Auswirkung Lieferverzug

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Habe mein neues canyon-bike für eine Transalp im Juli bestellt. Nun läuft der Liefertermin nächste Woche ab und ich befürchte, dass canyon nicht liefern wird.

Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist muss canyon ja für Schäden durch den Lieferverzug haften.

Hat sich schon jemand ein bike zur Überbrückung geliehen und dann die Kosten an canyon weiterverrechnet? Bei der gelebten Servicebereitschaft von canyon wird das nur mit einer Klage durchsetzbar sein.

Vielleicht hat schon jemand Erfahrungen gemacht - Danke
 
Voraussetzung für die Haftung von Canyon ist, dass sie sich in Verzug befinden. Dafür müsste die Lieferverpflichtung erst mal fällig sein, außerdem musst Du mahnen. Haftung wegen Verzug setzt weiterhin Vertretenmüssen voraus, wobei Canyon zu beweisen hätte, dass sie nicht liefern KONNTEN. Ich glaube kaum, dass es Dir gelingen wird, sie so festzunageln, dass sie schadensersatzpflichtig werden.

Versuch doch zu klären, ob es klappt. Dein Storno wird schulterzuckend zur Kenntnis genommen werden.
 
Ich habe mich für die Kreditkartenüberweisung entschieden, weil lt. HP zum Zeitpunkt meiner Bestellung diese erst kurz vor Lieferung belastet wird - das erschien mir bequemer als Nachnahme.

Ich habe die Bestellbestätigung erhalten. Von "voraussichtlich" ist beim Liefertermin nichts zu lesen.

Bei Bestellung war mir klar welcher Service mich bei canyon erwarten könnte. Storno ist daher noch kein Thema. Schön wäre es nur, wenn ich mir ein Leihrad nehmen könnte und die Kosten an Canyon weiterverrechnen kann. Dann würde ich auch länger warten.
 
Ich habe die Bestellbestätigung erhalten. Von "voraussichtlich" ist beim Liefertermin nichts zu lesen.

Schön wäre es nur, wenn ich mir ein Leihrad nehmen könnte und die Kosten an Canyon weiterverrechnen kann. Dann würde ich auch länger warten.

Dann musst Du sie nach Verstreichen des Termins in Verzug setzen = mahnen. Aber schau vorher die AGB durch, da werden noch irgendwo Fallstricke verborgen sein.
 
Den Lieferverzug werde ich natürlich einmahnen - egal wie meine weitere Vorgehensweise ausfällt.

Lt. AGB Pkt 1) "... Der Kaufvertrag kommt mit Erfüllung durch Canyon zu Stande, er wird also erst durch die Aushändigung der Ware gemäß Lieferschein rechtskräftig geschlossen."
--> Ich bezweifle, ob dieser Passus halten wird, da Canyon meine Kreditkarte belastet hat.

Lt. AGB Pkt 6) Lieferfähigkeit ist ein echter Schenkelklopfer nach dem was mir im Wartezimmer an Posts untergekommen ist:
"...Bei Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Sie unverzüglich unterrichten."
 
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