Batteriebeleuchtung nun erlaubt oder nicht?

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Hallöchen,

ich lese immer häufiger, das Beleuchtungen im Sinne der StVZO für Rennräder unter 11kg erlaubt sind.

Wenn ich mir nun ein Bike kaufe, was natürlich erstmal kein Licht hat, bekomme ich es dann nicht für die Radelei zur Arbeit verkehrssicher im Sinne der STVO?

Brauche ich etwa zwingend ein Dynamo?

Danke schonmal vom Neuling! ;)
 
Die meisten Polizisten sind schon froh, wenn Du überhaupt ein Licht dranhast. Und nachwiegen tun die auch nur dann, wenn sie Dich richtig zerlegen wollen. Also immer brav Bremsen montieren und Licht beihaben, wenn das Rad unter 11 kg wiegt und vielleicht ein paar Reflektoren, wenn's schwerer ist.

Aber prinzipiell brauchst Du zwingend einen Dynamo, richtig erkannt.
 
Ach herje....
Mal so doof gefragt, wie schwer ist eigentlich so ein "handelsübliches" MTB z.B. von Cube oder Specialised oder Rose?
Also ein Fully, aber ohne Carbon. Bin ich da bei 11kg?
 
Häää ... kann mir die Diskussion hier mal bitte einer erklären?

Was darf ich und was nicht wenn mein Rennrad unter 11 kg hat (meins hat nämlich weit unter 11kg:D)

Bitte Danke:daumen:
 
Häää ... kann mir die Diskussion hier mal bitte einer erklären?

Was darf ich und was nicht wenn mein Rennrad unter 11 kg hat (meins hat nämlich weit unter 11kg:D)

Bitte Danke:daumen:

Du brauchst keine feste Beleuchtung und keine Reflektoren, keine Klingel. Allerdings mußt Du Batteriebeleuchtung immer dabei haben. Polizisten auf den Sack zu gehen und sie herauszufordern ist also keine gute Idee, wenn Du das nicht dabei hast.
 
Du brauchst keine feste Beleuchtung und keine Reflektoren, keine Klingel. Allerdings mußt Du Batteriebeleuchtung immer dabei haben. Polizisten auf den Sack zu gehen und sie herauszufordern ist also keine gute Idee, wenn Du das nicht dabei hast.

Grob falsch!
Die Ausnahmeregelung für Rennräder unter 11kg gilt nach §67, Abschnitt 11 StVZO nur für Scheinwerfer und Schlussleuchte, nicht für Rückstrahler!
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__67.html
 
Was ich nicht rauslesen konnte ist wie es mit den Speichenreflektoren udgl. aussieht!?

Scheinwerfer und Rücklicht sind mir zumindest schon mal klar! Danke
 
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1. mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

Also entweder zwei klassische, gelbe Katzenaugen pro Rad, oder ein umlaufender, weißer Streifen. Als aktuelle Sonderklasse sind die weißen Stäbchen in den Speichen hinzugekommen, allerdings nur, wenn sie blödsinnigerweise auf jeder Speiche sitzen :confused:
Ansonsten natürlich noch ein weißer Retroreflektor nach vorne, ein großflächiger roter nach hinten und gelbe Pedalreflektoren :D
Und das alles immer bei jedem Rad, es sei denn, es ist ein Rennrad während eines Renneinsatzes...
 
Also entweder zwei klassische, gelbe Katzenaugen pro Rad, oder ein umlaufender, weißer Streifen. Als aktuelle Sonderklasse sind die weißen Stäbchen in den Speichen hinzugekommen, allerdings nur, wenn sie blödsinnigerweise auf jeder Speiche sitzen :confused:
Ansonsten natürlich noch ein weißer Retroreflektor nach vorne, ein großflächiger roter nach hinten und gelbe Pedalreflektoren :D
Und das alles immer bei jedem Rad, es sei denn, es ist ein Rennrad während eines Renneinsatzes...

oh mein Gott......:wut::spinner:
 
Um täglich zur Arbeit zu radeln würde ich auf jeden Fall einen Nabendynamo mit entsprechenden Lampen dem Batterie-Geraffel vorziehen. Nerviges Akkuladen oder feststellen, dass der Akku leer ist, wenn man los radeln will entfällt dann.
 
Jupp. Ebenso hat sich bei mir noch nie jemand darüber beschwert, dass ich nach vorne und hinten 'nur' selbstklebende Reflektorfolien angebracht und auf irgendwelche Pedalreflektoren ganz verzichtet habe.
Wichtig ist der Rennleitung eben die eindeutige Sicht- und Erkennbarkeit.
 
Das Thema ist hier auch schon oft genug diskutiert worden. Ich kann mich nicht erinnern, daß jemals jemand mit zugelassener Batterieleuchte eine Strafe zahlen mußte. Auch wenn es eigentlich mit einem MTB illegal ist.
 
Habe auch noch nie Probleme mit der Rennleitung gehabt, daher ist meine Frage rein interessehalber.

Bis auf die Pedalreflektoren bin ich passend ausgerüstet (wobei meine Schuhe und die Radhose entsprechende Pads haben, ob das wohl gilt?).

Allerdings würde ich gerne wissen wie ein Rennrad juristisch definiert ist?

Mein MTB wiegt unter 11 Kilo und hat 1,5zoll Slicks aufgezogen, die Federgabel kann ich blockieren. Und wenn die wollen fahre ich damit auch ein Rennen ;)
Ins Gelände kann ich in dem Setup damit nicht.
So gesehen muß das doch als Rennrad durchgehen, oder?

LG, der Hyrex
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein MTB wiegt unter 11 Kilo und hat 1,5zoll Slicks aufgezogen, die Federgabel kann ich blockieren. Und wenn die wollen fahre ich damit auch ein Rennen ;)
Ins Gelände kann ich in dem Setup damit nicht.
So gesehen muß das doch als Rennrad durchgehen, oder?

LG, der Hyrex

Ich habe Zweifel, ob Du damit an einem echten Straßenradrennen teilnehmen dürftest. Die Frage ist akademisch, aber die Antwort lautet: Dieses Rad ist nicht für Straßenradrennen konzipiert und gebaut worden. Und Du könntest es, im Unterschied zu echten Rennrädern, einfach auf Profilreifen umrüsten und damit auf Schotterstraßen trainieren.
 
Das Problem ist ja, das -rein juristisch gesehen- meines Wissens nach nirgendwo definiert ist was ein Rennrad ist. Wenn also einer weiß ob es eine solche Definiton gibt wäre meine Frage schon beantwortet.
Wer welche Räder für welchen Zweck baut ist ja nicht mein Ding. Hab ich mich beim Kauf eben vertan ;)
Ein Geländewagen fährt ja auch auf der Str. und muß die gleichen Anforderungen bezügl. Zulassung etc. erfüllen wie ein normaler PKW. Ein Oldtimer hingegen ist klar definiert.
LG, der Hyrex
 
Auf der straße hatte ich noch nie Probleme, allerdings damit ich mein MTB auf der Arbeit bewegen kann bzw darf (Geschlossenes Gelände eines Chemiewerks), müssen sämtliche Reflektoren dran sein, auch die schönen Plastikplatten an den Pedalen mit Reflektoren....Lampe sowieso, aber das beste ist, auf unserem Werk muß ich sogar einen Gepäckträger montieren. Sonst muß das Fahrrad draußen beliben...10km zur arbeit kein Problem, aber der schranke zum Werkstor geht es los... Hatte auch schon sehr viel ärger mit unserem Werkschutz. (Versucht mal für die dicken Crossmaxspeichen Katzenaugen zu bekommen!!!)
 
Das Problem ist ja, das -rein juristisch gesehen- meines Wissens nach nirgendwo definiert ist was ein Rennrad ist. Wenn also einer weiß ob es eine solche Definiton gibt wäre meine Frage schon beantwortet.
Wer welche Räder für welchen Zweck baut ist ja nicht mein Ding. Hab ich mich beim Kauf eben vertan ;)
Ein Geländewagen fährt ja auch auf der Str. und muß die gleichen Anforderungen bezügl. Zulassung etc. erfüllen wie ein normaler PKW. Ein Oldtimer hingegen ist klar definiert.
LG, der Hyrex

Es muß nicht alles juristisch definiert sein. Fehlen Definitionen, darf der Richter lebensnahe Auslegung betreiben, sprich selbst definieren, was ein Rennrad ist und was nicht. Zudem muß dabei der Sinn des Gesetzes beachtet werden. Der ist nicht etwa, Mountainbikern ein paar Gramm zu sparen, sondern Rennradfahrern, die zwischen den Rennen auf der Straße trainieren (und dies im Unterschied zu anderen Rädern nicht abseits der Straßen tun können), das ständige an- und abschrauben des Dynamos und der Lichter zu ersparen.
 
Leider ist die StVO vieles, aber auf keinen Fall aktuell. Wahrscheinlich wollten die Vorkriegspolitiker damit einen Überfall von Schweizer Radsoldaten verhindern, praxisnah ist die Reglementierung nämlich nicht.
Noch mal kurz zusammengefasst:
1. JEDES außerhalb von Rennen bewegtes Fahrrad (wobei es keine einheitliche Definition des Fahrradbegriffes gibt :lol:) braucht den ganzen Reflektorquatsch nach vorn, hinten, an Pedalen und Laufrädern und eine helltönende (für Autofahrer unhörbare) KLINGEL
2. Rennräder (wieder ein nicht definierter Begriff :D) dürfen statt Dynamobeleuchtung zugelassene Batterielampen verwenden und müssen diese IMMER mitführen
3. Lampen müssen so eingestellt werden, dass der Gegenverkehr auf keinen Fall, NIE geblendet wird. Ich glaube, es müssen 50% des Lichtkegels nach 10m auf dem Boden abgestrahlt werden. Autos blenden mehr und dürfen wesentlich höhere Werte aufweisen, aber zum Teufel, wir sind in Deutschland und es sind AUTOS. :mad:
Wichtig ist die ganze Sache bei Polizeikontrollen so gut wie nie, sofern man keinen Stunk anfängt, z.B. die Götter in Grün darauf hinweist, dass sie innerhalb von 100 Metern 3 Verkehrsregeln (Überholabstand, Nichtbefahren des Radstreifens, Benutzung eines Kreisverkehrs) ignoriert haben, oder Partybusse von der Straße blendet. Entscheidend wird die ganze Sache aber im Unfallgeschehen, hier kann sich die Schuldfrage auch an der Beleuchtung entscheiden.
Es wird sich dabei wahrscheinlich auch nicht viel ändern, wenn ich träumen würde, wäre meine Wunschregelung: "Alles ist erlaubt, sofern man gesehen wird und nicht blendet".
 
Es muß nicht alles juristisch definiert sein. Fehlen Definitionen, darf der Richter lebensnahe Auslegung betreiben, sprich selbst definieren, was ein Rennrad ist und was nicht. Zudem muß dabei der Sinn des Gesetzes beachtet werden. Der ist nicht etwa, Mountainbikern ein paar Gramm zu sparen, sondern Rennradfahrern, die zwischen den Rennen auf der Straße trainieren (und dies im Unterschied zu anderen Rädern nicht abseits der Straßen tun können), das ständige an- und abschrauben des Dynamos und der Lichter zu ersparen.

Das ist doch mal was konkretes. Also hängt es im Zweifel im Richter.

Wobei die Definition natürlich auch eher willkürlich ist. So muß also mein Opa auf dem Rennrad nachweisen das er grade nur zwischen den Rennen trainiert und nicht zu seinen Kumpels auf ein Bierchen an den Rhein radelt :lol:

Danke für die Infos, der Hyrex (der froh ist das die Freunde und Helfer hier in der Region alle recht gut auf Fahrradfahrer zu sprechen sind).
 
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