Leider ist die StVO vieles, aber auf keinen Fall aktuell. Wahrscheinlich wollten die Vorkriegspolitiker damit einen Überfall von Schweizer Radsoldaten verhindern, praxisnah ist die Reglementierung nämlich nicht.
Noch mal kurz zusammengefasst:
1. JEDES außerhalb von Rennen bewegtes Fahrrad (wobei es keine einheitliche Definition des Fahrradbegriffes gibt

) braucht den ganzen Reflektorquatsch nach vorn, hinten, an Pedalen und Laufrädern und eine helltönende (für Autofahrer unhörbare)
KLINGEL
2. Rennräder (wieder ein nicht definierter Begriff

) dürfen statt Dynamobeleuchtung zugelassene Batterielampen verwenden und müssen diese IMMER mitführen
3. Lampen müssen so eingestellt werden, dass der Gegenverkehr auf keinen Fall, NIE geblendet wird. Ich glaube, es müssen 50% des Lichtkegels nach 10m auf dem Boden abgestrahlt werden. Autos blenden mehr und dürfen wesentlich höhere Werte aufweisen, aber zum Teufel, wir sind in Deutschland und es sind AUTOS.

Wichtig ist die ganze Sache bei Polizeikontrollen so gut wie nie, sofern man keinen Stunk anfängt, z.B. die Götter in Grün darauf hinweist, dass sie innerhalb von 100 Metern 3 Verkehrsregeln (Überholabstand, Nichtbefahren des Radstreifens, Benutzung eines Kreisverkehrs) ignoriert haben, oder Partybusse von der Straße blendet. Entscheidend wird die ganze Sache aber im Unfallgeschehen, hier kann sich die Schuldfrage auch an der Beleuchtung entscheiden.
Es wird sich dabei wahrscheinlich auch nicht viel ändern, wenn ich träumen würde, wäre meine Wunschregelung: "Alles ist erlaubt, sofern man gesehen wird und nicht blendet".