Bike-Discount liefert Cube mit falscher Gabel

Eine Schadensersatzforderung kannst du vermutlich hier nicht gelten lassen. Einem Richter zu erzählen du kannst das Rad nicht fahren, da eine andere Kartusche verbaut ist, wird wohl auf Taube Ohren treffen(ausser der Richter fährt MTB :) )
Wenn er die Gabel wo anders zu höheren Kosten kaufen muss, hat er natürlich einen Schaden der geltend gemacht werden kann.
Nicht, weil er das Rad nicht fahren kann.

Es ist echt anstrengend mit euch irgednwas zu argumentieren, wenn jeder 2. Satz überlesen oder nicht gecheckt wird.
Da wären wir wieder bei: Wenn man von BGB 0 Ahnung hat und sich stattdessen irgendwas zusammenreimt, einfach mal zurück halten.
 
Wenn er die Gabel wo anders zu höheren Kosten kaufen muss, hat er natürlich einen Schaden der geltend gemacht werden kann.
Nicht, weil er das Rad nicht fahren kann.
Und wenn der Händler auf dem Verkauf gar nicht besteht, keine gütliche Einigung erzielt werden kann und das Rad zurücknehmen will, dann kann gar nix geltend gemacht werden.
 
Wenn der Händler aber das gar nicht kann, aus welchen Gründen auch immer, dann kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Rad zurück und Geld zurück und fertig.
Die Rückabwicklung hat aber auch andere Folgen für den Händler, siehe oben.
Wenn er seine Seite nicht einhalten kann, folgen ggf. eben Schadenersatzansprüche.

Der Händler hat sich an den Vertrag zu halten, ist das denn so schwer zu verstehen? Der kann nicht sagen "ich bestehe nicht auf den Verkauf" blablabla.
Wenn er nicht will, dann hat das eben Schadenersatz zur Folge.
Wenn er nicht mal versuchen will den Mangel zu beheben, obwohl es nicht unmöglich ist, dann geht das voll auf seine Kappe.

Lass es bitte bleiben und lies dich erstmal im Gesetz ein, man man man
So macht es keinen Sinn. Als würde man mit nem 2. Klässler über Quantenmechanik reden.
 
Ich weiss gar nicht, woraus hier so manche ihre vollmundigen Forderungen ableiten!?
Aus dem Gesetz. Die maßgeblichen Normen habe ich Dir zitiert. Du müsstest Dir nur die Mühe machen, sie nachzulesen, anstatt auf Deiner Meinung zu beharren, die leider keine Stütze im Gesetz findet.
Du hast ja echt Ahnung von technischen Sachverhalten, wie hier immer wieder nachzulesen. Aber rechtliche lassen sich halt alleine mit gesundem Menschenverstand nicht korrekt lösen.

Um auf die Schadensersatz-Geschichte noch einzugehen: Wenn's der Händler nicht schafft, über § 439 Abs. 4 BGB oder § 275 BGB aus der Sache herauszukommen, sich aber dennoch weigert, nachzubessern, kann der Kunde, statt Erfüllung einzuklagen, nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB tatsächlich Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Schaden läge dann z. B. in einer notwendigen Ersatzbeschaffung, um die Sache in den geschuldeten Zustand zu versetzen - hier die Gabel mit der richtigen Dämpfung.


Dass ich persönlich das wohl eher nicht machen würde, habe ich bereits geschrieben, ändert aber nichts an den rechtlichen Gegebenheiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rückabwicklung hat aber auch andere Folgen für den Händler, siehe oben.
Wenn er seine Seite nicht einhalten kann, folgen ggf. eben Schadenersatzansprüche.

Der Händler hat sich an den Vertrag zu halten, ist das denn so schwer zu verstehen? Der kann nicht sagen "ich bestehe nicht auf den Verkauf" blablabla.
Wenn er nicht will, dann hat das eben Schadenersatz zur Folge.
Wenn er nicht mal versuchen will den Mangel zu beheben, obwohl es nicht unmöglich ist, dann geht das voll auf seine Kappe.

Lass es bitte bleiben und lies dich erstmal im Gesetz ein, man man man
So macht es keinen Sinn. Als würde man mit nem 2. Klässler über Quantenmechanik reden.

Also den sturen 2 Klässler sehe ich eher woanders.


Klar kann er erfüllung etc. Einklagen/fordern. Wird aber nicht passieren

(1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Hier wäre dann ersteinmal zu klären ob es sich überhaupt um ein schuldaftes Handeln des VK handelt. Wenn es hier z.B. um Dropshipping handelt wird es kaum Möglich sein ihm das nachzuweisen. Weiterhin ist zu beachten ob bei einer WE Kontrolle so ein Detail einem Fachlageristen überhaupt auffallen kann.
 
Hier wäre dann ersteinmal zu klären ob es sich überhaupt um ein schuldaftes Handeln des VK
Es war ja kein Einzelfall, dass ein Rad von 200 ne andere Gabel hatte.
Die Beschreibung war fehlerhaft.
Spätestens bei einer gescheiten Wareneingangskontrolle (auch wenn es nur eine Stichprobe gewesen wäre), wäre das einem gewissenhaften Händler aufgefallen und er hätte die Beschreibung anpassen können.

Für mich hat das ganz klar der Händler zu vertreten.
 
Es war ja kein Einzelfall, dass ein Rad von 200 ne andere Gabel hatte.
Die Beschreibung war fehlerhaft.
Spätestens bei einer gescheiten Wareneingangskontrolle (auch wenn es nur eine Stichprobe gewesen wäre), wäre das einem gewissenhaften Händler aufgefallen und er hätte die Beschreibung anpassen können.

Für mich hat das ganz klar der Händler zu vertreten.
Auf die Diskussion würde ich mich gar nicht einlassen. Ist doch egal, ob es bereits ohne Nacherfüllungsverlangen einen direkten Schadensersatzanspruch gibt. Gewünscht ist ja die richtige Dämpfung, die nach dem Vertrag geschuldet ist.
Und wenn der Händler hier nicht nachbessert, obwohl die Nachbesserung nicht unmöglich oder unzumutbar (Achtung, hier handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch Rechtsprechung konkretisiert wird und nicht einfach jeweils mit dem subjektiven Empfinden des Lesers gefüllt werden kann) ist, haben wir die nötige Pflichtverletzung. Und warum die nicht schuldhaft sein soll, müsste dann der Verkäufer nachweisen. Satz 2 ist ja schließlich ne Ausnahmeregelung.
 
Die Sache bei jedem Leasing-Angebot ist: der Leasing-Anbieter hat das Rad gekauft. Der wurde über's Ohr gehauen, weil er ein Fahrzeug/Fahrrad bekommen hat, das nicht die bestellte Ausstattung aufweist. D.h. wenn überhaupt müsste in diesem Fall doch JobRad aktiv werden und nicht der Leasingnehmer, oder?
 
Spätestens bei einer gescheiten Wareneingangskontrolle (auch wenn es nur eine Stichprobe gewesen wäre), wäre das einem gewissenhaften Händler aufgefallen und er hätte die Beschreibung anpassen können.

Für mich hat das ganz klar der Händler zu vertreten.
Ach du meinst erstmal das Radl komplett auspacken und dann im Zweifelsfall noch die Kartusche aus der Gabel bauen, falls man wie im Falle von Fox keine unterschiedlichen Deckel und 4-stellige Servicecodes hat?
Das ist utopisch, macht kein Mensch.

Fürs Protokoll: mein Scott Scale hatte auch nicht die Reifen drauf, die auf der Homepage gelistet sind. Nichtmal gleichwertige, weil schwerer. Hat mich nun auch nicht groß gekümmert. Aber sowas hätte eher auffallen können als die Kartusche einer Gabel.
 
Es war ja kein Einzelfall, dass ein Rad von 200 ne andere Gabel hatte.
Die Beschreibung war fehlerhaft.
Spätestens bei einer gescheiten Wareneingangskontrolle (auch wenn es nur eine Stichprobe gewesen wäre), wäre das einem gewissenhaften Händler aufgefallen und er hätte die Beschreibung anpassen können.

Für mich hat das ganz klar der Händler zu vertreten.
Ich glaube das können wir hier eh nicht abschließend klären ohne die andere Partei gehört zu haben. Am ende muss hier eh ein Richter das letzte Wort sprechen. Alles andere sind auch nur Mutmaßungen.
Die Sache bei jedem Leasing-Angebot ist: der Leasing-Anbieter hat das Rad gekauft. Der wurde über's Ohr gehauen, weil er ein Fahrzeug/Fahrrad bekommen hat, das nicht die bestellte Ausstattung aufweist. D.h. wenn überhaupt müsste in diesem Fall doch JobRad aktiv werden und nicht der Leasingnehmer, oder?
Der Kunde hat so gesehen erstmal garkeinen Anspruch sondern nur JR. Aber meistens wird es der Einfachheit halber auch über den Endkunden abgewickelt. Sollte der Kunde aber die Empfangsbestätigung bereits unterschrieben haben, hat er schlichtweg Pech. Da ist Jobrad dann Knallhart und lässt auch nicht mit sich reden.
 
Aber rechtliche lassen sich halt alleine mit gesundem Menschenverstand nicht korrekt lösen.
So sehe ich das auch. Damit es fair wäre, müsste der Händler an alle betroffenen Käufer ein Entschuldigungspaket mit der FIT4 schicken. Darin enthalten noch ein paar andere kostspielige und für jeden brauchbare Goodies um das ursprünglich gute Image wiederherzustellen. Zahlen sollen es die Angestellten, welche den Fehler verbrochen haben.
 
So sehe ich das auch. Damit es fair wäre, müsste der Händler an alle betroffenen Käufer ein Entschuldigungspaket mit der FIT4 schicken. Darin enthalten noch ein paar andere kostspielige und für jeden brauchbare Goodies um das ursprünglich gute Image wiederherzustellen. Zahlen sollen es die Angestellten, welche den Fehler verbrochen haben.
Ich will auch ein Entschuldigungspaket.
 
Noch ne Hürde, die mir gerade kommt: Bei JobRad z. B. ist der Arbeitgeber Leasingnehmer und schließt lediglich mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag.
Nach den Jobrad Leasingbedingungen hat der Arbeitnehmer die korrekte und schadensfreie Lieferung/Übernahme des Rades zu prüfen und zu bestätigen.
Sofern nach der Bestätigung etwaige Mängel auffallen (die vorher hätten bemerkt werden können), hat diese der Arbeitnehmer zu verantworten. Daher hätte in diesem Fall dann JobRad einen Schadensanspruch gegenüber dem TE, wenn dieser die Übernahme bereits bestätigt hätte.
Hat er aber laut eigener Aussage ja nicht. Daher ist hier die einzig richtige Vorgehensweise, dass der TE gegenüber Jobrad angiebt, dass die falsche Gabel geliefert wurde. Dann muss Jobrad dies mit dem VK klären und sich einigen. Der TE hat dann keine Aktien mehr an der Sache und wird nach einer Einigung zwischen JR und dem VK darüber informiert, wie mit dem Rad weiter verfahren wird.
 
Versteh eh nicht so recht was hier gefordert wird.
Wie beschrieben zu liefern wird dem Händler kaum möglich sein.
(eine FIT laut Beschreibung, die aber wie eine Grip laut Foto aussieht?)
Oder hab ich was falsch verstanden?

Insofern Rücktritt vom Vertrag oder die Kulanz (30 Euro) akzeptieren.
 
Das ist ja nur ein Punkt.

Selber schrauben ist nicht, Restwert nach 4 Jahren Renneinsatz etc.

Man Least sich ja auch kein Porsche Cayenne und fährt damit dann die Rally Dakar.
Ich habe mein JobRad als Rahmenkit gekauft zum Selbstaufbau. Dann muss ich alter Vertragsbrecher ja jetzt ins Gefängnis, weil ich es selbst zusammengeschraubt habe. Höchst illegal! Und das ohne Endabnahme eines fachkundigen Azubis unter Stress inmitten der Radsaison. Nicht auszumalen, was dabei alles passieren kann...

Edit: Ich habe sogar eine andere Bremse, die Gabel getravelt und einen anderen Lenker und Vorbau montiert. Und das Rad gebe ich bald zur Inspektion ab. Besser, ich bereite mich schon mal auf die Hausdurchsuchung vor!
 
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