Anzeige bei Polizei augegeben aber kein Feedback

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Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hallo ich hätte eine Frage.Ich habe bei einer Polizeistation eine Anzeige wegen gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr aufgegeben habe aber das Gefühl das der Polizist diese Anzeige nicht weiter geleitet hat.
Auf der gleichen Polizeidienststelle wollte ich ca. 2 Jahre vorher schon einmal eine Anzeige wegen eines
ähnlichen Fall aufgegben wurde aber mit den Worten "Wenn ich den Fahrer nicht erkannt habe wir die Anzeige auch nichts bringen"abgewimmelt.
Wo kann ich mich informieren ob die Anzeige tatsächlich an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wurde
 
Mit dem Aktenzeichen zur Staatsanwaltschaft gehen. Eventuell ist jemand im Vorzimmer oder unten an der Einlasskontrolle so freundlich und gibt dir Auskunft, normalerweise musst du deinen Anwalt beauftragen wegen Anfrage bzgl. Stand.
 
Du musst dich erst halb tot fahren lassen, erst dann wird deine Anzeige vielleicht verfolgt. Alles andere behindert nur die Schutzmänner in ihrer Donutmampferei.
 
Ich habe leider kein Aktenzeichen von dem Polizisten bekommen.Die erste Antwort von ihm war "Diese Anzeige ist sowieso für den Papierkorb"
Dann geh zur zugehörigen Dienststelle, nenne deinen Namen (so findet der nette Polizist/in am Empfang deine Anzeige im System) und trage dein Anliegen vor. Es steht der Polizei nicht zu, dass sie Anzeigen bewerten oder gar in den Papierkorb schmeißen. Sie müssen alles aufnehmen und bearbeiten.
Was die weiteren Ermittlungen und damit das Ergebnis der Staatsanwaltschaft ergibt steht auf einem anderen Blatt. Da kann es sein, dass dein Fall irgendwo ganz unten im Stapel liegt, weil nicht wichtig/geringfügig und dann wenn er mal oben liegt sofort eingestellt wird.
 
Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich noch einmal folgenden Sachverhalt zur Anzeige bringen:

(Ort, Zeit, Kennzeichen, möglichst genaue Fahrzeugbeschreibung, ggf. ob der Fahrer männlich oder weiblich war, wie alt er war usw.) sowie saubere Schilderung, was passiert ist.
*** (neutral schildern, was passiert ist. Keine überzogenen Wertungen, Emotionen oder der Versuch, nach Laienart rechtliche Würdigungen reinzubringen. So tippen, dass es lesbar ist - also nicht Schriftgröße 8 und keine Absätze. Auch keine tausend Farben. Ansonsten sieht es zu arg nach Querulantenschreiben aus)

***

Ich stelle - soweit nötig - Strafantrag und bitte um Prüfung. Auch bitte ich zu gegebener Zeit um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens.

Ich habe denselben Sachverhalt bereits am *** bei *** zur Anzeige gebracht. Leider habe ich den Eindruck, der zuständige Beamte war unwillig, meine Strafanzeige aufzunehmen. Mir wurde gesagt: "Wenn Sie den Fahrer nicht erkannt haben, ist die Anzeige ohnehin für den Papierkorb!" Eine schriftliche Bestätigung habe ich nicht erhalten, ein Aktenzeichen wurde mir nicht mitgeteilt.

Soweit das Verfahren wider Erwarten doch bearbeitet worden sein sollte, bitte ich als Verletzter um Auskunft zum aktuellen Stand des Verfahrens.

Mit freundlichen Grüßen,

****************************************************************************************************************

Wie oben schon richtig geschrieben wurde, ist die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens. Der bei der Polizeiwache hierfür abgestellte Polizist darf sich nicht weigern, eine Strafanzeige aufzunehmen. Denkbar, dass ein böses Schreiben von der StA an die Polizei geht oder zumindest ein entsprechender Anruf. Sowas darf nicht passieren.

Wie auch schon richtig gesagt wurde: Ob der Täter letztlich ermittelt werden kann und ob eine rechtswidrige Tat mit der zur Verurteilung nötigen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Das Auskunftsrecht hast Du auch ohne Anwalt. Nur Akteneinsicht kannst Du nicht ohne weiteres bekommen, allenfalls durch Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle der StA.

Viel Erfolg!
 
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Du kannst auch ein wütendes Pamphlet verfassen. Ergebnis: Der Sachbearbeiter wird die Augen verdrehen, Dich nicht ernst nehmen und sagen: Wieder so ein Querulant mit Hut aus Aluminiufolie...
 
1. Die Polizei ist von Gesetzes wegen verpflichtet, Gesetzesüberschreitungen zu verfolgen. Tut sie das nicht, verstößt sie selbst gegen das Gesetz.
2. Ob die Polizei deine Anzeige bearbeitet und weitergeleitet hat erkennst du daran, dass die Staatsanwaltschaft dir ein Schreiben schickt, das besagt, dass die Ermittlungen "leider" ohne Ergebnis blieben und eingestellt wurden.
3. Erst wenn du ohne Fahrradglocke oder Speichenreflektoren unterwegs bist, kannst du sicher sein, dass die Polizei sich um dich kümmert. Andernfalls leider nein.
 
Vielen Dank an euch für die Tips ich werde wohl mal auf die Polizeidienststelle gehen und nach dem Aktenzeichen von meiner Anzeige fragen sollte das nicht funktionieren werden ich den Tip mit dem Schreiben an die Staatanwaltschaft machen
 
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