Bike-Discount liefert Cube mit falscher Gabel

Ja, eigentlich wollte ich einen Löffel.

Nee, aber ich dachte mir, dass dieser Thread eine gute Gelegenheit wäre, den Fokus auf mich zu lenken, ihn zu übernehmen und die Weltherrschaft an mich zu reißen.

Oder ich wollte nur auf "selber Schrauben ist nicht" eingehen.

Welche Variante du wählst, ist letztlich dir überlassen.
 
Weltherrschaft an mich zu reißen.

Da biste nicht der Typ für :o

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Ist es eigentlich zuviel verlangt dass Händler die online teure Sachen verkaufen ihre Waren ordnungsgemäß beschreiben und bei von ihnen verursachten Fehlern nicht der Kunde der Dumme ist?
 
Bei dem ganzen Potpourri an Teilen mit den ganzen verrückten Bezeichnungen wundert es mich eigentlich, dass da nicht weniger Murks passiert.

Guck sich mal einer die ganzen Reifenbezeichnungen an, die Gummimischungen etc.pp.- so etwas braucht doch kein Mensch.
 
Ist es eigentlich zuviel verlangt dass Händler die online teure Sachen verkaufen ihre Waren ordnungsgemäß beschreiben und bei von ihnen verursachten Fehlern nicht der Kunde der Dumme ist?
...Vermutlich hat bike discount die Räder mit den von cube bgestellten Daten inseriert, bevor die Räder überhaupt da waren. Die wurden dann bei Eingang quasi direkt an Kunden weitergeleitet. Nicht nur bike discount hat die mit der Beschreibung auf der Webseite, u.a. auch Fahrrad xxl. Glaube da trifft bd keine Schuld. Sind halt letztes Glied in der Kette.
 
blöd gelaufen für BD und alle anderen, ändert aber nix daran dass der Kunde das nicht ausbaden darf - muss man halt den Kunden anständig entschädigen und sich mit Cube unterhalten

die Händler könnten/sollten auch einfach die Beschreibung lesen bevor sie auf die eigene website kommt - genau das verlangen ja einige hier im Forum vom Kunden, ist aber nicht seine Aufgabe sondern die des Verkäufers
 
Zuletzt bearbeitet:
Dank Preisgarantie und co beschreiben bei den großen Shops die ganzen Waren doch nur Studenten, Ungelernte und Ex-Influencer. Wenn die nebenbei in ihrer Freizeit noch radfahren, ist das schon ne super Sache und ein top Einstellungskriterium. Ab und zu kommt dann mal ne Mail von einem gescheiten User, dass was nicht stimmt oder es ließt einer aus Zufall mal drüber. Mehr kann man bei den Margen auch nicht mehr verlangen.
 
Also einige schieben mir alle hier getätigten Aussagen in die Schuhe....

Ich äußere mich jetz erst zum zweiten oder dritten mal hier.


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Wo hast du das denn her?


Ich habe die 30€, die mir als Entschädigung angeboten wurden, abgelehnt.
Die 30€ sind ja ein Zugeständnis, dass da was falsch gelaufen ist.
Mein Gegenvorschlag, ich könnte die Kartuschen selbst tauschen und zurücksenden, wurde genauso abgelehnt.
Daraufhin habe ich das allwissende Forum befragt.
Vielleicht habe ich eine Möglichkeit einer fairen Einigung übersehen?
Man bekommt hier doch sehr häufig sinvolle und nicht beleidigende Tips. Aber nicht immer.

Fair ist Ansichtssache.

Es handelt sich hier doch vermutlich einfach nur um einen "menschlichen Fehler". Es wurde ein Rad falsch inseriert, das so in dieser Konfiguration gar nicht verfügbar ist.

Daraufhin scheinst du bestellt zu haben. Der Fehler ist nun erst aufgefallen und für den "menschlichen Fehler" bietet dir BC 30 EUR! Fair?! Empfinde ich schon.

Wenn du nun auf ein Rad bestehst, dass es gar nie so gegeben hat, nur weil jemand ein Inserat falsch eingestellt hat verstehe ich dein bzw. das Rechtsverständnis vieler anderer nicht.

Störst du dich daran, sende es zurück und suche dir ein anderes besser passendes Model für dich heraus.
 
Der Hersteller hat den Fehler erkannt und abgeändert und hat dir sogar eine Entschädigung angeboten obwohl er das nicht muss.
...
Einen rechtlichen Anspruch hast du hier leider nicht...

Bullshit.

Der Hersteller hat im Nachhinein die Artikelbeschreibung geändert, das hat aber für diesen Kaufvertrag keine Auswirkung. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war der Artikel eben noch anders beschrieben. Die Artikelbeschreibung ist zentraler Punkt des Kaufvertrags, "Irrtümer vorbehalten" gibts hier nicht.

Wenn der Artikel im Kaufvertrag (!) bzw der Bestellbestätigung -nicht nur auf der Homepage- wirklich anders beschrieben war als er geliefert wurde, ist das natürlich ein Sachmangel, noch dazu ein ziemlich unstrittiger.

Der Kunde kann dann zu recht Nachbesserung fordern, ein Rückgaberecht hat er aber im ersten Schritt noch nicht. Der Händler kann entscheiden, ob er nachbessert (upgrade), oder ob er den Kauf rückabwickelt.
 
Fair ist Ansichtssache.

Es handelt sich hier doch vermutlich einfach nur um einen "menschlichen Fehler". Es wurde ein Rad falsch inseriert, das so in dieser Konfiguration gar nicht verfügbar ist.

Daraufhin scheinst du bestellt zu haben. Der Fehler ist nun erst aufgefallen und für den "menschlichen Fehler" bietet dir BC 30 EUR! Fair?! Empfinde ich schon.

Wenn du nun auf ein Rad bestehst, dass es gar nie so gegeben hat, nur weil jemand ein Inserat falsch eingestellt hat verstehe ich dein bzw. das Rechtsverständnis vieler anderer nicht.

Störst du dich daran, sende es zurück und suche dir ein anderes besser passendes Model für dich heraus.
Ich verstehe das Rechtsverständnis einiger Leute auch nicht.

Annahme: in der Gastronomie kostet ein Schnitzel Wiener Art 17,90, ein Wiener Schnitzel 22,90.

Du bestellst ein Wiener Schnitzel für 21,90. Das Essen kommt, dir fällt auf, du hast ein Schnitzel Wiener Art bekommen, du weist die Bedienung freundlich darauf hin, diese bietet dir an für das falsche Schnitzel 0,5€ Nachlass zu geben, alternativ kannst du das Schnitzel zurückzugeben und nach Hause zu gehen. Du hast aber Hunger auf Wiener Schnitzel und es gibt sonst nirgendwo welche. Das Lokal könnte zwar bei ihrem Fleischlieferanten, dem Metzger direkt nebenan, ein Kalbsschnitzel zum normalen Einkaufspreis kaufen, möchte aber für dich kein zusätzliches in die Pfanne hauen. Kostet ja schließlich Geld und das andere Schnitzel kann man ja nicht mehr verkaufen. Es sei schließlich unter der Panade nicht erkennbar, ob dort Schweinefleisch oder Kalbsfleisch eingebacken wurde, der Metzger hat das so geliefert und den Unterschied kannst du als Gourmand nach dem frittieren in dem benutzen Öl eh nicht wirklich schmecken. Satt macht es genauso, also stell dich nicht so an.

Du stimmst dem zu? Also ich nicht.
Habe ich jetzt ein seltsames Rechtsempfinden oder du?

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass seine Beschreibung zum verkauften Artikel passt. Wenn er eine solche vom Hersteller "abschreibt" ohne sie zu überprüfen, dann ist das sein Problem und kein menschlicher Fehler.
Wenn er seine Wareneingänge vor dem Ausgang nicht überprüfen will, weil es für ihn finanziell nicht interessant ist, dann darf er sich nicht beschweren, wenn er bei Fehlern draufzahlt. Letztlich kann er sich das ja von seinem Lieferanten zurückholen, denn dieser hat ihm ja dann ebenfalls eine mangelbehaftete Ware verkauft. Dort wird es aber wohl einen entsprechenden Passus geben, dass die Reklamation innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach der Lieferung zu erfolgen hat. Blöd wäre für den Händler auch wenn in seinem Lieferschein die korrekten Teile gelistet sind und er das nicht mit seinem System abgeglichen und geändert hat. Aber auch da hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Und warum sollte ich etwas zurückschicken was mir von der Beschreibung her zusagt. Warum bessert der Händler nicht nach, so dass ich das bekomme was ich bezahlt habe? Eine Kartusche auszutauschen wird kaum unzumutbar sein.
Es ist ja nicht so als hätte sich BD um eine Dezimalstelle im Preis vertan und es dem TE klar sein müsste, dass der Preis utopisch ist.
Es gibt durchaus Aktionen, da werden Räder rausgehauen dass man sich wundert ob die Shops damit noch Gewinn machen.

Und wenn es hundertmal im Aftermarket keine Performance mit FIT4 gibt.
Es gibt eine Performance, es gibt eine FIT4 Kartusche, die Kartusche passt in die Gabel. Ob Cube nun eine OEM Gabel mit diesen Teilen bei Fox beauftragt wird dir wohl kaum jemand über einen Newsletter mitteilen und somit kann auch keiner verlangen, dass du wissen musst, dass es so eine Gabel nicht gibt.
 
Du verstehst es nicht.

Der Fehler liegt in der Inserartseingabe! Hier wurde nicht mutwillig getäuscht sondern eine Person (ein Mensch) hat sich vertan.

Das Produkt das du willst gibt es gar nicht wie du auch auf der Original Cube HP erkennen wirst... BC verkauft diese Produkte ohne Manipulation 1:1 an die Kunden weiter.

Was du nun einforderst ist etwas das es nicht gibt, bzw. würde für BC einen beachtlichen Mehraufwand bedeuten es individuell für dich herzustellen.

Mein Verständnis ist für ein offensichtlichen menschlichen Fehler vorhanden, und ich akzeptiere dies... Da versuche ich persönlich keinen - für die andere Partei durchaus schlechten Deal - mit der Brechstange durchzudrücken.

Dennoch Danke für den hochkarätigen aber nicht passenden Schnitzelvergleich 😂
 
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Du verstehst es nicht.

Der Fehler liegt in der Inserartseingabe! Hier wurde nicht mutwillig getäuscht sondern eine Person (ein Mensch) hat sich vertan.

Das Produkt das du willst gibt es gar nicht wie du auch auf der Original Cube HP erkennen wirst... BC verkauft diese Produkte ohne Manipulation 1:1 an die Kunden weiter.

Was du nun einforderst ist etwas das es nicht gibt, bzw. würde für BC einen beachtlichen Mehraufwand bedeuten es individuell für dich herzustellen.

Mein Verständnis ist für ein offensichtlichen menschlichen Fehler vorhanden, und und akzeptiere dies... Da versuche ich persönlich keinen - für die andere Partei durchaus schlechten Deal - mit der Brechstange durchzudrücken.

Dennoch Danke für den hochkarätigen aber nicht passenden Schnitzelvergleich 😂

Bike Components hat da gar nichts verkauft!
 
Fakt ist: Hersteller/Händler hat einen Fehler gemacht, der Kunde nicht - Punkt
Also warum sollte der Kunde unter dem Fehler der anderen leiden bzw. nicht angemessen entschädigt werden?
 
Ich verstehe das Rechtsverständnis einiger Leute auch nicht.

Annahme: in der Gastronomie kostet ein Schnitzel Wiener Art 17,90, ein Wiener Schnitzel 22,90.

Du bestellst ein Wiener Schnitzel für 21,90. Das Essen kommt, dir fällt auf, du hast ein Schnitzel Wiener Art bekommen, du weist die Bedienung freundlich darauf hin, diese bietet dir an für das falsche Schnitzel 0,5€ Nachlass zu geben, alternativ kannst du das Schnitzel zurückzugeben und nach Hause zu gehen. Du hast aber Hunger auf Wiener Schnitzel und es gibt sonst nirgendwo welche. Das Lokal könnte zwar bei ihrem Fleischlieferanten, dem Metzger direkt nebenan, ein Kalbsschnitzel zum normalen Einkaufspreis kaufen, möchte aber für dich kein zusätzliches in die Pfanne hauen. Kostet ja schließlich Geld und das andere Schnitzel kann man ja nicht mehr verkaufen. Es sei schließlich unter der Panade nicht erkennbar, ob dort Schweinefleisch oder Kalbsfleisch eingebacken wurde, der Metzger hat das so geliefert und den Unterschied kannst du als Gourmand nach dem frittieren in dem benutzen Öl eh nicht wirklich schmecken. Satt macht es genauso, also stell dich nicht so an.

Du stimmst dem zu? Also ich nicht.
Habe ich jetzt ein seltsames Rechtsempfinden oder du?
Bei dem Beispiel mit dem Wienerschnitzel gibt's aber auch noch andere Aspekte zu berücksichtigen.
Willst du dir wirklich den Tag verderben mit einem wahrscheinlich folgenden unsäglichen Gefeilsche um's Goldene Kalb? Oder willst du wirklich ewig auf dein Essen warten, bis der ein Kalbsschnitzel besorgt hat? Ausserdem wird der Wirt sehr wahrscheinlich 'not amused' sein und wird dir das gelobte Kalbsschnitzel dann 'speziell' zubereiten, aber so, daß du das nicht merken wirst. Dann hast du zwar dein Recht bekommen, aber mit einem äußerst zweifelhaftem Erfolg. Mir jedenfalls würde das Kalbsschnitzel im Halse stecken bleiben :D
Und was wird deine Begleitung wohl bei einem solchen Theater empfinden?o_O
Um den Tag zu retten, würde ich das so nehmen und dann nie wieder dort hingehen. Wenn man noch was einsparen will, dann lässt man eben einfach das Trinkgeld weg. :D

Mit dieser besagten FIT4-Kartusche kann man das eher schlecht vergleichen.
 
Fakt ist: Hersteller/Händler hat einen Fehler gemacht, der Kunde nicht - Punkt
Also warum sollte der Kunde unter dem Fehler der anderen leiden bzw. nicht angemessen entschädigt werden?

Jetzt hast du mich überzeugt.

Stimmt, lasst die großen Unternehmen bluten! Die haben es nicht besser verdient und eh schon genug Kohle gescheffelt!

Richtig so. Holt die Mistgabeln raus. Auf Sie mit Gebrüll, und das Individuum welches diesen unentschuldbaren Fehler gemacht hat... wird gesteinigt.

Oder noch besser... er bekommt ein Schnitzel Wiener Art anstelle des Wiener Schnitzels. Brutal.

:D
 
Und würde vermutlich auch noch Spaß machen, wenn es gefahren werden würde.
...das geht nicht, mit der Grip sind keine Rennen möglich. Reicht vielleicht grad so für zum Bäcker aus. Spaß beiseite, BD wird vielleicht noch auf 50 EURO hoch gehen, dann aber nichts mehr machen. Zwischen Recht haben und bekommen liegen noch Welten. Du kannst das ganze natürlich deinem Anwalt übergeben, ich hoffe du hast eine Rechtschutz. Oder, die Kollegen hier im Forum, die richtig auf die Rechtsnormen verweisen, sind nicht erst im 2 Semester und vertreten dich pro bono um es denen mal so richtig zu zeigen.
 
Fakt ist: Hersteller/Händler hat einen Fehler gemacht, der Kunde nicht - Punkt
Also warum sollte der Kunde unter dem Fehler der anderen leiden bzw. nicht angemessen entschädigt werden?
Der Kunde hat sehr viele Fehler gemacht. Bei der Bestellung und bei der Annahme. Auf den Fotos war ganz genau zu sehen, was man bekommt. Im der Beschreibung stand es nicht ganz richtig drin bzw. eher sogar so falsch, dass es jemanden, der auf solche Details wertlegt, hätte auffallen müssen.

Vergleichbar ist das ganze mit: In der bebilderten Speisekarte sieht man unmißverständlich und eindeutig ein Schnitzel Wiener Art. In der Beschreibung steht "Schnitzel Wiener Art mit Kalbfleich". Wem nicht komplett egal ist, was er da ißt, dem sollte schnell klar werden, dass da irgendetwas nicht passen kann. Allen anderen schmeckt es und sie sind zufrieden, weil sie für den Preis das bekommen haben, was man allgemein zu dem Preis erwarten kann.
 
Bez. Wiener Schitzel hat sogar ein Gericht seinen Senf ( wie man so sagt ) dazugegeben.

Für die Variante aus Schweinefleisch hat sich „Schnitzel Wiener Art“ oder „Wiener Schnitzel vom Schwein“ eingebürgert.

Über die Zulässigkeit der letztgenannten Variante in Deutschland hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg 2009 zu entscheiden. Das Gericht vertrat in seinem Urteil die Ansicht, dass es jedenfalls in Deutschland keine allgemeine Verkehrsauffassung gäbe, wonach ein „Wiener Schnitzel“ ausschließlich aus Kalbfleisch bestehen müsse. Vielmehr verstünden in Deutschland die Mehrzahl der Verbraucher darunter allgemein ein paniertes Schnitzel.[10]
 
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