Ich habe mit dem Gedanken gespielt hier die Liste mit allen 150 Urteilen zu Rennrädern zu veröffentlichen. Das habe ich verworfen, weil es ohnehin wenig interessant sein dürfte, da die wenigsten die Urteile einsehen könnten. Insgesamt habe ich Úrteile der letzten paar Jahre grob gesichtet. Daraus kann man ein Gesamtbild ableiten und etwas anderes wird auch kein Richter in einem solchen Falle tun.
Ein Rennrad ist ein Sportgerät, dass bei einer entsprechenden Sportveranstaltung genutzt werden würde. Das wäre ein Straßenrennen. Hier gibt es die Regelungen der UCI. Demnach wäre ein zum Rennrad umgerüstetes MTB unzulässig. So jedenfalls das Gesamtbild, beispielsweise anhand eines aktuellen Urteils des OLG Saarbrücken in einem Zivilprozess bei dem es um die Tragepflicht von Helmen bei Rennradfahreren ging. Und ob das jetzt nun ein "Rennradfahrer" ist, bei dem solche Regelungen in Urteilen zitiert werden oder ein "Rennrad", ist daran ersichtlich, woran sich Gerichte orientieren.
Wie auch immer es sei, für Richter an deutschen Gerichten ist das ein Rennrad, was nach allgemeiner Verkehrsauffassung ein Rennrad ist. Und diese "Rennräder" kann sich jeder im Fernsehen bei Radrennen auf der Straße ansehen, eben leichtgewichtige Sportgeräte mit extrem schmalen
Reifen die im allgemeinen Sprachgebrauch als Rennräder bezeichnet werden.
Alles andere, was man einem Richter als Rennrad zu verkaufen versucht, wird dieser Richter mit der Frage verwerfen: "Wollen sie mich jetzt verarschen?" Einwände mit technischen Umrüstungen greifen nicht, diese Feinheiten versteht keiner. Daher stellt sich auch die Frage nach einer konkreten technischen Definition nie, sie wird einfach nicht gebraucht, da jeder bereits weiß was ein Rennrad ist.