehr um Fakten, Argumente oder Studien. Das ist in meinen Augen alles geklärt. Es geht nur noch um Macht, Mehrheiten und damit um Akzeptanz bei den politischen Entscheidungsträgern.

Es liegt an uns Mountainbikern jetzt im anstehenden Landeswahlkampf unsere Interessen gegenüber der Politik zu formulieren und zu zeigen, dass wir diese Politik des Aussitzen nicht akzeptieren. Und dazu würde es helfen, wenn genau jetzt jeder Mountainbiker in BW seine Landtagskandidaten im Wahlkreis darauf anspricht, wie sie zum Thema 2 Meter Regel stehen.
 
Frage:

Bin neulich auf nem Feldweg unterwegs gewesen, hatte Gras in der Mitte und Schotter in den Fahrrinnen, Autos sind da nicht erlaubt, am Beginn steht allerdings noch ein extra Schild, roter Kreis und unten
"Anlieger frei".

Pflaumt mich doch tatsächlich ein Opa an, der auf dem Weg unterwegs war, dass ich als Radfahrer da nich fahren dürfe, weil "Anlieger frei". Ich hab dann gesagt, "mag sein, aber ich bin kein Auto".
Stimmt das, was der da gesagt hat?
 
Frage:

Bin neulich auf nem Feldweg unterwegs gewesen, hatte Gras in der Mitte und Schotter in den Fahrrinnen, Autos sind da nicht erlaubt, am Beginn steht allerdings noch ein extra Schild, roter Kreis und unten
"Anlieger frei".

Pflaumt mich doch tatsächlich ein Opa an, der auf dem Weg unterwegs war, dass ich als Radfahrer da nich fahren dürfe, weil "Anlieger frei". Ich hab dann gesagt, "mag sein, aber ich bin kein Auto".
Stimmt das, was der da gesagt hat?
Google hilft...
Wenn im roten Kreis nichts drin ist, dann Durchfahrtsverbot/Verbot für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder, außer Anlieger.
Wenn im Kreis ein Auto.... dann Fahrradfahren erlaubt.
https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/anlieger-frei-bedeutung/
 
Wenn im roten Kreis nichts drin ist, dann Durchfahrtsverbot/Verbot für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder, außer Anlieger.
So ganz einfach ist die Sache nicht. Weil Verkehrsschilder zwar zu beachten sind. Aber viele der Schilder hängen da eigentlich unberechtigt und müssten gegen Zeichen 260 ausgetauscht werden, weil i.d.R. nach dem Betretungsrecht das Radfahren erlaubt ist. Die Behörden gehen das Thema aber nicht aktiv an wie dieser Blogbeitrag zeigt.
http://*****************/blog/?p=2912
 
So ganz einfach ist die Sache nicht. Weil Verkehrsschilder zwar zu beachten sind. Aber viele der Schilder hängen da eigentlich unberechtigt und müssten gegen Zeichen 260 ausgetauscht werden, weil i.d.R. nach dem Betretungsrecht das Radfahren erlaubt ist. Die Behörden gehen das Thema aber nicht aktiv an wie dieser Blogbeitrag zeigt.
http://*****************/blog/?p=2912
Wo das Schild hängt und ob das berechtigt ist, oder nicht, kann sicherlich vor Ort diskutiert und geprüft werden.
Zunächst hängt dort aber das Schild, es regelt das oben beschriebene Fahrverbot für sämtliche Fahrzeuge auf diesem Feldweg und damit hatte der Fußgänger zunächst Recht mit seiner Aussage.
Alles andere ist dann ein Streitfall mit Klärungsbedarf.
 
Wie geschrieben. So eindeutig ist das nicht. Klar kann man darüber diskutieren woran man erkennen kann wer ein Schild aufgestellt hat und ob es berechtigt ist. Aber gerade die Häufigkeit solcher Verbotsschilder z.B. in RLP vor Forstwegen legt nahe, dass diese eigentlich falsch sind. So führt Haufe aus:

Beispiele für nichtige Verkehrszeichen
Ein von der unzuständigen staatlichen Forstverwaltung aufgestelltes Verkehrsverbotszeichen, das für einen in den Staatsforst verlaufenden tatsächlich öffentlichen Weg aufgestellt wurde.

https://www.haufe.de/recht/deutsche....B. der Fall,aus der Sackgasse aber verbietet.
 
SWR Aktuell mit einem sehr schönen Bericht über Mountainbiken auf der schwäbischen Alb

Es kommt dabei gut heraus was Mountainbiken ausmacht. Erholung in einer schönen Landschaft und die eine oder andere fahrtechnische Herausforderung. Leider ist dieses Erlebnis offiziell aber nur auf sehr wenigen Strecken im Baden-Württemberg erlaubt, weil die 2-Meter-Regel landesweit pauschal das Fahren auf den attraktiven, naturbelassenen Wegen verbietet.
Gäste können sich aussuchen, wo sie eine Tour machen. Die Einheimischen möchten aber gute Bedingungen ab der Haustüre und nicht erst mit dem PKW anreisen. Deshalb muss die 2-Meter-Regel dringend überarbeitet werden.
Ich denke es wäre eine gute Idee wenn Mountainbikern diesen Bericht aufgreifen und die lokalen Landtagsabgeordneten in diesem Sinne zu kontaktieren, wie diese zur 2-Meter-Regel stehen.
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile.html
https://www.ardmediathek.de/swr/vid...rttemberg/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyNjQwNTE
 
Zuletzt bearbeitet:
SWR Aktuell mit einem sehr schönen Bericht über Mountainbiken auf der schwäbischen Alb

Es kommt dabei gut heraus was Mountainbiken ausmacht. Erholung in einer schönen Landschaft und die eine oder andere fahrtechnische Herausforderung. Leider ist dieses Erlebnis offiziell aber nur auf sehr wenigen Strecken im Baden-Württemberg erlaubt, weil die 2-Meter-Regel landesweit pauschal das Fahren auf den attraktiven, naturbelassenen Wegen verbietet.
Gäste können sich aussuchen, wo sie eine Tour machen. Die Einheimischen möchten aber gute Bedingungen ab der Haustüre und nicht erst mit dem PKW anreisen. Deshalb muss die 2-Meter-Regel dringend überarbeitet werden.
Ich denke es wäre eine gute Idee wenn Mountainbikern diesen Bericht aufgreifen und die lokalen Landtagsabgeordneten in diesem Sinne zu kontaktieren, wie diese zur 2-Meter-Regel stehen.
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile.html
https://www.ardmediathek.de/swr/vid...rttemberg/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyNjQwNTE
Da habe ich meine beiden örtlichen Abgeordneten doch gleich mal auf facebook darauf angesprochen (mal wieder...). Mal sehen, was sie so rückmelden.
 
Schwäbische-Alb-Tourismus sieht in der 2-Meter-Regel ein Hindernis.

Die Tourismusverantwortlichen des schwäb. Alb Tourismus sehen in der 2-Meter-Regel ein Hindernis attraktive Strecken auszuweisen. So sind auch die neu ausgewiesenen "Löwentrails" bei Göppingen, mit nur 10% Trailanteil, für gute Fahrer zu langweilig.
Der schwäbische Albverein und die Jäger hingegen verteidigen die Regelung. Ungeachtet, dass diese in der Praxis seit Jahren nicht beachtet wird. So lange der Albverein aber die Mountainbiker ablehnt, wird er wohl weiterhin die Wegpflege alleine machen müssen. Es wäre besser hier den Schulterschluß mit den Mountainbikern zu suchen, und die Wege gemeinsam zu pflegen. Denn genutzt werden sie von den Mountainbikern schon jetzt.

https://www.pressreader.com/germany/sudwest-presse-ulm/20200711/282578790338010
 
Auch der Schwarzwaldtourismus räumt ein, dass es nicht gelingt attraktive Wege für Mountainbiker auszuweisen

"Mountainbiken ist populär, doch Wanderer sowie Landwirte ebenso wie der Forst- und Naturschutz machen, was das Ausweisen von Bike-Strecken anbelangt, Einsprüche geltend. Die in Baden-Württemberg geltende Regel, wonach die Wege zum Biken mindestens zwei Meter breit sein müssen, stößt in der Szene auf Kopfschütteln. Geeignete Wege werden nicht mehr kartografiert. Über die Hintergründe sprechen Sabine Paschold von der Dreisamtal-Tourismus und Sascha Hotz vom Verband Hochschwarzwald-Tourismus."

Der weitere Artikel liegt hinter einer Paywall. Im Inhalt geht es darum, dass aufgrund vieler Einsprüche die Pläne gescheitert sind, attraktive Trails für Mountainbiker auszuweisen. Dabei gibt es Untersuchungen, dass die Menschen im Wald wenig Konflikte erleben. Es wird auf den guten Umgang in anderen Bundesländern verwiesen, die eine tolerantere Gesetzgebung haben.

https://www.badische-zeitung.de/es-gab-zu-viele-einsprueche
 
Jetzt in der Covid Krise wurde doch von allen Seiten immer wieder betont, dass es für die Einschränkungen der Freiheitsrechte triftige Gründe braucht.
"Das Ganze ist erfahrungsbasiert, wir haben da keine umfassenden Aufnahmen gemacht. Weil das wiederum einen unverhältnismäßig hohen Steueraufwand bedeuten würde."Minister Peter Hauk
Das sollte man dem Herrn Minister mal wieder in Gedächtnis rufen.
 
Macht am Besten Urlaub in Sachsen. Hier gibt es verwahrloste Singletrail ohne Ende die dringend einer Befahrung bedürfen. Der Sachse bleibt leider auf gut ausgebauten Forstwegen und so wächst jede vom Forst beräumte Schotterpiste ins Tal binnen Jahresfrist wieder zu.
 
Macht am Besten Urlaub in Sachsen. Hier gibt es verwahrloste Singletrail ohne Ende die dringend einer Befahrung bedürfen. Der Sachse bleibt leider auf gut ausgebauten Forstwegen und so wächst jede vom Forst beräumte Schotterpiste ins Tal binnen Jahresfrist wieder zu.
Mach doch mal einen Anruf.
 
Hallo zusammen,

falls es hier Biker aus dem Laucherttal gibt, die sich aktiv einbringen möchten:

Stadtteilentwicklung
Die Ferienregion "Im Tal der Lauchert" möchte für Radfahrer und Mountainbiker attraktiver werden
- Aufruf an engagierte Radfahrer und Mountainbiker zur Unterstützung unserer Projektgruppe -



Die Ferienregion „Im Tal der Lauchert“ will für Fahrradfahrer und Mountainbiker gleichermaßen attraktiver werden. Um dieses Ziel zu erreichen ist eine gute Planung der künftigen Radwege- und Mountainbikestrecken-Infrastruktur wichtig. Hierbei hoffen wir auf eine tatkräftige Unterstützung durch engagierte Radfahrer und Mountainbiker in der Region. In den weiteren Schritten wird es nur im Miteinander von Radfahrern, Forst, Jägern, Waldbesitzern, Naturschutz und Grundstückseigentümern gelingen, alle Bedürfnisse und Vorgaben aufeinander abzustimmen, um so ein großes Projekt erfolgreich umzusetzen. Wir wollen daher in einem ersten Schritt die Akteure, die regelmäßig mit dem Rad oder dem Mountainbike in unserer Region unterwegs sind, in die künftige Streckenfindung der neuen Rundradwege für Tourenbiker und spezielle Strecken für Mountainbiker, mit in die weitere Planung einbeziehen.



Wer also Interesse hat an dieser vorbereitenden Projektgruppe mitzuwirken, soll sich bei den bei den Tourismusbeauftragten der Ferienregion „Im Tal der Lauchert“ Alexandra Hepp unter der E-Mail-Adresse [email protected] bzw. Telefonnummer 07577 930-40 oder Carolin Schmid unter der E-Mail-Adresse [email protected] bzw. Telefonnummer 07574 406-131 bitte zeitnah melden.



Wir wollen bereits im September eine erste Zusammenkunft planen und werden diejenigen, die sich auf diesen Aufruf hin gemeldet haben, persönlich einladen.



gez. Holger Jerg
Verbandsvorsitzender
 
Doch was heißt geeignet?
Um das herauszufinden, setzen sich Politik, Tourismusorganisatoren, Land- und Forstwirtschaft und Freizeitsportler im Landkreis Miesbach an einen runden Tisch.
Echt jetzt? Ein runder Tisch für einen Sachverhalt, der bereits vom VGH Bayern ausführlich betrachtet wurde?
 
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