Ärger mit einem Forst-Jagdaufseher!!!!!!!!

..das UND hab ich bisher gar nicht gesehen! Wenn die Befahrbarkeit mit Krankenfarstühlen Bedingung für die Legalität eines Trails ist, denn hab ich ein riesiges Problem. Ich werd's aber einfach ignorieren..

Der Trail, auf dem der Fred-Eröffner "erwischt" wurde, ist neuerdings in einem so schön eingefahrenen Zustand, wie er es selten war. Aber mit nem Krankenfahrstuhl? - keine Chance!

Ich versteh die Aussage auch eher so: Wo Du mit'm Bike fahren kannst, da dürfst Du's auch. Wo Du mit Deinem Krankenfahrstuhl noch langkommst, dürfst Du Dein Rollator auch hinbugsieren.

Ich bin woanders auch tatsächlich schon mal 'ner Omma in so einem Ding im Wald begegnet. Zuerst :confused: und denn :lol: :lol: ..
Ist doch aber auch gut zu wissen, dass es ein Leben nach dem Bike gibt. (Oder doch nich??..)

Bis es soweit ist,
Happy Trails!!
 
Jaja die Förster, die sind lustig.
Ich durfte in der Nähe von Prenden auch schon einen persönlich kennenlernen (ist aber schon über 2 Jahre her):
Wir fahren mit dem Bike im Wald zwischen Ützdorf und Prenden auf kleinen Wegen als plötzlich aus einem Geländewagen ein Mann aussteigt und sich vor uns aufbaut. Er belehrt uns, dass z.Z. Waldbrandstufe XY herrscht und wir hier auf dem schmalen Weg nichts zu suchen hätten. Wir sollten auf den breiten Wegen rasch den Wald verlassen, sprach er und ging zurück zu seinem fetten Geländewagen, der auf einer Lichtung abgestellt war. Wir bedankten uns für den Hinweis und fuhren einfach weiter.

Vielleicht war ja auch der Hinweis mit der Waldbrandstufe berechtigt, aber wenn der Förster mit einem Geländewagen durch den Wald fahren kann, dann dürften zwei Biker wohl weniger Waldbrandgefahr bedeuten. Es dürfte ja wohl auch einem Förster bekannt sein, dass schon das Abstellen eines PKW auf einem trockenen Feld zu einem Brand führen kann (mehrfach vor kleinen Seen in Berlin und Brandenburg passiert, dass die wild auf dem Feld abgestellten PKWs abgebrannt sind, weil ein PKW davon das Feld entzündet hatte).

Meine Erfahrung: Wenn man beim Biken von fremden Personen angesprochen oder angemeckert oder belehrt wird, einfach weiterfahren, als wenn man nichts gehört hat. Wenn man anhält und sich das Blabla anhört, hat man schon verloren und es kommt zu einer Diskussion, bei der man selten gewinnt. Danach fährt man nur frustriert weiter. Wenn man unfreiwillig angehalten wird, freundlich anhören, was der andere unbedingt loswerden will und dann weiterfahren. Und was die meisten Konfrontationen verhindert, einfach bevor der andere den Mund aufmacht, freundlich Grüßen und sich nett bedanken, dass er aus dem Weg geht.
Daher mein Motto: Wenn andere sich aufregen wollen, ist es ihr Problem, ich will nur Spaß.

Mal ganz ehrlich, was will der Förster denn dagegen machen, wenn man einfach weiterfährt, einen festnehmen oder die Fahrradnummer aufschreiben, um eine eventuelle Ordnungswidrigkeit zu vollstrecken. Und wenn es zu Handgreiflichkeiten kommt, kann man gegenüber der Polizei immer sagen: ich dachte, da will mich jemand mitten im Wald überfallen.:D

Gruß 78
 
Ich finde es bedenklich, wenn in einem Mountainbike-Forum zum Verstoß gegen Gesetze aufgerufen wird, die dazu da sind, den Wald vor Schaden zu bewahren. Es ist so, dass ab Waldbrandwarnstufe 3 die Unteren Forstbehörden die Wälder für das Betreten sperren können. (Ich denke, Radfahren fällt auch darunter.) Ab Warnstufe 4 ist es eh verboten. Das sollte man respektieren!

Ich kenne es aus der Landwirtschaft, dass die dort eingesetzten Fahrzeuge mit besonderen Schutzmaßnahmen der Abgasanlage ausgerüstet sind. Mag sein, dass das in der Forstwirtschaft ähnlich ist.

Vielleicht noch ein paar Informationen:
Soweit ich gelesen habe, sind die Forstverwaltungen mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und die Förster nehmen dabei „die Stellung von Polizei(vollzugs)beamten ein“.
Quelle

Nach Brandenburgischem Waldgesetz ist die Höhe der Gelbuße bei Ordungswidrigkeiten wegen des Vergehens gegen den vorbeugenden Brandschutz übrigens auf 100.000 EUR begrenzt. :daumen: Was, @78, bestimmt schlimmer wäre:

§ 38
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
(1) Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach dem § 37 bezieht, können eingezogen werden.​

Das heißt, das Canyon wär weg. :eek::D
 
....()....einen festnehmen oder die Fahrradnummer aufschreiben,
--> deshalb haben in der Schweiz die Räder ein "Nummernschild" :)

....().... kann man gegenüber der Polizei immer sagen: ich dachte, da will mich jemand mitten im Wald überfallen.:D
...()...
----> ich handel immer in Notwehr :lol:

Aber mal ganz ehrlich: ein NEIN ist für mich die freundliche Aufforderung zu einer Diskussion :D

WEITER MACHEN !! Und Rad fahren :daumen:
PS: jemand morgen um 12.30 in Tegel ?!
 
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