Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich noch einmal folgenden Sachverhalt zur Anzeige bringen:
(Ort, Zeit, Kennzeichen, möglichst genaue Fahrzeugbeschreibung, ggf. ob der Fahrer männlich oder weiblich war, wie alt er war usw.) sowie saubere Schilderung, was passiert ist.
*** (neutral schildern, was passiert ist. Keine überzogenen Wertungen, Emotionen oder der Versuch, nach Laienart rechtliche Würdigungen reinzubringen. So tippen, dass es lesbar ist - also nicht Schriftgröße 8 und keine Absätze. Auch keine tausend Farben. Ansonsten sieht es zu arg nach Querulantenschreiben aus)
***
Ich stelle - soweit nötig - Strafantrag und bitte um Prüfung. Auch bitte ich zu gegebener Zeit um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens.
Ich habe denselben Sachverhalt bereits am *** bei *** zur Anzeige gebracht. Leider habe ich den Eindruck, der zuständige Beamte war unwillig, meine Strafanzeige aufzunehmen. Mir wurde gesagt: "Wenn Sie den Fahrer nicht erkannt haben, ist die Anzeige ohnehin für den Papierkorb!" Eine schriftliche Bestätigung habe ich nicht erhalten, ein Aktenzeichen wurde mir nicht mitgeteilt.
Soweit das Verfahren wider Erwarten doch bearbeitet worden sein sollte, bitte ich als Verletzter um Auskunft zum aktuellen Stand des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen,
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Wie oben schon richtig geschrieben wurde, ist die Staatsanwaltschaft die Herrin des Ermittlungsverfahrens. Der bei der Polizeiwache hierfür abgestellte Polizist darf sich nicht weigern, eine Strafanzeige aufzunehmen. Denkbar, dass ein böses Schreiben von der StA an die Polizei geht oder zumindest ein entsprechender Anruf. Sowas darf nicht passieren.
Wie auch schon richtig gesagt wurde: Ob der Täter letztlich ermittelt werden kann und ob eine rechtswidrige Tat mit der zur Verurteilung nötigen Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann, steht auf einem anderen Blatt.
Das Auskunftsrecht hast Du auch ohne Anwalt. Nur Akteneinsicht kannst Du nicht ohne weiteres bekommen, allenfalls durch Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle der StA.
Viel Erfolg!